Nutzen Sie unser Tool JobConnect, um mit wenigen Klicks die passende Maßnahme zu finden.
Wir beraten Sie individuell auch telefonisch, per Mail und persönlich zu unserem Bildungsangebot. Nehmen Sie gerne Kontakt zu den Mitarbeitenden in den Bildungszentren auf.
Im Beratungsgespräch thematisieren wir Ihren bisherigen beruflichen Werdegang und Ihre aktuelle Situation und gleichen dies mit unseren Bildungsangeboten ab. Sie erhalten alle relevanten Informationen zu passenden Maßnahmen und können sich bei einem Rundgang einen ersten Eindruck von der zukünftigen Lernumgebung verschaffen.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in unseren Bildungszentren.
Unsere Maßnahmen finden in Präsenz statt. Über unsere virtuelle Lernplattform stellen wir Ihnen zusätzlich ergänzende Inhalte und Übungen zur Verfügung.
Bei den Umschulungen setzen die Kammern und Prüfungsämter das Sprachniveau fest:
- Steuerkammer: mindestens B2, Sondergenehmigung möglich
- IHK: keine sprachlichen Voraussetzungen (B2 i.d.R. ausreichend, ansonsten Teilnahme an Vorkurs erforderlich)
In Assessments, Integrationsmaßnahmen und Vorbereitungslehrgängen haben wir keine sprachlichen Voraussetzungen. Ob Ihr Sprachniveau für weiterführende Maßnahmen ausreichend ist, stellen wir im Rahmen der Maßnahmen fest. In unseren Weiterbildungen erfolgt die Einschätzung der sprachlichen Eignung im Infogespräch.
Wir beraten Sie gerne in unseren Bildungszentren zu Ihren individuellen Voraussetzungen.
Je nach Art und Dauer der Maßnahme haben Sie einen Anspruch auf unterweisungsfreie Tage. Beachten Sie bei der Planung die Schließzeiten der Bildungszentren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Detailseiten unserer Bildungsangebote oder im persönlichen Beratungsgespräch.
In unseren Umschulungen erhalten Sie nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen ein Zeugnis der zuständigen Kammer, eine Teilnahmebescheinigung sowie ein hausinternes Zertifikat bei Beenden der Theoriephase.
In allen anderen Maßnahmen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, bei einigen ausgewählten Modulen in den Weiterbildungen auch ein Zertifikat.
Bitte beachten Sie, dass für den Erhalt der Bescheinigungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie beispielsweise eine regelmäßige Teilnahme oder das Bestehen von Prüfungen und Leistungsnachweisen.
In Plauen bieten wir für Teilnehmende, die nicht im Tagespendelbereich wohnen, die Möglichkeit der Unterbringung in akademieeigenen Appartements. Die 2- und 3-Raum-Wohnungen verfügen über eine Kleinküche, eine moderne Sanitärausstattung und eine ansprechende Einrichtung.
Wir beraten Sie gerne zu den Details, Voraussetzungen und möglichen Finanzierungsoptionen. Kontaktieren Sie uns!
Berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder/und Behinderungen. Ziel ist, Betroffenen zu helfen, trotz ihrer Einschränkungen wieder eine leidensgrechte berufliche Tätigkeit ausüben zu können oder eine neue passende Beschäftigung zu finden.
Wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen, können Sie Anspruch auf berufliche Rehabilitation haben:
- Die Ausbildungs-, Berufs- und Erwerbstätigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert
- Besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit oder Beruf sind notwendig
- Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich
Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, „die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.“ (SGB IX, §49)
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Träger bei der Beantragung und der Organisation der Kostenübernahme:
- Deutsche Rentenversicherung: Zuständig, sobald Sie insgesamt 180 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Ausnahme: Sie haben bereits 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, eine medizinische Reha absolviert und beantragen Ihre LTA in den 6 Monaten nach der medizinischen Reha.
- Agentur für Arbeit/Jobcenter: Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind. Oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten.
- Krankenkasse: Zuständig, wenn Sie krankgeschrieben sind und Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht weiter gerecht werden können.
