Einen Überblick über unsere Maßnahmen und Bildungsangebote für Rehabilitanden, Arbeitssuchende und Arbeitnehmende mit Qualifizierungsbedarf finden Sie auf unserer Seite: Bildungsangebote.
Einen Überblick über unsere virtuellen Präsenzangebote finden Sie hier!
Zu unseren Maßnahmen beraten wir Sie gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich! Um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren,
- nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeitenden in den Bildungszentren auf oder
- fordern Sie einen Rückruf an.
Mit unserem Online-Tool JobConnect können Sie schon mal vorfühlen, welche Maßnahmen für Sie infrage kommen könnten.
Wir freuen uns darauf, Sie schon bald kennenzulernen!
Die Kosten einer bewilligten Maßnahme im Rahmen der beruflichen Rehabilitation (Rehabilitanden) oder der Förderung beruflicher Weiterbildung (Arbeitssuchende, Arbeitnehmende) werden in der Regel vollständig vom zuständigen Kostenträger bzw. Rehabilitationsträger übernommen.
Zu den wichtigsten Trägern gehören:
- die Deutsche Rentenversicherung
- die Bundesagentur für Arbeit
- die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft
Verbindliche Aussagen zur Kostenübernahme erhalten Sie von Ihrem Fachberater beim zuständigen Rehabilitations- bzw. Kostenträger. In einem persönlichen Beratungsgespräch beraten wir Sie gerne vorab zu Maßnahmen, die für Ihre persönliche Lebenssituation geeignet sind.
Im Beratungsgespräch lernen wir uns persönlich kennen, thematisieren Ihren bisherigen beruflichen Werdegang und Ihre aktuelle Situation und gleichen dies mit unseren Bildungsangeboten ab.
Sie erhalten alle relevanten Informationen zu passenden Maßnahmen und können sich bei einem Rundgang einen ersten Eindruck von der zukünftigen Lernumgebung verschaffen.
Um ein Beratungsgespräch zu terminieren, kontaktieren Sie uns bitte!
Sowohl als auch. Viele unserer Maßnahmen finden in Präsenz im Klassenverbund im gewählten Bildungszentrum statt.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen ein umfangreiches Portfolio an virtuellen Präsenzangeboten – ebenfalls vor Ort im Bildungszentrum. Dabei haben Sie die Wahl aus einer Vielzahl an zertifizierten Fort- und Weiterbildungen, Umschulungen sowie Teilqualifikationen auf anerkannte Bildungsabschlüsse aus zahlreichen Fachgebieten in Voll- und Teilzeit. Unsere virtuellen Präsenzangebote erbringen wir gemeinsam mit Viona, der Online-Akademie der IBB AG.
Über unsere interne virtuelle Lernplattform stellen wir unseren Teilnehmenden bei Bedarf zusätzlich ergänzende Inhalte und Übungen zur Verfügung.
Bei den Umschulungen setzen die Kammern und Prüfungsämter das Sprachniveau fest:
- Steuerberaterkammer: mindestens B2, Sondergenehmigung möglich
- IHK: keine sprachlichen Voraussetzungen (B2 i.d.R. ausreichend, ansonsten Teilnahme an Vorkurs erforderlich)
Für Assessments, Integrationsmaßnahmen und Vorbereitungslehrgänge gibt es momentan keine sprachlichen Voraussetzungen. Ob Ihr Sprachniveau für weiterführende Maßnahmen ausreichend ist, stellen wir vor Ort fest. In unseren Weiterbildungen erfolgt die Einschätzung der sprachlichen Eignung im Infogespräch.
Wir beraten Sie gerne in unseren Bildungszentren zu Ihren individuellen Voraussetzungen.
Je nach Art und Dauer der Maßnahme haben Sie einen Anspruch auf unterweisungsfreie Tage.
Beachten Sie bei der Planung die Schließzeiten der Bildungszentren. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Detailseiten unserer Bildungsangebote oder im persönlichen Beratungsgespräch.
In unseren Umschulungen erhalten Sie nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen ein Zeugnis der zuständigen IHK / Kammer, eine Teilnahmebescheinigung sowie ein hausinternes Zertifikat bei Beenden der Theoriephase.
In allen anderen Maßnahmen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, bei einigen ausgewählten Modulen in den Weiterbildungen auch ein Zertifikat.
