Rehabilitanden gemäß § 102 Abs. 1 Nr. 1a SGB III, die aufgrund von Art und Schwere der Behinderung und zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben einer Maßnahme in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen bedürfen, und mit denen Art, Inhalt und Ablauf der beruflichen Rehabilitation abgeklärt werden müssen, insbesondere Teilnehmer mit berufshemmenden psychosoziale Beeinträchtigungen.
Das heißt, Zielgruppe dieser beruflichen Rehabilitationsmaßnahme sind Menschen mit psychischen und sozialen Vermittlungshemmnissen, die eigenmotiviert die Aufnahme einer Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt anstreben. Die Vermittlungshemmnisse sind so ausgeprägt, dass ohne eine besondere Unterstützung keine nachhaltige Integration am allgemeinen Arbeitsmarkt und somit gesellschaftliche Teilhabe der Rehabilitanden zu erwarten wäre.
Weiterhin muss die physische, psychische und kognitive Leistungsfähigkeit für mindestens sechs Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt gegeben sein. Dies sollte gegebenenfalls über eine sozialmedizinische Leistungseinschätzung abgeklärt sein.
An der Maßnahme kann unabhängig von einem Bildungs- und Berufsabschluss teilgenommen werden.
4 aufeinander aufbauende Phasen mit individuellen Zielsetzungen und angepasster Dauer
Eingangs- und Berufsorientierungsphase (2 Wochen)
Arbeitsbezogene Stabilisierungs- und Trainingsphase (2 Monate und 2 Wochen)
Berufliche Integrationsphase (6 Monate)
Nachbetreuungsphase (6 Monate fakultativ und kostenfrei)
Lehrgangsart: | Vollzeit |
Dauer: | 9 Monate, individueller Einstieg und Verlängerung möglich |
Ort: | Plauen, Dresden, Magdeburg, Mühlhausen, Erfurt |
Besonderheiten: | individuelle Zusammenstellung des Maßnahmeablaufs nach Bedarf |
Ziel der Maßnahme
Ziele dieser beruflichen Rehabilitationsmaßnahme sind die nachhaltige Herstellung bzw. Wiederherstellung von Arbeitsfähigkeit sowie die Integration in eine Beschäftigung.
Die Feinziele zur Erreichung der Hauptziele werden individuell, entsprechend der in der Eingangsphase festgestellten Entwicklungsbedarfe, festgesteckt. Diese können beispielsweise sein: Förderung von Ressourcen und Lösungen zum Abbau der jeweiligen Vermittlungshemmnisse, wie soziale und kommunikative Kompetenzen, Kompetenzen hinsichtlich Bewerbungsaktivitäten, Förderung relevanter Arbeitsverhaltensweisen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Arbeitstempo, Konzentrationsvermögen, Arbeitsgüte sowie Aufbau und Training arbeitsbezogener Kompetenzen.