- Sozialdienst: Zuständig, wenn Sie sich aktuell in einer Klinik oder Reha-Einrichtung befinden.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Details sowie weiteren Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie online bei dem für Sie zuständigen Kostenträger:
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben (LTA). Dies können sein:
- Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
- Berufliche Anpassung (Umschulung, Weiterbildung)
- Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
Dauer und Anzahl der Maßnahmen variieren je nach individueller Situation und Art der Maßnahme. Integrationsmaßnahmen haben eine Dauer von 6-12 Monaten, Umschulungen von 18 bzw. 24 Monaten.
Für die Dauer der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie vom zuständigen Kostenträger Übergangsgeld sowie Fahrt- und Verpflegungskosten.
Während der beruflichen Rehabilitation sind sie grundsätzlich renten-, kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb. In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht (außer bei einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung).
Gerne unterstützen und beraten wir Sie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und zum Übergangsgeld. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den Mitarbeitenden in unseren Bildungszentren auf.
Spezifische Einblicke in den Maßnahmealltag erhalten Sie direkt bei den Bildungsangeboten.
Unabhängig von der Maßnahme erhalten Sie bei uns jederzeit Unterstützung und Beratung durch unsere multiprofessionellen Teams. Mehr über unsere unterstützenden Angebote erfahren Sie auf unser Seite Begleitung & Stabiliserung.
Im Rahmen der Nachbetreuung (6 Monate) erhalten Sie auch weiterhin Unterstützung im neuen Arbeitsalltag oder bei persönlichen Fragen.
Sollten Sie im Verlauf der Maßnahme keinen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, besteht nach Beendigung der Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Anschlussübergangsgeld. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und im Bewerbungsprozess.
Wird das Maßnahmeziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht und/oder können Sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht entsprechen, beraten wir Sie gerne gemeinsam mit Ihrem zuständigen Reha-Berater über Alternativen und Lösungen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft. Dazu zählen beispielsweise Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für technische Arbeitsmittel oder für notwendige Weiterbildungen. Eine Beratung zu den Leistungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger oder dem Integrationsfachdienst.
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist eine Leistung zur Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Diese richtet sich an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und Arbeitnehmer. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachweisbare Notwendigkeit einer Weiterbildung. Umgesetzt wird die Förderung durch Bildungsgutscheine.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, können Sie Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) haben:
- Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern.
- Die Weiterbildung ist notwendig, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- Der Erwerb von Grundkompetenzen verbessert die allgemeine Beschäftigungsfähigkeit oder bereitet auf eine abschlussorientierte Maßnahme vor.
Zwingend erforderlich ist zudem ein Beratungsgespräch bei Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Durchführende Bildungsträger müssen für eine Förderung zugelassen sein (dies ist bei uns der Fall!).
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Träger:
- Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder einen Anspruch darauf haben
- Jobcenter: Zuständig, wenn Sie Bürgergeld beziehen oder Anspruch darauf haben
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Details sowie weiteren Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie online bei dem für Sie zuständigen Kostenträger:
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Übernommen werden können folgende Kosten:
- Lehrgangsgebühren einschließlich Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrkosten
- Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sofern das tägliche Pendeln nicht zumutbar ist
Sie können zudem Anspruch auf Weiterbildungsgeld erhalten.
Dauer und Anzahl der Maßnahmen variieren je nach individueller Situation und Art der Maßnahme.
Umschulungen haben eine Dauer von 18 bzw. 24 Monaten, der dazugehörige Vorbereitungslehrgang eine Dauer von bis zu 4 Monaten.
Aufgrund der geringen Gültigkeitsdauer kann ein Bildungsgutschein frühestens drei Monate vor Maßnahmebeginn bei uns vorgelegt werden.
In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie vor dem Erhalt des Bildungsgutscheins zu unserem umfangreichen Bildungsangebot. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist eine Leistung zur Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Diese richtet sich an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und Arbeitnehmer. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachweisbare Notwendigkeit einer Weiterbildung. Umgesetzt wird die Förderung durch Bildungsgutscheine.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, können Sie Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) haben:
- Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern.