Bitte beachten Sie, dass für den Erhalt der Bescheinigungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie beispielsweise eine regelmäßige Teilnahme oder das Bestehen von Prüfungen und Leistungsnachweisen.
Für Teilnehmende im Bildungszentrum Plauen, die nicht im Tagespendelbereich wohnen, besteht die Möglichkeit der Unterbringung in akademieeigenen Appartements.
Die 2- und 3-Raum-Wohnungen verfügen über eine Kleinküche, eine moderne Sanitärausstattung, TV und Internet sowie eine ansprechende Einrichtung.
Wir beraten Sie gerne zu den Details, Voraussetzungen und möglichen Finanzierungsoptionen. Kontaktieren Sie uns gerne!
Die berufliche Rehabilitation umfasst unterstützende Leistungen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Ziel ist, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (SGB IX, §49).
Rechtlich werden diese Unterstützungsangebote als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kurz LTA – bezeichnet.
Der Begriff Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kurz LTA – bezeichnet Unterstützungen, mit denen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und die berufliche Teilhabe möglichst dauerhaft gesichert werden soll.
Dazu können beispielsweise berufliche Orientierung, Qualifizierungen, Umschulungen, Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes und technische Arbeitshilfen gehören
Rechtlich verankert sind die Rechte, Ziele sowie der Anspruchsrahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
Ergänzend werden Verfahrens‑ und Qualitätsstandards präzisiert durch das Fachkonzept Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit sowie die gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Sie könnten Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (also berufliche Rehabilitation) haben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können oder Ihren Beruf nicht mehr mit Ihrer Gesundheit vereinbaren können.
Darüber hinaus, wenn Sie
- eine medizinische Rehabilitation absolviert haben.
- Erwerbsminderungsrente beziehen.
- gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen haben.
- Ihrer Tätigkeit nach einem Arbeitsunfall nicht mehr vollumfänglich nachgehen können.
- den Anforderungen Ihrer aktuellen Tätigkeit gesundheitlich nicht entsprechen können.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Personen, deren Erwerbsfähigkeit infolge Krankheit, Behinderung oder gesundheitlicher Beeinträchtigung gefährdet oder gemindert ist, die aber grundsätzlich arbeitsfähig bleiben können. Entscheidend sind eine plausible Begründung der Notwendigkeit, aussagekräftige Unterlagen und die Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.
Wichtige Faktoren:
- Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung: Krankheit, Behinderung oder Schädigung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
- Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (in Bezug auf den erlernten Beruf oder die letzte Tätigkeit): Die Beeinträchtigung muss Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsleben haben (bisherige Tätigkeit kann nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden).
- Potenzial zur Teilhabe: Es muss eine Aussicht bestehen, dass durch eine rehabilitative Maßnahme die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder neu gestaltet werden kann.
- Verhältnis zur Sozialversicherung: Für bestimmte Kostenträger sind Beitragszeiten/relevante Versicherungsverhältnisse oft prüfungsrelevant.
Eine psychische und/oder körperliche Beeinträchtigung kann die berufliche Situation erheblich verändern. Die berufliche Rehabilitation unterstützt Sie dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, Ihre Belastbarkeit zu stabilisieren und Schritt für Schritt in eine geeignete Beschäftigung zurückzukehren.
Möglicherweise finden Sie sich in einer oder mehreren dieser Situationen wieder:
- Eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr realistisch.
- Der erlernte Beruf entspricht nicht mehr den aktuellen gesundheitlichen Voraussetzungen.
- Bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen führen zu einer starken Belastung.
- Nach einer längeren Erkrankung fehlt Ihnen die Sicherheit für den beruflichen Wiedereinstieg.
- Sie möchten wieder arbeiten, wissen jedoch noch nicht, welcher berufliche Weg für Sie geeignet ist.
- Ihre bisherige Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt.
- Ihre Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit sind beeinträchtigt.
Die Akademie Schweiger & Schmitt begleitet Menschen mit psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben – persönlich, professionell und mit einem klaren Ziel: eine berufliche Zukunft zu entwickeln, die zu den individuellen Fähigkeiten und zur aktuellen Lebenssituation passt.
Im Mittelpunkt steht eine langfristig tragfähige Lösung, die Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen, persönlichen Fähigkeiten und beruflichen Interessen miteinander in Einklang bringt.
