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Finanzierung & Ablauf
Weiterbildungen und Umschulungen für Beschäftigte

Voraussetzungen

Sie sind in einem bestehenden Arbeitsverhältnis? Auch dann kann eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung gefördert werden, um Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern, Sie für neue Aufgaben zu qualifizieren oder um einen Berufsabschluss zu erlangen.

Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kann eine Maßnahme für Arbeitnehmende durch die Agentur für Arbeit gefördert werden.

Eine Förderung kommt grundsätzlich in Betracht, wenn:

  • ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegt,
  • die Weiterbildung mehr als 120 Unterrichtsstunden umfasst,
  • Bildungsträger und Maßnahmen nach AZAV zugelassen sind,
  • vermittelte Kenntnisse über eine Einweisung hinausgehen,
  • ein Berufsabschluss mindestens 2 Jahre zurückliegt,
  • in den letzten 2 Jahren keine Weiterbildung gefördert wurde,
  • es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung handelt.

Weitere Voraussetzungen: 

  • Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in die Planung einzubeziehen.
  • Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.

Wichtig:

  • Eine drohende Arbeitslosigkeit ist nicht zwingend erforderlich.
  • Ein genereller Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Lehrgangskosten werden komplett oder teilweise übernommen.

Geförderte Weiterbildung / Beschäftigtenqualifizierung

Im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III und § 81 Absatz 2 SGB III kann die Bundesagentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Anpassungsqualifizierungen von Beschäftigten fördern. Eine drohende Arbeitslosigkeit ist dabei keine zwingende Voraussetzung.

Für Beschäftigte ohne oder mit einem nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss kommen abschlussorientierte Weiterbildungen infrage, beispielsweise Umschulungen oder berufsanschlussfähige Teilqualifikationen.

Qualifizierungsgeld

Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte in Unternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind, z. B. in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung oder neue Technologien.

Es ersetzt anteilig das Arbeitsentgelt (bis zu 67 %), welches Beschäftigten durch die weiterbildungsbedingte Freistellung entfällt. Dadurch soll eine zukunftssichere Weiterbeschäftigung im bisherigen Unternehmen ermöglicht werden.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Fragen & Antworten für Arbeitnehmende …

Beratung

Wir beraten Beschäftigte und Arbeitgebende zu geeigneten Bildungsangeboten und stellen die erforderlichen Informationen zur Beantragung der Weiterbildung oder Umschulung bereit. Die Prüfung der Fördervoraussetzungen und die Förderentscheidung erfolgen durch die Bundesagentur für Arbeit.

Je nach Förderprogramm und rechtlicher Grundlage kommen für Arbeitnehmende folgende Maßnahmen infrage:

Übrigens: Bildungsträger und Maßnahmen müssen für die Kostenübernahme zertifiziert sein. Dies ist bei uns der Fall!

Sollten Unsicherheiten bestehen, ob Sie eine Umschulung oder Weiterbildung erfolgreich bewältigen können, finden wir dies im Rahmen eines optionalen Vorbereitungslehrgangs gemeinsam heraus.

Interesse an einer unverbindlichen Beratung? Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Infogespräch …

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Fragen & Antworten für Arbeitnehmende …

Beantragung

Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung formal bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Arbeitgeber können sich an den Arbeitgeber-Service wenden.

1. Weiterbildungsbedarf klären

Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, welche Kenntnisse oder beruflichen Qualifikationen benötigt werden, um Ihre Beschäftigung im Unternehmen nachhaltig sicherzustellen.

2. Förderung beantragen

Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung oder Umschulung formal bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Arbeitgeber wenden sich bitte an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit:

Telefon: 0800-4555520 (gebührenfrei)
Website Arbeitgeber-Service

Bei einer betrieblich organisierten Beschäftigtenqualifizierung kann die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins verzichten.

3. Fördervoraussetzungen prüfen lassen

Die Bundesagentur für Arbeit prüft die beschäftigte Person, den betrieblichen Qualifizierungsbedarf und die ausgewählte Weiterbildung. Sie entscheidet über die Förderart und den Förderumfang.

Der Bildungsgutschein kann hierbei die erfolgreiche Förderzusage für eine Weiterbildung dokumentieren. Er legt unter anderem das Bildungsziel, den Gültigkeitszeitraum und gegebenenfalls den regionalen Geltungsbereich fest.

4. Weiterbildung beginnen

Nach der Förderentscheidung und der verbindlichen Anmeldung erhalten Sie von uns alle Informationen zum Maßnahmebeginn. Anschließend starten Sie Ihre Weiterbildung oder Umschulung in der Akademie Schweiger & Schmitt! Wir freuen uns auf Sie!

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Fragen & Antworten für Arbeitnehmende …

Erfolgreich am Markt etabliert seit

1990

Teilnehmende seit Gründung der Akademie

27.891

Besuchte Maßnahmen seit Gründung

34.970

Vermittlung in Arbeit (Reha) 2024

63%

Vermittlung in Arbeit (FbW) 2024

72%

Bestandene Umschulungen 2024

97%

Symbolbild: Telefonhörer
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