- Die Weiterbildung ist notwendig, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Zwingend erforderlich ist zudem ein Beratungsgespräch bei Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Durchführende Bildungsträger müssen für eine Förderung zugelassen sein (dies ist bei uns der Fall!).
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Träger:
- Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie angestellt sind und zur Sicherung des Arbeitsplatzes eine Qualifizierung benötigen oder eine Einstellungszusage unter der Voraussetzung einer bestimmten Qualifikation vorliegt
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Details sowie weiteren Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie online bei dem für Sie zuständigen Kostenträger:
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Aufgrund der geringen Gültigkeitsdauer kann ein Bildungsgutschein frühestens drei Monate vor Maßnahmebeginn bei uns vorgelegt werden.
In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie vor dem Erhalt des Bildungsgutscheins zu unserem umfangreichen Bildungsangebot. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Mit Viona, der Online-Akademie der IBB AG, bieten wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio an Präsenzmaßnahmen mit virtuellem Live-Unterricht. Wählen Sie aus über 950 zertifizierten Fort- und Weiterbildungen, Umschulungen sowie Teilqualifikationen auf anerkannte Bildungsabschlüsse aus zahlreichen Fachgebieten in Voll- und Teilzeit.
Im Unterschied zu aufgezeichneten Online-Kursangeboten findet der Unterricht bei uns live über die Plattform MS Teams statt. In unseren Bildungszentren Plauen, Erfurt, Dresden und Mühlhausen werden Sie von erfahrenen Dozenten in einem virtuellen Klassenzimmer unterrichtet.
Vor Ort steht Ihnen darüber hinaus ein qualifizierter Kursbegleiter zur Verfügung, der Sie kompetent durch das Viona-Kursangebot begleitet. Sie lernen gemeinsam mit anderen Teilnehmenden, tauschen sich in Arbeitsgruppen aus und können Ihrem Dozenten und Kursbegleiter jederzeit Fragen stellen.
Von der Kurzzeitmaßnahme bis zur kompletten Umschulung: Unser Angebot umfasst mittlerweile mehr als 950 Fort- und Weiterbildungen aus unterschiedlichsten Fachbereichen – u.a. Büro & Personal, Wirtschaft, Steuern & Recht, Pädagogik & Didaktik, IT & Informatik, Pflege & Medizin, Qualitätsmanagement und Marketing & Vertrieb. Sie finden bei uns aber auch attraktive Weiterbildungsangebote aus diversen beruflichen Nischen.
> Zum kompletten Viona-Kursangebot
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0151-61425703 oder senden Sie eine E-Mail an viona@schweiger-schmitt.de
Viona kommt für Sie infrage, wenn Sie eines der folgende Ziele verfolgen:
- Vermittlungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt verbessern
- nach einer längeren Pause wieder in Ihren Beruf einsteigen
- im bestehenden Beruf weiterbilden
- beruflich neu durchstarten
- aus persönlicher Motivation heraus weiterbilden
Grundsätzlich richtet sich das Viona-Weiterbildungsangebot an:
- Arbeitssuchende
- Rehabilitanden
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende
- Selbstzahler
- Unternehmen mit Qualifizierungsbedarf (im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes bis zu 100% Kostenübernahme für die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmenden!)
Der Staat macht Ihr Unternehmen fit. Mit bis zu 100 % Förderung!
Indem Sie Ihre Beschäftigten bei Schweiger & Schmitt qualifizieren und weiterbilden, stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und sichern Arbeitsplätze. Mit dem Qualifizierungsgeld im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmenden mit Qualifizierungsbedarf.
Dabei werden unsere Weiterbildungen mit Viona sowie das Arbeitnehmerentgeld mit bis zu 100 % gefördert.
Klingt interessant? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Ihre Ansprechpartnerin:
Susann Saja
Telefon: 0151-61425703
E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
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> Mehr zur Förderung für Unternehmen
Eine Teilnahme aus dem Home-Office möglich, wenn Sie
- Selbstzahler sind oder
- der Kostenträger, welcher ihre Weiterbildung (mit-)finanziert – z.B. die Agentur für Arbeit – mit Ihrer Teilnahme aus dem Home-Office einverstanden ist.