> Weitere Infos für Rehabilitanden
> Blog: Psychische Belastungen und berufliche Rehabilitation: Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben
Berufliche Rehabilitation kann sehr unterschiedlich aussehen. Während manche Menschen zunächst Orientierung und Stabilisierung benötigen, können andere direkt mit einem Vorbereitungslehrgang, einer Weiterbildung, Umschulung oder einer Integrationsmaßnahme beginnen.
Gemeinsam mit dem zuständigen Berater beim Kostenträger erarbeiten wir stets eine individuelle Lösung für jeden Rehabilitanden.
Einblicke in konkrete Bildungs- bzw. Maßnahmeinhalte, berufliche Perspektiven, weiterführende Maßnahmen und mehr erhalten Sie direkt auf den Websites der jeweiligen Maßnahme. Einen Gesamtüberblick finden Sie in unseren Bildungsangeboten.
Darüber hinaus stehen unsere SozialpädagogInnen und PsychologInnen unseren Rehabilitanden vom ersten Tag an unterstützend, organisierend und beratend zur Seite. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Herstellung und Sicherung der benötigten Grundstabilität.
Ergotherapie: Je nach Bildungszentrum stehen unseren Rehabilitanden diverse ergotherapeutische Angebote zur Verfügung. Ziel ist es, eigene Ideen umzusetzen, sich neu auszuprobieren und kreativ zu entfalten. Ergotherapie dient unserer Rehabilitanden darüber hinaus zur Stabilisierung – gerade am Anfang einer Integrationsmaßnahme.
Rehasport: Je nach Bildungszentrum können wir Rehasport – intern und/oder durch professionelle Partner – anbieten. Dabei unterstützen wir Rehabilitanden beim Bewegungsausgleich, dem Erhaltung der Mobilität sowie der Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz. Die Umsetzung erfolgt primär über Bewegungseinheiten und Entspannungsangebote.
> Mehr zum Thema Begleitung & Stabilisierung
> Weitere Informationen für Rehabilitanden
Die berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), also unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von
- Menschen mit relevanten gesundheitlichen Einschränkungen,
- Menschen mit Behinderungen sowie
- Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Dazu zählen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme, z. B.:
- Berufliche Anpassung (Umschulung, Weiterbildung, Integration)
- Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
Die Dauer einer Maßnahme variiert je nach individueller Situation und Art der Maßnahme. In manchen Fällen ist es ratsam, mehrere Maßnahmen zu kombinieren, z.B. eine Umschulung mit einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Dadurch verlängert sich die Gesamtdauer der absolvierten Maßnahmen.
Integrationsmaßnahmen haben eine Dauer von 6-12 Monaten, Umschulungen von 18 bzw. 24 Monaten, der dazugehörige Vorbereitungslehrgang eine Dauer von bis zu 4 Monaten. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus Praktika bei qualifizierten Partnerunternehmen. Weiterbildungen haben in der Regel kürzere Laufzeiten, oft mehrere Wochen bis einige Monate.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Ein Rehabilitationsträger prüft, bewilligt und finanziert die erforderlichen Rehabilitationsleistungen.
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können insbesondere die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig sein. Welcher Träger konkret zuständig ist, hängt unter anderem von Versicherungszeiten und der Ursache der gesundheitlichen Einschränkung ab.
Reha-Beraterinnen und Reha-Berater sind Mitarbeitende der Rehabilitationsträger (Kostenträger) und unterstützen bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation.
Sie klären den individuellen Unterstützungsbedarf, informieren über geeignete Leistungen und begleiten bei Bedarf die Einleitung und Durchführung der beruflichen Rehabilitation.
Die „Bildungskosten“ einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in der Regel vollständig vom zuständigen Kostenträger bzw. Rehabilitationsträger übernommen.
Zu den wichtigsten Kostenträgern gehören:
- die Deutsche Rentenversicherung
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
- die Bundesagentur für Arbeit
- die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft
Ist der Rehabilitationsbedarf die Folge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, können die Kosten durch die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft getragen werden.
Für die Dauer der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie darüber hinaus Übergangsgeld sowie Fahrt- und Verpflegungskosten.
Während der beruflichen Rehabilitation sind sie grundsätzlich renten-, kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb. In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht (außer bei einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung).
