Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung oder Neuorientierung des Rehabilitanden
Vorrangige Zielsetzung einer erfolgreichen ambulanten medizinischen Rehabilitation ist die Rückkehr an den bestehenden Arbeitsplatz. Gelingt dies nicht, ist die bestmögliche Förderung einer Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu realisieren.
Der Rehabilitand wird im Verlauf der ambulanten Rehabilitation durch die Mitarbeiter des Rehabilitationsteams zur beruflichen Wiedereingliederung oder Rehabilitation beraten und unterstützt. Hierzu erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Rehabilitations- Fachberater, Betriebsarzt oder Arbeitgeber. Ziel ist es, alle Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung zu prüfen oder Maßnahmen der beruflichen Neuorientierung vorzubereiten.
Zeichnet sich bereits im Verlauf der erweiterten ambulanten Physiotherapie die Notwendigkeit einer anschließenden beruflichen Rehabilitation ab, wird schnellstmöglich in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Kostenträger der Weg in eine für den Rehabilitanden geeignete Bildungsmaßnahme geebnet. Dies kann in Form von Belastungstests, Arbeitserprobungen und Berufsfindungen geschehen, anhand deren Auswertungen neue Ziele für die berufliche Rehabilitation definiert werden.