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Berufliche Rehabilitation
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragen

Berufliche Reha • Voraussetzungen

Sie sind aufgrund gesundheitlicher Belastungen nur eingeschränkt arbeitsfähig oder können Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr nachgehen? Mithilfe beruflicher Rehabilitation finden wir gemeinsam Ihren Weg zurück in Arbeit und Unabhängigkeit.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann Ihre berufliche Rehabilitation im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach § 49 SGB IX durch den zuständigen Rehabilitationsträger übernommen werden.

Sie könnten Anspruch auf berufliche Rehabilitation haben, wenn Sie …

  • aus gesundheitlichen Gründen Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können
  • Ihren Beruf nicht mehr mit Ihrer Gesundheit vereinbaren können
  • eine medizinische Rehabilitation absolviert haben
  • Erwerbsminderungsrente beziehen
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen haben
  • nach einem Arbeitsunfall Ihrer Tätigkeit nicht mehr vollumfänglich nachgehen können
  • den Anforderungen Ihrer aktuellen Tätigkeit gesundheitlich nicht entsprechen können

Unsere Ziele im Rahmen der beruflichen Rehabilitation:

  • gesundheitliche Stabilisierung
  • Wiederherstellung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit
  • Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis
  • ein sicherer und geeigneter Arbeitsplatz
  • Vereinbarkeit von Gesundheit, Arbeit und Privatleben

Wir begleiten Sie …

  • auf Ihrem Weg von der Stabilisierung bis zur neuen Arbeitsstelle
  • beim Bearbeiten von Anträgen und Herausforderungen mit Behörden
  • wenn die Teilhabefähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann
  • bei Herausforderungen im Privat- und Berufsleben

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Fragen & Antworten für Rehabilitanden …

Berufliche Reha • Beantragung & Finanzierung

Abhängig von Ihrer individuellen Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Reha-Träger bei der Beantragung Ihrer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und der Organisation der Kostenübernahme.

Deutsche Rentenversicherung (DRV)
Infoseite | Antrag

Zuständig für berufliche Rehabilitation, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (Rentenversicherungsbeiträge) oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen.

Darüber hinaus,  wenn ohne die berufliche Rehabilitation voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden müsste oder wenn die Leistung unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.

Kostenfreie Hotline: 0800-10004800

Berufsgenossenschaft (DGUV)
Infoseite

Zuständig für berufliche Rehabilitation, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder einer Berufskrankheit leiden.

Kostenfreie Hotline: 0800-6050404

Bundesagentur für Arbeit
Infoseite

Zuständig für berufliche Rehabilitation, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

Kostenfreie Hotline: 0800-4555500

Krankenkasse

Wenn Sie längerfristig krank geschrieben sind und Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen können, wenden Sie sich zur Beratung an Ihre Krankenkasse.

Sozialdienst

Befinden Sie sich aktuell in einer Klinik oder Reha-Einrichtung, dann lassen Sie sich vom dort zuständigen Sozialdienst beraten.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Fragen & Antworten für Rehabilitanden …

Berufliche Reha • Beratung

In persönlichen Gesprächen mit Ihrem Reha-Berater beim Kostenträger erhalten Sie alle relevanten Informationen über Richtlinien und mögliche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.

Interesse an einer unverbindlichen Beratung? Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Infogespräch …

Zu unserem umfangreichen Angebot für Rehabilitanden zählen:

Sie brauchen keine Bedenken haben, einer berufliche Rehabilitation nicht gewachsen zu sein.

Bei Bedarf wird vor dem Start der Maßnahme eine Eignungsabklärung in Form eines Assessments durchgeführt. Diese hilft Ihnen, Ihre Fähigkeiten, Interessen, Belastbarkeit und gesundheitlichen Voraussetzungen realistisch einzuschätzen.