Verbindliche Aussagen zur Kostenübernahme erhalten Sie von Ihrem Reha-Berater beim zuständigen Rehabilitationsträger (Kostenträger)!
Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer individuellen Versicherungs- und Erwerbsbiografie sowie von der Ursache Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ab.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der jeweilige Kostenträger nach Prüfung der persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Rehabilitationsträger bei der Beantragung und der Organisation der Kostenübernahme:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (Rentenversicherungsbeiträge) oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Darüber hinaus, wenn ohne die berufliche Rehabilitation voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden müsste oder wenn die Leistung unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.
- Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind. Oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder einer Berufskrankheit leiden.
Wir empfehlen Ihnen vor Beginn des Antragsprozesses unbedingt ein persönliches Gespräch mit dem für Sie zuständigen Rehaberater beim Kostenträger. Auch wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
> Weitere Informationen zu Beantragung, Finanzierung und Ablauf
> Weitere Informationen für Rehabilitanden
Gerne beraten wir Sie in einem Infogespräch in einem unserer Bildungszentren unverbindlich zu den Grundlagen der beruflichen Rehabilitation, möglichen Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Rehabilitationsträger bei der Beantragung und der Organisation der Kostenübernahme:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (Rentenversicherungsbeiträge) oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Darüber hinaus, wenn ohne die berufliche Rehabilitation voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden müsste oder wenn die Leistung unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.
- Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind. Oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder einer Berufskrankheit leiden.
> Weitere Informationen zu Beantragung, Finanzierung und Ablauf
> Weitere Informationen für Rehabilitanden
Gerne unterstützen und beraten wir Sie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und zum Übergangsgeld. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den Mitarbeitenden in unseren Bildungszentren auf.
Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass berechtigte Wünsche der leistungsberechtigten Person bei der Auswahl und Durchführung von Rehabilitationsleistungen berücksichtigt werden müssen.
Wünsche sollten möglichst bereits im Antrag genannt und nachvollziehbar begründet werden. Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Rehabilitationsträger nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Ein Reha-Bescheid ist die schriftliche Entscheidung des zuständigen Rehabilitationsträgers über einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe.
Er informiert darüber, ob die beantragte Leistung bewilligt, teilweise bewilligt oder abgelehnt wurde und welche Fristen oder Bedingungen gelten. Rechtlich handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Bei einer Ablehnung informiert die Rechtsbehelfsbelehrung darüber, wie Sie Widerspruch einlegen können.
Ein Teilhabeplan wird insbesondere erstellt, wenn mehrere Leistungen oder Rehabilitationsträger beteiligt sind.
Darin werden der festgestellte Unterstützungsbedarf, die vorgesehenen Leistungen, die Zuständigkeiten und der geplante Ablauf aufeinander abgestimmt. Der Teilhabeplan wird bei Bedarf an den Verlauf der Rehabilitation angepasst.
Im Rahmen der Nachbetreuung (6 Monate) erhalten RehabilitanInnen auch weiterhin Unterstützung im neuen Arbeitsalltag oder bei persönlichen Fragen.
Sollten Sie im Verlauf der Maßnahme keinen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, besteht nach Beendigung der Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Anschlussübergangsgeld. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und im Bewerbungsprozess.
Wird das Maßnahmeziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht und/oder können Sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht entsprechen, beraten wir Sie gerne gemeinsam mit Ihrem zuständigen Reha-Berater über Alternativen und Lösungen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft. Dazu zählen beispielsweise
- Eingliederungszuschüsse,
- Zuschüsse für technische Arbeitsmittel oder
- Zuschüsse für notwendige Weiterbildungen.
Eine Beratung zu den Eingliederungsleistungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger oder dem Integrationsfachdienst.
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung – kurz FbW – bezeichnet die finanzielle Unterstützung beruflicher Umschulungen und Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit.
Ziel der FbW ist es, Arbeitssuchende beruflich einzugliedern, drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder fehlende berufliche Kenntnisse und Abschlüsse zu erwerben. Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.
Bei Arbeitssuchenden erfolgt die Förderung häufig über einen Bildungsgutschein. Damit kann die Agentur für Arbeit die Lehrgangskosten einer zugelassenen Umschulung oder Weiterbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Kosten, beispielsweise für Fahrten, Kinderbetreuung, Lernmittel oder Prüfungen, übernehmen.
