Eine abschlussorientierte Weiterbildung führt unmittelbar oder schrittweise zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Dazu gehören insbesondere Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Vorbereitungen auf die Externenprüfung. Für Beschäftigte ohne oder mit einem nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss gelten besondere Fördermöglichkeiten.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine Förderzusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Er kann beispielsweise für ein berufliches Coaching, eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder die private Arbeitsvermittlung eingesetzt werden. Die konkreten Förderinhalte sind auf dem Gutschein festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
Eine Anpassungsqualifizierung erweitert oder aktualisiert vorhandene berufliche Kenntnisse, damit Beschäftigte veränderte Anforderungen im Beruf bewältigen können.
Sie führt in der Regel nicht zu einem neuen Berufsabschluss, sondern vermittelt beispielsweise zusätzliche digitale, kaufmännische, technische oder fachliche Kompetenzen.
Anschlussübergangsgeld ist die zeitlich begrenzte Weiterzahlung des Übergangsgeldes nach dem erfolgreichen Abschluss einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Es wird grundsätzlich vom bisher zuständigen Rehabilitationsträger gezahlt, beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit.
Die Leistung kann bei anschließender Arbeitslosigkeit für bis zu drei Monate gezahlt werden, wenn sich die Person arbeitslos gemeldet hat und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens drei Monaten geltend machen kann. Ein kürzerer Arbeitslosengeldanspruch verkürzt die mögliche Bezugsdauer entsprechend.
Mit einem LTA-Antrag werden Leistungen der beruflichen Rehabilitation bei einem Rehabilitationsträger beantragt.
Der Antrag kann grundsätzlich auch formlos gestellt werden; für die weitere Prüfung werden jedoch regelmäßig Formulare, medizinische Unterlagen und Angaben zur beruflichen Situation benötigt. Geht der Antrag beim falschen Rehabilitationsträger ein, wird die Zuständigkeit nach den Regeln des SGB IX geprüft.
Der Arbeitgeber-Service ist die zentrale Anlaufstelle der Bundesagentur für Arbeit für Unternehmen.
Er berät unter anderem zur Qualifizierung von Beschäftigten, zur Übernahme von Weiterbildungskosten, zum Arbeitsentgeltzuschuss, zum Sammelantrag und zum Qualifizierungsgeld.
Eine Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen regelmäßig bei notwendigen Hilfstätigkeiten am Arbeitsplatz.
Die eigentlichen beruflichen Kernaufgaben werden weiterhin von der beschäftigten Person selbst ausgeführt. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen werden.
Der Arbeitsentgeltzuschuss ist eine finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit an einen Arbeitgeber.
Er wird an den Arbeitgeber gezahlt und bezuschusst das Arbeitsentgelt für Zeiten, in denen Beschäftigte wegen einer geförderten Weiterbildung nicht produktiv arbeiten können. Zusätzlich können bei dieser Förderung die Lehrgangskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Förderhöhe richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und der Art der Weiterbildung.
Eine Arbeitserprobung klärt, ob eine Person für ein bestimmtes Berufsziel gesundheitlich, praktisch und persönlich geeignet ist.
Dabei werden typische Tätigkeiten und Arbeitsabläufe des angestrebten Berufs unter realitätsnahen Bedingungen erprobt. Im Unterschied zur Berufsfindung steht bei der Arbeitserprobung bereits ein konkretes Berufsziel im Mittelpunkt.
Arbeitslosengeld ist eine staatliche Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung, die den Lebensunterhalt bei Arbeitslosigkeit sichert.
Die wichtigsten Merkmale sind die Finanzierung durch Beiträge, der Rechtsanspruch nach erfüllter Anwartschaftszeit und die zeitlich befristete Zahlung durch die Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Dauer und Höhe der Leistung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
Ein Arbeitsunfall ist ein zeitlich begrenztes Ereignis, das während einer versicherten Tätigkeit von außen auf den Körper einwirkt und einen Gesundheitsschaden verursacht.
Die gesetzliche Unfallversicherung prüft, ob die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt in einem sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Beschäftigung stand.
Ein Assessment ist ein strukturiertes Verfahren zur Einschätzung beruflicher Fähigkeiten, Interessen, Belastbarkeit und Entwicklungsmöglichkeiten.
