Herzlich willkommen! Sie sind arbeitssuchend und interessieren sich für eine Umschulung in einen neuen Beruf oder eine Weiterbildung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich? Mithilfe der Förderung beruflicher Weiterbildung (FbW) und dem Bildungsgutschein finden wir den richtigen Weg!
Begleitet virtuell Lernen.
Für Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende und Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden qualifizieren möchten!
Telefon: 03741-7191825
E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Ihre Vorteile
- Finanzierung über Bildungsgutschein möglich
- Ausführliche Fachberatung vor Kursstart
- Schneller Kursstart ohne lange Wartezeiten
- Moderner Online-Unterricht mit erfahrenen Dozenten
- Betreuung vor Ort in unseren Bildungszentren
- Bereitstellung eines optimal ausgestatteten Lernbereichs
- Gemeinschaftliches Lernen in unseren Bildungszentren
- Optimale Prüfungsvorbereitung
- Optional: Vorbereitungskurse und Bewerbungsunterstützung
Schritt 1 • Ihr Arbeitsmarktstatus
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist eine Leistung zur Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Diese richtet sich an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und Arbeitnehmer. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachweisbare Notwendigkeit einer Weiterbildung. Umgesetzt wird die Förderung durch Bildungsgutscheine.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, können Sie Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) haben:
- Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern.
- Die Weiterbildung ist notwendig, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- Der Erwerb von Grundkompetenzen verbessert die allgemeine Beschäftigungsfähigkeit oder bereitet auf eine abschlussorientierte Maßnahme vor.
Zwingend erforderlich ist zudem ein Beratungsgespräch bei Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Durchführende Bildungsträger müssen für eine Förderung zugelassen sein (dies ist bei uns der Fall!).
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Träger:
- Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder einen Anspruch darauf haben
- Jobcenter: Zuständig, wenn Sie Bürgergeld beziehen oder Anspruch darauf haben
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Details sowie weiteren Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie online bei dem für Sie zuständigen Kostenträger:
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Übernommen werden können folgende Kosten:
- Lehrgangsgebühren einschließlich Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrkosten
- Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sofern das tägliche Pendeln nicht zumutbar ist
Sie können zudem Anspruch auf Weiterbildungsgeld erhalten.
Dauer und Anzahl der Maßnahmen variieren je nach individueller Situation und Art der Maßnahme.
Umschulungen haben eine Dauer von 18 bzw. 24 Monaten, der dazugehörige Vorbereitungslehrgang eine Dauer von bis zu 4 Monaten.
Aufgrund der geringen Gültigkeitsdauer kann ein Bildungsgutschein frühestens drei Monate vor Maßnahmebeginn bei uns vorgelegt werden.
In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie vor dem Erhalt des Bildungsgutscheins zu unserem umfangreichen Bildungsangebot. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.






















