Vor Beginn der Maßnahme prüft die Agentur für Arbeit in einem Beratungsgespräch, ob die persönlichen und gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Die Akademie Schweiger & Schmitt bietet zugelassene Umschulungen und Weiterbildungen in Präsenz sowie virtuelle Präsenzangebote (Umschulungen und Weiterbildungen) mit Viona an. Wir beraten Sie kostenfrei zu geeigneten Bildungsangeboten und stellen Ihnen die erforderlichen Maßnahmeinformationen für Ihr Gespräch mit der Agentur für Arbeit zur Verfügung.
Ein Bildungsgutschein ist die schriftliche Förderzusage der Agentur für Arbeit für eine zugelassene berufliche Weiterbildung oder Umschulung.
Der Bildungsgutschein legt unter anderem das Bildungsziel, den Gültigkeitszeitraum und gegebenenfalls den regionalen Geltungsbereich fest. Der ausgewählte Bildungsträger und die konkrete Bildungsmaßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein.
Die Akademie Schweiger & Schmitt ist ein nach AZAV zertifizierter Bildungsträger. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche unserer Umschulungen, Weiterbildungen oder virtuellen Präsenzangebote zu den Vorgaben Ihres Bildungsgutscheins passt.
Einen Bildungsgutschein können insbesondere arbeitslose oder arbeitssuchende Personen erhalten, wenn eine berufliche Weiterbildung ihre Beschäftigungschancen verbessert.
Eine Förderung kommt beispielsweise infrage, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um Arbeitslosigkeit zu beenden, drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder zusätzliche berufliche Kompetenzen zu erwerben.
Die Agentur für Arbeit prüft die persönlichen Voraussetzungen und die arbeitsmarktlichen Perspektiven in einem Beratungsgespräch. Beziehen Sie Bürgergeld, bleibt in der Regel das Jobcenter Ihre erste Ansprechstelle.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Ein allgemeiner oder automatischer Anspruch auf einen Bildungsgutschein besteht nicht.
Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall, ob eine berufliche Weiterbildung notwendig und zweckmäßig ist. Berücksichtigt werden unter anderem Ihre berufliche Situation, Ihre Qualifikationen, das angestrebte Bildungsziel und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein Rechtsanspruch auf die Förderung des nachträglichen Erwerbs eines Berufsabschlusses (oder eines Hauptschulabschlusses beziehungsweise eines vergleichbaren Schulabschlusses).
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Einen Bildungsgutschein beantragen Sie, indem Sie zunächst ein persönliches Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter vereinbaren.
Im Beratungsgespräch erläutern Sie, weshalb die gewünschte Umschulung oder Weiterbildung Ihre berufliche Eingliederung verbessert. Die Beratung muss grundsätzlich vor Beginn der Bildungsmaßnahme stattfinden.
Die Akademie Schweiger & Schmitt berät Sie bereits vor diesem Termin kostenfrei und unverbindlich!
Wir stellen Ihnen Informationen zur passenden Bildungsmaßnahme, zu den Zugangsvoraussetzungen, zum Beginn und bei Bedarf ein konkretes Maßnahmeangebot zur Verfügung.
Mit einem Bildungsgutschein können zugelassene Umschulungen, Anpassungsqualifizierungen, Teilqualifizierungen und weitere berufliche Weiterbildungen gefördert werden.
Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme zu dem im Bildungsgutschein festgelegten Bildungsziel passt und für die Förderung zugelassen ist.
Die Akademie Schweiger & Schmitt bietet Arbeitssuchenden:
- Präsenzweiterbildungen
- virtuelle Präsenzweiterbildungen
- Präsenzumschulungen
- virtuelle Präsenzumschulungen
Vor der Anmeldung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob das gewünschte Bildungsangebot die Vorgaben Ihres Bildungsgutscheins erfüllt. Kontaktieren Sie uns gerne!
Ja, Schweiger & Schmitt bietet neben klassischen Präsenzmaßnahmen im Klassenverbund auch virtuelle / hybride Präsenzmaßnahmen an.