Letzteres ist in der Regel allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, z.B. bei gesundheitlichen Einschränkungen. Details dazu werden vor Beginn der Maßnahme gemeinsam mit Ihnen und dem Kostenträger geklärt.
Eine Teilnahme in Teilzeit ist bei ausgewählten Weiterbildungsangeboten möglich. Welche Angebote dafür in Frage kommen, können Sie beim jeweiligen Kursangebot auf unserer Website einsehen oder direkt bei uns erfragen. Auch der Suchfilter auf der Viona-Website ermöglicht Ihnen gezielt nach Teilzeitkursen zu filtern.
An Wochenenden und am Abend werden keine Weiterbildungsmodule angeboten.
Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über das Viona-Kursangebot auf unserer Website oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Wir beantworten Ihre Fragen, helfen Ihnen dabei, das optimale Bildungsangebot für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Dabei berücksichtigen wir Ihren Lebenslauf, Ihre Leistungsfähigkeit sowie Ihre zukünftigen beruflichen Ziele und begleiten Sie persönlich von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Abschluss ihrer Bildungsmaßnahme.
Ihre Ansprechpartnerin:
Susann Saja
Telefon: 0151-61425703
E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Alle Auskünfte zur Weiterbildung über Viona sowie zugehörige Beratungsgespräche sind für Sie grundsätzlich kostenlos.
Ja, Viona-Maßnahmen sind AZAV-zertifiziert.
Das bedeutet, dass sie den Qualitätsanforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) – und somit der deutschen Rechtsverordnung – entsprechen und durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden können.
Die Zertifizierung nach AZAV bestätigt die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bildungsanbieters.
Die Kosten für eine Weiterbildung oder Umschulung werden für Rehabilitanden, Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende in der Regel zu 100% vom zuständigen Kostenträger getragen (Arbeitsagentur, Jobcenter, Rentenversicherungsträger etc.).
Für Unternehmen/Arbeitgeber gibt es über das Qualifizierungschancengesetz attraktive Möglichkeiten der Kostenübernahme (bis zu 100%) bei der Qualifizierung von Mitarbeitenden.
Wir beraten Sie gerne!
Ihre Ansprechpartnerin:
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Wann und wie häufig eine Klasse für ein Weiterbildungsmodul startet, ist variabel.
Viele Kursangebote starten alle 14 Tage oder einmal im Monat. Andere starten nur zweimal im Jahr, da sie an Prüfungstermine der Kammern gekoppelt sind. Details dazu können Sie auf unserer Website beim jeweiligen Kursangebot sehen oder bei uns erfragen.
Bitte beachten Sie, dass wir je nach angestrebter Weiterbildung eine gewisse Vorlaufzeit für die Klärung von Formalitäten benötigen. Sprechen Sie uns daher bitte möglichst frühzeitig direkt an. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Ansprechpartnerin:
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Je nach gewähltem Kursangebot und Anzahl der besuchten Module, variiert die Kursdauer von 2 Tagen bis hin zu mehreren Monaten.
Weiterbildungsmodule, die in Teilzeit angeboten werden, dauern üblicherweise doppelt so lange. Genaue Informationen zur Kursdauer finden Sie auf unserer Website auf den Detailseiten der jeweiligen Kursangebote:
Vollzeitkurse laufen von 08:00 Uhr bis 16:15 Uhr, während Teilzeitangebote in der Regel um 12:40 Uhr enden. Ähnlich wie in der Schule liegen zwischen den Unterrichtsblöcken kurze Pausen. Zusätzlich gibt es eine Mittagspause von 12:40 Uhr bis 13:10 Uhr.
In unseren Bildungszentren stellen wir Ihnen einen modernen PC bereit, auf dem Sie sich mit Headset und Ihren persönlichen Zugangsdaten in den virtuellen Klassenraum von Viona einloggen. Dort stehen Sie während des Unterrichts im Austausch mit Ihrem Dozenten und Ihren Mitschülern.
Unsere Kursbegleiter vor Ort sorgen für einen reibungslosen Ablauf und unterstützen bei Fragen.