Gemeinsam entwickeln wir auf Grundlage der Ergebnisse eine Perspektive für Ihren weiteren beruflichen Weg.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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Berufliche Reha • Leistungsentscheidung

Haben Sie sich für Schweiger & Schmitt als Ihren Bildungsträger der beruflichen Rehabilitation entschieden, teilen Sie dies bitte Ihrem Reha-Berater mit. Ihre Maßnahme wird dann konkretisiert und ein verbindlicher Starttermin festgelegt.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir einen Integrationsplan, der Ihren individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen sowie Ihrer derzeitigen Belastbarkeit gerecht wird.

Im Vordergrund steht für uns dabei die Vereinbarkeit von Gesundheit, Arbeit, Familie und Lebensqualität – in Ihrer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation, wie auch im zukünftigen Berufsleben.

Sie erhalten Unterlagen zur Berechnung des Übergangsgeldes, welches Sie während einer beruflichen Rehabilitation absichert. Diese können Sie gerne gemeinsam mit uns ausfüllen!

Ihr Kostenträger berät zu Förderung und Finanzierung von Lebensunterhalt, Fahrtkosten etc.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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Berufliche Reha • Ihre Zeit bei uns 

Im Rahmen Ihrer Rehabilitationsmaßnahme arbeiten wir an Ihrer Wiedereingliederung ins Arbeitsleben. Wissensvermittlung ist dabei genauso wichtig wie Begleitung und Stabilisierung, die Recherche geeigneter Arbeitgeber und professionelles Bewerbungstraining.

Egal, ob in der Umschulung oder Weiterbildung: Wir vermitteln Ihnen relevante Kenntnisse, sodass Sie am Ende der Maßnahme über Kompetenzen für Ihre neue berufliche Tätigkeit, die Arbeitsplatzsuche und einen souveränen Bewerbungsprozess verfügen.

In Integrationsmaßnahmen machen wir Sie fit für einen potentiellen Arbeitsalltag und gehen individuell auf Ihre Lebensumstände, Bedürfnisse und Lerngeschwindigkeit ein.

Durch Praktika können und sollen Sie sich in verschiedenen Berufsfeldern ausprobieren und einen geeigneten Arbeitsplatz finden.

Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Bedarf beim Aufbau oder Erweiterung Ihres unterstützenden Netzwerks.

Ihr Kostenträger berät über Fördermöglichkeiten für Ihren Arbeitgeber, z. B. den Eingliederungszuschuss. Das erhöht Ihre Vermittlungschancen.

Unsere SozialpädagogInnen und PsychologInnen stehen unseren Rehabilitanden vom ersten Tag an unterstützend, organisierend und beratend zur Seite. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Herstellung und Sicherung der benötigten Grundstabilität.

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Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
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Berufliche Reha • Nachbetreuung

Ob bei der Begleitung im neuen Arbeitsalltag oder bei persönlichen Fragen: Im Rahmen der Nachbetreuung zur beruflichen Rehabilitation können Sie jederzeit auf unsere Unterstützung zählen.

Sollten Sie im Verlauf der Maßnahme keinen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, besteht nach Beendigung der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Anschluss-Übergangsgeld.

Im Rahmen der 6-monatigen Nachbetreuung können Sie auch weiterhin auf unsere Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und im Bewerbungsprozess zählen.

Wird das Maßnahmeziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht und/oder können Sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht entsprechen, beraten wir Sie gerne gemeinsam mit Ihrem zuständigen Reha-Berater über Alternativen und Lösungen.

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Fragen & Antworten für Rehabilitanden …

Erfolgreich am Markt etabliert seit

1990

Teilnehmende seit Gründung der Akademie

27.852

Besuchte Maßnahmen seit Gründung

34.914

Vermittlung in Arbeit (Reha) 2024

63%

Vermittlung in Arbeit (FbW) 2024

72%

Bestandene Umschulungen 2024

97%

Symbolbild: Telefonhörer
Wir rufen Sie gerne zurück!

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