Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit für Arbeitslose, Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen. Ziel ist, den Wiedereinstieg in den Berufsalltag zu erleichtern und Vermittlungshemmnisse zu verringern.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
Anschlussübergangsgeld können Sie bei Arbeitslosigkeit nach dem erfolgreichen Abschluss einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Die Zahlung kann bis zu 3 Monate erfolgen, sofern kein Anspruch oder ein Restanspruch von unter 3 Monaten auf Arbeitslosengeld besteht.
Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt wird.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Dauer und Höhe der Leistung erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
Im Assessment werden im Rahmen von Testungen, berufsorientierenden Gesprächen und einer möglichen fachpraktischen Erprobung berufliche Perspektiven entwickelt. Dabei stellen wir fest, ob und zu welchem Zeitpunkt Sie den gesundheitlichen Anforderungen weiterführender Maßnahmen gerecht werden können.
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Der Bildungsgutschein ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter. Ziel ist, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Qualifizierung zu erhöhen. Er ist in der Regel zeitlich befristet, regional und auf ein bestimmtes Bildungsziel begrenzt.
Das Bürgergeld sichert ein grundlegendes Existenzminimum, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen gedeckt werden kann.
Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Höhe erhalten Sie beim Jobcenter.
Die Einzelumschulung wird in einem ausbildungsberechtigten Betrieb sowie der Berufsschule durchgeführt und auf zwei Drittel der regulären Ausbildungszeit verkürzt. Die Akademie Schweiger & Schmitt GmbH übernimmt die Begleitung und Unterstützung in allen umschulungsrelevanten Belangen im Auftrag des Kostenträgers.
Erwachsenenbildung bezeichnet alle organisierten Lern- und Bildungsangebote für Erwachsene. Die Angebote können Vertiefung, Erweiterung, Aktualisierung oder den Erwerb von Wissen, Fähigkeiten sowie Fertigkeitenbeinhalten.
Als Erwerbslos mit Unterstützungsbedarf gelten Personen, die länger als ein Jahr arbeitssuchend sind.
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Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist eine Leistung zur Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Diese richtet sich an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und Arbeitnehmer.
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In einer Gruppenumschulung erlangen Sie in zwei Jahren in einem Bildungsträger einen vollwertigen kammergeprüften Berufsabschluss. Die theoretischen Inhalte werden in Praktika vertieft und unter realen Arbeitsmarktbedingungen gefestigt.
Unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Vorgeschichte vermitteln wir Sie im Rahmen einer Integrationsmaßnahme durch Berufsorientierung und praktische Erprobungen in neue Arbeit. Dabei unterstützt und berät Sie unser multidisziplinäres Team bei beruflichen sowie privaten Problemlagen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) umfassen unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen, insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme.
Im Rahmen der Nachbetreuung (6 Monate) erhalten Sie weiterhin Unterstützung bei beruflichen Fragen (Begleitung im neuen Arbeitsalltag, Stellenrecherche, Bewerbungsprozess) und persönlichen Anliegen.
Rehabilitation (Wiederherstellung) ist eine Sozialleistung zur Wiedereingliederung kranker, körperlich oder geistig behinderter oder von Behinderung bedrohter Personen in das berufliche und gesellschaftliche Leben.
Im Vorbereitungslehrgang schaffen wir die optimalen Voraussetzungen und vermitteln das notwendige Vorwissen für kommende Umschulungen.
Weiterbildungsgeld in Höhe von 150€ monatlich erhalten Sie, wenn Sie an einer abschlussorientierten Maßnahme (Umschulung, Teilqualifikation, Vorbereitung auf Externenprüfung) teilnehmen. Es muss nicht gesondert beantragt werden und ist anrechnungsfrei.