Durch Gespräche, Testverfahren und gegebenenfalls fachpraktische Erprobungen wird geklärt, welche berufliche Perspektive und welche weiterführende Bildungsmaßnahme geeignet sein können
> Weitere Informationen zu unseren Assessments
> Unsere Assessments
Begleitende Hilfen sind Unterstützungsangebote, die eine erfolgreiche Teilnahme an einer beruflichen Reha- oder Bildungsmaßnahme ermöglichen sollen.
Dazu können sozialpädagogische, psychologische und ergotherapeutische Begleitung, Stützunterricht, Lernförderung, Praktikumsbetreuung sowie Unterstützung bei persönlichen oder organisatorischen Problemen gehören.
Berufliche Integration bezeichnet den Prozess, Menschen dauerhaft in eine geeignete Beschäftigung einzugliedern.
Dazu können berufliche Orientierung, Stabilisierung, Qualifizierung, Bewerbungstraining, betriebliche Erprobung, Praktika und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche gehören.
Berufliche Orientierung unterstützt dabei, die eigenen Fähigkeiten, Interessen, gesundheitlichen Voraussetzungen und beruflichen Ziele zu klären.
Auf dieser Grundlage werden geeignete Berufsfelder, Tätigkeiten oder Qualifizierungswege entwickelt und realistische nächste Schritte für die berufliche Zukunft geplant.
Berufliche Rehabilitation unterstützt Menschen, deren Erwerbsfähigkeit wegen einer Erkrankung, Behinderung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung gefährdet oder gemindert ist.
Ziel ist es, ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Der gesetzliche Fachbegriff lautet „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ – kurz LTA.
Ein Berufsabschluss bestätigt, dass eine anerkannte berufliche Ausbildung oder Umschulung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Bei vielen Ausbildungsberufen wird der Abschluss durch eine Prüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder einer anderen zuständigen Stelle erworben.
Die Berufsberatung im Erwerbsleben ist ein Beratungsangebot der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte und beruflich Wiedereinsteigende.
Sie unterstützt bei Fragen zu Weiterbildung, beruflicher Neuorientierung, Berufswechsel, Quereinstieg und Wiedereinstieg. Die Beratung ist neutral und kann vor Ort oder per Video stattfinden.
Eine Berufskrankheit ist eine Erkrankung, die durch besondere berufliche Einwirkungen verursacht wurde und in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt ist.
Wird eine Berufskrankheit anerkannt, kann die gesetzliche Unfallversicherung unter anderem die medizinische Behandlung, Rehabilitation und erforderliche Leistungen zur beruflichen Teilhabe übernehmen.
Beschäftigtenqualifizierung bezeichnet die Förderung beruflicher Weiterbildung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Bundesagentur für Arbeit kann nach §§ 81 und 82 SGB III die Lehrgangskosten vollständig oder teilweise übernehmen und dem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt gewähren.
Bei der betrieblichen Umschulung handelt es sich – im Gegensatz zur Gruppenumschulung – um eine Einzelumschulung für Rehabilitanden. Sie wird in einem ausbildungsberechtigten Betrieb sowie der Berufsschule durchgeführt und auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt.
Die Akademie Schweiger & Schmitt GmbH unterstützt Sie bei der Organisation von Stützunterricht zur Vor- und Nachbereitung des Lernstoffs sowie einer zielgerichteten Prüfungsvorbereitung. Wir bieten Ihnen zudem sozialpädagogische und psychologische Betreuung zur Unterstützung im Alltag. Die betriebliche Umschulung führt zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist ein gemeinsamer Suchprozess von Arbeitgeber und beschäftigter Person.
Ziel ist es, nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und das Beschäftigungsverhältnis zu erhalten. Arbeitgeber müssen ein BEM anbieten, wenn Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Förderzusage der Bundesagentur für Arbeit für eine berufliche Weiterbildung.
Er legt unter anderem das Bildungsziel, den Gültigkeitszeitraum und gegebenenfalls den regionalen Geltungsbereich fest. Der ausgewählte Bildungsträger und die konkrete Maßnahme müssen grundsätzlich für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
> Bildungsgutschein für Arbeitssuchende
> Bildungsgutschein für Arbeitnehmende
Eine Bildungsmaßnahme ist ein organisiertes Lernangebot mit festgelegten Zielen, Inhalten, Zugangsvoraussetzungen, Unterrichtszeiten und Abschlüssen.
