Belastungserprobung und testpsychologische Diagnostik
Die Maßnahmen zur Belastungserprobung und testpsychologischen Diagnostik werden mit dem Ziel der gutachterlichen Feststellung des berufsbezogenen Leistungsvermögens unter Beachtung der persönlichen Situation und des arbeitsmedizinischen Zustandes durchgeführt. Dies erfolgt im nahen zeitlichen Zusammenhang bzw. zeitgleich mit der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP). Somit wird ein zeitnaher Übergang von medizinischer in eine eventuell notwendige berufliche Rehabilitation vorbereitet.
Berufsfindung/Arbeitserprobung – Zieldefinition für eine berufliche Rehabilitation
- Aufklärung zu möglichen Berufsfeldern und Prüfung berufsvoraussetzender Kenntnisse
- Berufspraktische Erprobung:
- Feststellung fachpraktischer Fähig- und Fertigkeiten
- Feststellung der Arbeitseffizienz
- Feststellung fachpraktischer Fähig- und Fertigkeiten
- Erprobung folgender Berufsfelder:
- kaufmännisch-verwaltend,
- sozial/medizinisch-verwaltend,
- gewerblich-verwaltend,
- naturwissenschaftlich/gewerblich-technisch,
- messend/prüfend/darstellend,
- grafisch-gestaltend/werbebezogen
- IT und IT-kaufmännisch
- kaufmännisch-verwaltend,
Berufliche Belastungserprobungen erfolgen in obigen Bereichen über den Fachdienst, Übungsfirmen sowie externe Partner, z. B. in sozialen, pflegerischen und gewerblichen Bereichen.
Teilnehmerbezogene individuelle Erprobungsanforderungen werden somit für alle Testbereiche vereinbart. Die Maßnahmedurchführung erfolgt durch den Diplom-Psychologen des sozialpädagogischen und psychologischen Dienstes des kooperierenden Bildungsträgers. Die fachliche Aufsicht obliegt dem Leiter des Fachdienstes.
Mit jedem Maßnahmeteilnehmer wird ein detaillierter Überprüfungsablaufplan abgesprochen. Diese Ablaufpläne werden mit den von der entsendenden Stelle vereinbarten teilnehmerbezogenen Besonderheiten aktualisiert. Die Anwesenheit der Teilnehmer wird täglich kontrolliert und in einer Anwesenheitsliste dokumentiert.
Nach Bedarf oder Wunsch des Kostenträgers ist Bestandteil der Maßnahme:
- Augenärztliche Begutachtung für Versicherte mit potentiellen Bildschirmarbeitsplätzen:
Das Erprobungsergebnis wird dem beim Kostenträger zuständigen Rehabilitations-Fachberater in einem schriftlichen Abschlussbericht mitgeteilt.