Sie arbeiten im Klassenverbund, in Gruppenarbeit in einem virtuellen Nebenraum oder bearbeiten Einzelaufgaben. Ebenso können kurze Präsentationen über VIONA gehalten werden.
Für jede Weiterbildungswoche gibt es einen online abrufbaren Stundenplan. Etwa die Hälfte der Zeiten sind Wissensvermittlungsstunden, sprich Unterricht mit Dozent und Mitschülern im virtuellen Klassenraum. Die andere Hälfte dient dem selbstständigen oder gemeinsamen Vertiefen von Lerninhalten und dem Bearbeiten von Aufgaben.
In bestimmten Modulen werden zusätzlich Konsultationsstunden angeboten, in denen Sie gezielt Rückfragen mit dem Dozenten klären können.
Im virtuellen Klassenraum tauschen sich die Lernenden über ihr Headset und einen Live-Chat aus.
Dies ist sowohl in den Stunden der Wissensvermittlung (während des Unterrichts durch den Dozenten) als auch während der Wissensvertiefung (Selbstlernphasen) möglich.
Der Klassenraum ist täglich von 08:00 bis 16.15 Uhr geöffnet. Lernende treffen sich dort auch, um Lerninhalte zu vertiefen oder erteilte Aufgaben im Team zu besprechen.
Die meisten Lernmodule enthalten sogenannte LEKs (Lernerfolgskontrollen), in denen Ihr Wissensstand abgefragt wird.
Das Endergebnis aller abgelegten LEKs hat Einfluss darauf, ob Sie am Ende Ihrer Weiterbildung ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung für das jeweilige Modul erhalten. In einigen Modulen werden stattdessen andere Prüfungen abgelegt (z.B. TÜV).
LEKs und die meisten anderen Prüfungen finden online statt. Eine Ausnahme sind spezielle Weiterbildungsmodule, bei denen Prüfungen z.B. bei der örtlichen IHK abgelegt werden müssen. In unserer Viona-Fachberatung erfahren Sie alles rund um die abzulegenden Prüfungen. Sprechen Sie uns einfach an!
Ihre Ansprechpartnerin:
Susann Saja
Telefon: 0151-61425703
E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Für den Unterricht benötigtes Lernmaterial erhalten Sie entweder zum Weiterbildungsbeginn von unseren Kursbegleitern in der Akademie Schweiger & Schmitt und/oder im Unterrichtsverlauf von Ihren Dozenten im Datei-Format.
Einige Materialien erhalten Sie dabei nur als Leihgabe, während andere Materialien auch nach Abschluss der Weiterbildung bei Ihnen verbleiben. Entsprechende Details werden zu Beginn Ihrer Weiterbildung von unseren Kursbegleitern kommuniziert.
Während Ihrer Weiterbildung stehen Ihnen bei inhaltlichen und fachlichen Fragen die Dozenten zur Verfügung.
Die Kursbegleiter der Akademie Schweiger & Schmitt sind stets vor Ort und unterstützen Sie jederzeit bei organisatorischen oder technischen Fragen. So steht ihrem Lernerfolg nichts im Weg.
Grundsätzlich herrscht während der Weiterbildung über Viona eine allgemeine Anwesenheitspflicht.
Wenn ein Kostenträger (z. B. die Agentur für Arbeit oder ein Unternehmen) Ihre Weiterbildung finanziert, sind im Krankheitsfall entsprechende Nachweise (z. B. Attest) vorzulegen. Diese Nachweise werden von unseren Kursbegleitern an den jeweiligen Kostenträger weitergeleitet.
Bei sonstigen Verhinderungen ist eine Abwesenheit nach rechtzeitiger Mitteilung an die Kursbegleiter ebenfalls möglich. Grundsätzlich sollte bei Abwesenheiten möglichst frühzeitig zwischen Teilnehmenden und Kursbegleitern kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Idealerweise nehmen Sie durchgehend am Unterricht teil. Private Termine sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten liegen. Längerfristige Fehlzeiten können zum vorzeitigen Ende der Weiterbildung führen, da versäumte Inhalte oft nicht mehr sinnvoll in Eigenregie nachgearbeitet werden können.