Dazu gehören beispielsweise Umschulungen, Weiterbildungen, Teilqualifikationen, Vorbereitungslehrgänge und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Die Eignungsabklärung ist ein Assessment zur Klärung der beruflichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für eine berufliche Rehabilitation oder weiterführende Bildungsmaßnahme.
Sie kann Gespräche, psychologische oder kognitive Testungen, Berufsorientierung und fachpraktische Arbeitserprobungen umfassen.
Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist eine zeitlich befristete Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für Arbeitgeber, die Personen mit erschwerter Vermittlung einstellen.
Der Zuschuss beteiligt sich an den Lohnkosten und soll einen erhöhten Einarbeitungsbedarf oder eine anfängliche Minderleistung ausgleichen und so eine nachhaltige Beschäftigungsaufnahme unterstützen.
Die Einzelumschulung wird in einem ausbildungsberechtigten Betrieb sowie der Berufsschule durchgeführt und auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt. Die Akademie Schweiger & Schmitt GmbH übernimmt die Begleitung und Unterstützung in allen umschulungsrelevanten Belangen im Auftrag des Kostenträgers.
Erwachsenenbildung umfasst organisierte Lern- und Bildungsangebote für Menschen nach Abschluss ihrer ersten Bildungsphase.
Sie dient dem Erwerb, der Erweiterung oder Aktualisierung von Wissen, beruflichen Kompetenzen und persönlichen Fähigkeiten.
Die Externenprüfung ermöglicht den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses, ohne zuvor die reguläre Ausbildung vollständig absolviert zu haben.
Voraussetzung ist in der Regel eine ausreichende einschlägige Berufserfahrung. Eine vorbereitende Weiterbildung oder virtuelle Präsenzweiterbildung kann gezielt auf die Abschlussprüfung vor der zuständigen Kammer vorbereiten.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung ist eine Leistung der Arbeitsförderung nach dem SGB III.
Die Bundesagentur für Arbeit kann insbesondere Umschulungen, Teilqualifikationen, Anpassungsqualifizierungen und andere berufliche Weiterbildungen finanzieren, wenn die persönlichen und maßnahmebezogenen Voraussetzungen erfüllt sind.
> Weitere Informationen für Arbeitssuchende
> Weitere Informationen für Arbeitnehmende
Geförderte Weiterbildung ist ein allgemeiner Sammelbegriff für berufliche Weiterbildungen, deren Kosten vollständig oder teilweise von einem öffentlichen Leistungsträger übernommen werden.
Für Arbeitssuchende erfolgt die Förderung häufig mit einem Bildungsgutschein. Für Arbeitnehmende kommt insbesondere eine Förderung nach § 82 SGB III infrage.
„Geförderte Weiterbildung“ ist kein eigenständiges gesetzliches Förderinstrument. Entscheidend ist, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage die Förderung erfolgt.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Beschäftigte insbesondere bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
Träger sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen der öffentlichen Hand. Ist ein beruflicher Rehabilitationsbedarf Folge eines Versicherungsfalls, können sie medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringen.
Grundkompetenzen sind grundlegende Fähigkeiten, die für eine erfolgreiche berufliche Weiterbildung und die Teilnahme am Arbeitsleben erforderlich sind.
Dazu können Lesen, Schreiben, Mathematik, digitale Kompetenzen, Lernstrategien und soziale Fähigkeiten gehören. Der Erwerb von Grundkompetenzen kann insbesondere auf eine Umschulung oder andere abschlussorientierte Weiterbildung vorbereiten.
Gruppenumschulungen in der Akademie Schweiger & Schmitt führen innerhalb von 24 Monaten zu einem anerkannten, kammergeprüften Berufsabschluss.
Die theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte werden im Unterricht vermittelt und in betrieblichen Praktika unter realen Arbeitsmarktbedingungen gefestigt.
Ein Integrationsfachdienst berät und unterstützt Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen sowie deren Arbeitgeber bei Fragen zur beruflichen Teilhabe.