Gemeinsam mit Viona, der Online-Akademie der IBB AG, bieten wir Ihnen ein attraktives Angebot an virtuellen Präsenzangeboten. Sie haben die Wahl aus einer Vielzahl an zertifizierten Fort- und Weiterbildungen, Umschulungen sowie Teilqualifikationen auf anerkannte Bildungsabschlüsse aus zahlreichen Fachgebieten in Voll- und Teilzeit.
Was bedeutet virtuelles Präsenzangebot?
Im Gegensatz zum klassischen E-Learning finden unsere virtuellen Präsenzmaßnahmen vor Ort in einem unserer Bildungszentren statt. Während des virtuellen Live-Unterrichts steht Ihnen ein qualifizierter Kursbegleiter bei Fragen und Anregungen zur Seite. Alle virtuellen Präsenzangebote sind nach den Qualitätsanforderungen der AZAV zertifiziert.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins:
- Telefon: 03741-7191825
- Mobil: 0151-61425703
- E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Der Abschluss hängt davon ab, ob Sie bei der Akademie Schweiger & Schmitt eine Umschulung, eine berufliche Weiterbildung oder eine virtuelle Präsenzmaßnahme absolvieren.
Eine Umschulung endet üblicherweise mit einer Prüfung vor der zuständigen Kammer und führt zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Eine Weiterbildung kann je nach Angebot mit einem Zertifikat, einer Teilnahmebescheinigung, einer anerkannten Herstellerzertifizierung oder einem anderen fachbezogenen Qualifikationsnachweis abschließen. Der konkrete Abschluss ist in der jeweiligen Maßnahmebeschreibung angegeben und wird vor Beginn im Informationsgespräch erläutert.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Die Dauer einer Maßnahme variiert je nach individueller Situation und Art der Maßnahme.
In manchen Fällen ist es ratsam, mehrere Maßnahmen zu kombinieren, z.B. eine Umschulung mit einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Dadurch verlängert sich die Gesamtdauer der absolvierten Maßnahmen.
Umschulungen oder virtuelle Präsenzumschulungen haben eine Dauer von 18 bzw. 24 Monaten, der dazugehörige Vorbereitungslehrgang eine Dauer von bis zu 4 Monaten. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus Praktika bei qualifizierten Partnerunternehmen. Weiterbildungen oder virtuelle Präsenzweiterbildungen haben in der Regel kürzere Laufzeiten, oft mehrere Wochen bis einige Monate.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit die förderfähigen Kosten einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung übernehmen.
Übernommen werden können insbesondere:
- Lehrgangsgebühren
- erforderliche Lernmittel
- notwendige Arbeitskleidung
- Prüfungsgebühren
- Fahrkoste
- Kinderbetreuungskosten
- Kosten für eine notwendige auswärtige Unterbringung
- Kosten für Verpflegung bei auswärtiger Unterbringung
Welche Kosten in Ihrem konkreten Fall übernommen werden, legt die Agentur für Arbeit im Rahmen der Förderentscheidung fest.
In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie vor dem Erhalt des Bildungsgutscheins zu unserem umfangreichen Bildungsangebot. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Der Bildungsgutschein gilt für den darauf angegebenen Zeitraum.
Die ausgewählte Weiterbildung muss den Vorgaben des Bildungsgutscheins entsprechen und innerhalb des festgelegten Gültigkeitszeitraums beginnen.
Die passende Bildungsmaßnahme richtet sich nach Ihren bisherigen Erfahrungen, Ihren persönlichen Fähigkeiten, Ihrem angestrebten Beruf und den Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt.
Bei der Auswahl sollten unter anderem folgende Fragen berücksichtigt werden:
- Welche beruflichen Kenntnisse und Abschlüsse besitzen Sie bereits?
- Möchten Sie Ihre vorhandenen Kompetenzen erweitern oder einen neuen Beruf erlernen?
- Welche Qualifikationen werden von Arbeitgebern gesucht?
- Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für die Maßnahme?
- Passt die Unterrichtsform zu Ihrer persönlichen Situation?
Die Akademie Schweiger & Schmitt berät Sie kostenfrei und unverbindlich zu geeigneten Umschulungen und Weiterbildungen sowie zu den jeweiligen Startterminen und Voraussetzungen.
Vor der Anmeldung prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob das gewünschte Bildungsangebot die Vorgaben Ihres Bildungsgutscheins erfüllt.