Dazu können die Arbeitsplatzsuche, die Sicherung eines Beschäftigungsverhältnisses und die Gestaltung geeigneter Arbeitsbedingungen gehören.
Eine Integrationsmaßnahme unterstützt Menschen bei der beruflichen Orientierung und der Rückkehr in den Arbeitsmarkt.
Sie verbindet häufig Stabilisierung, Kompetenzfeststellung, Qualifizierung, Bewerbungstraining, betriebliche Praktika und individuelle Begleitung.
Jobcoaching ist eine zeitlich begrenzte, betriebsnahe Unterstützung direkt am Arbeitsplatz.
Ein Coach hilft beispielsweise dabei, Arbeitsabläufe zu erlernen, Schwierigkeiten im betrieblichen Alltag zu bewältigen und die Zusammenarbeit zwischen beschäftigter Person und Unternehmen zu stabilisieren. Jobcoaching kann als Einzelfallleistung der beruflichen Rehabilitation gefördert werden.
Eine Kammerprüfung ist eine Abschlussprüfung vor einer zuständigen beruflichen Kammer, beispielsweise der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
Das Bestehen führt bei einer Umschulung oder Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss.
Kostenträger ist die im allgemeinen Sprachgebrauch verwendete Bezeichnung für eine Institution, die eine bewilligte Reha- oder Bildungsleistung finanziert. In der beruflichen Rehabilitation lautet der gesetzliche Begriff „Rehabilitationsträger“.
Mögliche Rehabilitationsträger sind unter anderem
- die Deutsche Rentenversicherung,
- die Bundesagentur für Arbeit und
- die gesetzliche Unfallversicherung.
Welcher Träger zuständig ist, hängt von der persönlichen Versicherungsbiografie und der Ursache des Rehabilitationsbedarfs ab.
Kraftfahrzeughilfe unterstützt Menschen, die aufgrund einer Behinderung dauerhaft auf ein Fahrzeug angewiesen sind, um ihren Arbeits-, Ausbildungs- oder Weiterbildungsort zu erreichen.
Gefördert werden können beispielsweise der Fahrzeugkauf, eine behinderungsgerechte Zusatzausstattung, der Führerscheinerwerb oder notwendige Beförderungskosten.
Ein leidensgerechter beziehungsweise gesundheitsgerechter Arbeitsplatz ist an die individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen eines Beschäftigten angepasst.
Dazu können ergonomische Möbel, technische Arbeitshilfen, veränderte Arbeitsabläufe, geeignete Arbeitszeiten oder eine angepasste Aufgabenverteilung gehören.
Rehabilitationsträger können Arbeitgeber finanziell und organisatorisch unterstützen, wenn dadurch ein Arbeitsplatz für einen Menschen mit Behinderung erhalten oder neu geschaffen wird.
Möglich sind beispielsweise Zuschüsse zum Arbeitsentgelt, die Finanzierung einer Probebeschäftigung oder die Beteiligung an einer behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung. Art und Höhe der Förderung werden im Einzelfall festgelegt.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) umfassen Hilfen, die Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen eine möglichst dauerhafte berufliche Teilhabe ermöglichen sollen.
Dazu können Umschulungen, Weiterbildungen, berufliche Orientierung, technische Arbeitshilfen, Leistungen an Arbeitgeber und Hilfen zur Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes gehören.
Die medizinische Rehabilitation dient der Behandlung und Stabilisierung gesundheitlicher Beeinträchtigungen.
Sie soll Einschränkungen vermindern, einer Verschlechterung entgegenwirken und die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben verbessern. Die medizinische Rehabilitation kann einer beruflichen Rehabilitation vorausgehen. Beide Leistungsbereiche verfolgen unterschiedliche, aber aufeinander abgestimmte Ziele.
Nachbetreuung bezeichnet die Unterstützung nach dem Abschluss einer Reha- oder Integrationsmaßnahme.
Sie kann bei der Eingewöhnung an einem neuen Arbeitsplatz, bei beruflichen Fragen, im Bewerbungsprozess oder bei persönlichen Schwierigkeiten helfen. Bei einzelnen Maßnahmen der Akademie ist eine Nachbetreuung über einen festgelegten Zeitraum (6 Monate) vorgesehen.
Das Persönliche Budget ist keine zusätzliche Reha-Leistung, sondern eine besondere Form der Leistungsausführung.
Anstelle einer Sachleistung erhalten Leistungsberechtigte ein Budget, mit dem sie bewilligte Reha- oder Teilhabeleistungen selbst organisieren und einkaufen können. Dadurch sollen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gestärkt werden.
Das Qualifizierungschancengesetz hat die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert. Es ist jedoch kein eigenständiges Förderprogramm und kein eigener Gutschein.
Die konkrete Förderung erfolgt insbesondere nach §§ 81 und 82 SGB III über die Übernahme von Weiterbildungskosten und mögliche Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
> Mehr zur geförderten Weiterbildung für Arbeitnehmende
> Mehr zum Qualifizierungsgeld für Arbeitnehmende
Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit für Beschäftigte, die wegen des Strukturwandels an einer umfangreichen beruflichen Weiterbildung teilnehmen.
Es beträgt grundsätzlich 60 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz beziehungsweise 67 Prozent bei Beschäftigten mit Kind.
Die Weiterbildungskosten trägt grundsätzlich der Arbeitgeber. Das Qualifizierungsgeld ist deshalb nicht mit dem Bildungsgutschein oder der regulären Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III gleichzusetzen.
Eine Qualifizierungsvereinbarung ist eine betriebliche oder tarifliche Regelung zur Weiterbildung von Beschäftigten.
Sie kann beispielsweise als Betriebsvereinbarung oder tarifvertragliche Regelung abgeschlossen werden. Bei der regulären Beschäftigtenförderung kann eine solche Vereinbarung die Fördersätze für Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss erhöhen.
Reha-Beraterinnen und Reha-Berater unterstützen bei allen Fragen zur beruflichen Rehabilitation.
Sie beraten beispielsweise zu Hilfen für den Erhalt eines Arbeitsplatzes, beruflichen Qualifizierungen, Umschulungen, technischen Arbeitshilfen oder Kraftfahrzeughilfen und begleiten das Verfahren bis zur beruflichen Wiedereingliederung.
Ein Reha-Bescheid ist die schriftliche Entscheidung des Rehabilitationsträgers über einen Antrag auf Rehabilitation oder Teilhabe.
Darin steht insbesondere, ob eine Leistung bewilligt oder abgelehnt wird, welche Leistung vorgesehen ist und welche Bedingungen oder Fristen gelten. Die Rechtsbehelfsbelehrung erklärt, wie gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden kann.
Ein Reha-Vorbereitungslehrgang bereitet Rehabilitandinnen und Rehabilitanden auf eine anschließende Umschulung oder Qualifizierung vor.
Vermittelt werden beispielsweise schulische und fachliche Grundlagen, Lernstrategien, digitale Kompetenzen und soziale Fähigkeiten. Gleichzeitig können Belastbarkeit und regelmäßige Maßnahmeteilnahme stabilisiert werden.
Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sind Menschen, die eine Leistung zur Rehabilitation oder Teilhabe beantragt haben, bewilligt bekommen oder daran teilnehmen.
Im Bereich der beruflichen Rehabilitation sind dies insbesondere Menschen, deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder gemindert ist.
Rehabilitationsträger sind öffentliche Stellen, die Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe prüfen, bewilligen und finanzieren.
Für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können insbesondere die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung zuständig sein. Welcher Träger zuständig ist, hängt unter anderem von der Versicherungsbiografie und der Ursache des Rehabilitationsbedarfs ab.
Mit einem Sammelantrag kann ein Arbeitgeber die Förderung mehrerer Beschäftigter beantragen, die an derselben oder einer vergleichbaren Weiterbildung teilnehmen.
Beantragt werden können die vollständige oder anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten und ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Die betroffenen Beschäftigten oder die Betriebsvertretung müssen zustimmen.
Stabilisierung bezeichnet in der beruflichen Rehabilitation die schrittweise Verbesserung der Voraussetzungen für eine zuverlässige Teilnahme am Arbeitsleben oder an einer Bildungsmaßnahme.
Dazu können die Entwicklung einer Tagesstruktur, die Verbesserung der Belastbarkeit, der Umgang mit persönlichen Belastungen und die Förderung sozialer und beruflicher Handlungskompetenzen gehören.
Stabilisierende Begleitung ersetzt keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung.
Ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf liegt vor, wenn sich Tätigkeiten und Kompetenzanforderungen durch technologische, wirtschaftliche oder organisatorische Veränderungen wesentlich wandeln.
Der Begriff ist insbesondere beim Qualifizierungsgeld relevant, das voraussetzt, dass ein erheblicher Teil der Belegschaft neue berufliche Kompetenzen benötigt.
Eine Arbeitserprobung klärt, ob eine Person für ein bestimmtes Berufsziel gesundheitlich, praktisch und persönlich geeignet ist.
Technische Arbeitshilfen sind Geräte oder besondere Ausstattungen, die einen Arbeitsplatz an gesundheitliche oder behinderungsbedingte Anforderungen anpassen. Dazu können beispielsweise spezielle Bürostühle, Eingabegeräte, Bildschirmlesegeräte, Vergrößerungssoftware oder angepasste Maschinen gehören. Die Kosten können im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben übernommen werden.
Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet, entsprechend den eigenen Fähigkeiten und gesundheitlichen Voraussetzungen am Berufsleben teilnehmen zu können.
Dazu gehören der Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung, die Sicherung eines Arbeitsplatzes und die Möglichkeit, berufliche Fähigkeiten einzusetzen und weiterzuentwickeln.
Ein Teilhabeplan koordiniert die erforderlichen Reha- und Teilhabeleistungen, wenn mehrere Leistungen oder Rehabilitationsträger beteiligt sind.
Er dokumentiert insbesondere den festgestellten Unterstützungsbedarf, die Ziele, die vorgesehenen Leistungen und die Zuständigkeiten. Der Plan wird bei Bedarf an den Verlauf der Rehabilitation angepasst.
Eine Teilqualifikation vermittelt einen abgegrenzten Teil der Kompetenzen eines anerkannten Ausbildungsberufs.
Mehrere aufeinander aufbauende Teilqualifikationen können schrittweise auf einen Berufsabschluss oder eine Externenprüfung vorbereiten. Eine einzelne Teilqualifikation ist noch kein vollständiger Berufsabschluss.
> Unsere Weiterbildungen
> Unsere virtuellen Präsenzweiterbildungen
Die Trägerzulassung bestätigt, dass ein Bildungsträger die Anforderungen für die Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung erfüllt. Die Maßnahmezulassung bezieht sich dagegen auf ein konkretes Bildungsangebot.
Bei einer Förderung mit Bildungsgutschein für Arbeitssuchende müssen grundsätzlich sowohl der Träger als auch die konkrete Maßnahme zugelassen sein. Beim Qualifizierungsgeld für Arbeitnehmende ist grundsätzlich die Zulassung des Bildungsträgers ausreichend.
Um hohen Qualitätsanforderungen an Inhalt, Ablauf und Organisation unserer Bildungs- und Rehabilitationsangebote gerecht zu werden, ist unser Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Als Bildungsträger sind wir durch die ICG-GZBB GmbH nach AZAV zugelassen. Darüber hinaus sind wir eine vergleichbare Einrichtung der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX.
Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung zur finanziellen Absicherung während einer medizinischen Rehabilitation oder einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Es wird vom zuständigen Rehabilitationsträger gezahlt, wenn während der Teilnahme kein oder nur ein geringeres Arbeitsentgelt erzielt wird. Die Höhe richtet sich nach den persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
Eine vergleichbare Einrichtung nach § 51 SGB IX – wie die Akademie Schweiger & Schmitt – ist eine spezialisierte Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.
Sie erbringt Bildungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkung besondere Hilfen bei ihrer beruflichen Qualifizierung und Teilhabe benötigen.
Vergleichbare Einrichtungen verbinden berufliche Bildung mit rehabilitationsspezifischer, sozialpädagogischer, psychologischer und gegebenenfalls weiterer fachlicher Unterstützung.
Viona ist die virtuelle Online-Akademie der IBB AG und Partner der Akademie Schweiger & Schmitt.
Gemeinsam mit Viona bieten wir Arbeitssuchenden und Arbeitnehmenden mit Qualifizierungsbedarf virtuelle Präsenzweiterbildungen und virtuelle Präsenzumschulungen in einem virtuellen Live-Klassenzimmer an.
Die Teilnahme an einer virtuellen Präsenzmaßnahme erfolgt in einem Bildungszentrum der Akademie Schweiger & Schmitt. Teilnehmende werden von einem qualifizierten Kursbegleiter betreut.
Eine virtuelle Präsenzweiterbildung oder virtuelle Präsenzumschulung bei Schweiger & Schmitt verbindet virtuellen Live-Unterricht mit festen Unterrichtszeiten und fachlicher Begleitung.
Lernende erhalten in einem unserer Bildungszentren einen voll ausgestatteten Lernplatz sowie Unterstützung durch eine/n qualifizierte/n Kursbegleiter/in.
Um hohen Qualitätsanforderungen an Inhalt, Ablauf und Organisation unserer Bildungs- und Rehabilitationsangebote gerecht zu werden, ist unser Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Als Bildungsträger sind wir durch die ICG-GZBB GmbH nach AZAV zugelassen. Darüber hinaus sind alle Kursangebote sind nach den Qualitätsanforderungen der AZAV zertifiziert.
Ihre Vorteile:
- Ausführliche Fachberatung vor Kursstart
- Unterstützung bei der Wahl passender Kursangebote
- Schnupperstunden für Interessenten
- Moderner Online-Unterricht mit erfahrenen Dozenten
- Bereitstellung eines optimal ausgestatteten Lernbereichs
- Flexible Angebote in kleinen Gruppen (Voll- oder Teilzeit)
- Gemeinschaftliches Lernen in unseren Bildungszentren
- Praxisorientierte Beispiele, Gruppen- & Projektarbeiten
- Schneller Kursstart ohne lange Wartezeiten
- Optimale Prüfungsvorbereitung
- Optional: Vorbereitungskurse, Bewerbungsunterstützung
Die Finanzierung erfolgt über den zuständigen Kostenträger.
Ein Vorbereitungslehrgang vermittelt fachliche, schulische und methodische Grundlagen für eine anschließende Umschulung oder Qualifizierung.
Dazu können Mathematik, Deutsch, digitale Kompetenzen, Lerntechniken und soziale Kompetenzen gehören.
Ein Wegeunfall ist ein Unfall auf dem versicherten Weg zur Arbeit, Ausbildungsstätte oder zurück.
Grundsätzlich ist der unmittelbare Weg versichert. Bestimmte Umwege, beispielsweise wegen einer Fahrgemeinschaft oder zur Unterbringung eines Kindes während der Arbeitszeit, können ebenfalls unter den Versicherungsschutz fallen.
Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 Euro für Teilnehmende an bestimmten geförderten, abschlussorientierten Weiterbildungen.
Dazu können insbesondere Umschulungen, berufsanschlussfähige Teilqualifikationen und Vorbereitungen auf die Externenprüfung gehören.
Bei bestimmten geförderten, abschlussorientierten Weiterbildungen können für bestandene Prüfungen Weiterbildungsprämien gezahlt werden.
Die Prämie beträgt 1.000 Euro für eine förderfähige Zwischenprüfung oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung und 1.500 Euro für die bestandene Abschlussprüfung.
Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass berechtigte Wünsche der leistungsberechtigten Person bei der Auswahl und Durchführung von Reha-Leistungen berücksichtigt werden müssen. Dazu können Wünsche zur Einrichtung, zur Leistungsform oder zum Ort der Durchführung gehören.
Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet jedoch nicht, dass jeder Wunsch automatisch erfüllt werden muss. Der zuständige Rehabilitationsträger prüft unter anderem die Eignung, Wirtschaftlichkeit und Erforderlichkeit der gewünschten Leistung.
Nach Eingang eines Reha-Antrags wird geprüft, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist.
Der sogenannte leistende Rehabilitationsträger koordiniert das Verfahren, stellt den Rehabilitationsbedarf fest und sorgt dafür, dass die erforderlichen Leistungen möglichst zügig erbracht werden. Sind mehrere Träger beteiligt, stimmt er deren Leistungen miteinander ab.