Eine Umschulung führt zu einem neuen anerkannten Berufsabschluss, während eine Weiterbildung vorhandene berufliche Kenntnisse erweitert oder aktualisiert.
Eine Umschulung eignet sich insbesondere für Personen, die sich beruflich grundlegend neu orientieren möchten oder in ihrem bisherigen Beruf keine ausreichenden Beschäftigungsperspektiven mehr haben. Die Gruppenumschulungen oder virtuellen Präsenzumschulungen der Akademie Schweiger & Schmitt führen abhängig vom Ausbildungsberuf in der Regel innerhalb von 24 Monaten zu einem kammergeprüften Berufsabschluss.
Eine Weiterbildung oder virtuelle Präsenzweiterbildung ist in der Regel deutlich kürzer und vermittelt gezielt zusätzliche Fachkenntnisse oder berufliche Kompetenzen. Sie endet je nach Bildungsangebot mit einem Zertifikat, einer Teilnahmebescheinigung oder einem externen Qualifikationsnachweis.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Ja, Sie können sich bereits vor der Bewilligung eines Bildungsgutscheins kostenfrei und unverbindlich bei der Akademie Schweiger & Schmitt beraten lassen.
> Kontaktieren Sie dazu gerne eines unserer Bildungszentren
Eine frühzeitige Beratung hilft Ihnen, ein geeignetes Bildungsziel zu bestimmen und sich auf das Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorzubereiten.
Wir informieren Sie über passende Umschulungen und Weiterbildungen, Zugangsvoraussetzungen, Unterrichtsformen, Starttermine und mögliche Abschlüsse. Bei Bedarf erhalten Sie ein konkretes Maßnahmeangebot zur Vorlage bei Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
Für das Beratungsgespräch bei Schweiger & Schmitt und/oder der Agentur für Arbeit sollten Sie Unterlagen mitbringen, die Ihren beruflichen Werdegang und den konkreten Weiterbildungsbedarf nachvollziehbar machen.
Hilfreich sind insbesondere:
- ein aktueller Lebenslauf
- Schulzeugnisse und Berufsabschlüsse
- Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsnachweise
- Nachweise über bereits absolvierte Weiterbildungen
- aktuelle Bewerbungsunterlagen
- geeignete Stellenanzeigen für das angestrebte Berufsziel
- Informationen über die gewünschte Umschulung oder Weiterbildung
Die Agentur für Arbeit entscheidet, welche (weiteren) Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind.
Die Akademie Schweiger & Schmitt stellt Ihnen die notwendigen Informationen zur Bildungsmaßnahme zur Verfügung und erstellt ein Maßnahmeangebot für den Bildungsträger. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung eines Bildungsgutscheins.
Für die Anmeldung nehmen Sie zunächst Kontakt mit einem Bildungszentrum der Akademie Schweiger & Schmitt auf und vereinbaren ein unverbindliches Informationsgespräch.
Gemeinsam klären wir:
- welches Bildungsangebot zu Ihrem beruflichen Ziel passt,
- ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen,
- wann die Maßnahme beginnt,
- ob die Maßnahme zu Ihrem Bildungsgutschein passt und
- welche Unterlagen benötigt werden.
Nach Erhalt des Bildungsgutscheins ergänzt die Akademie Schweiger & Schmitt die erforderlichen Maßnahmedaten. Der Bildungsgutschein wird anschließend dem zuständigen Kostenträger zur Prüfung beziehungsweise Bestätigung vorgelegt. Vor dem Lehrgangsbeginn erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Start.
Wenn Sie während des Bezugs von Arbeitslosengeld eine geförderte berufliche Weiterbildung beginnen, wird das Arbeitslosengeld in der Regel weitergezahlt.
Die genaue Leistungsgewährung richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation und wird durch die Agentur für Arbeit festgelegt.
Bei einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung können Sie zusätzlich ein Weiterbildungsgeld von monatlich 150 Euro erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden außerdem Prämien von 1.000 Euro für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 Euro für eine bestandene Abschlussprüfung gezahlt.
Gemeinsam entwickeln wir Strategien zur beruflichen Integration und vermitteln alles Notwendige rund um das Thema Bewerbung.
- Berufsorientierung: Gemeinsam entwickeln wir unter Berücksichtigung Ihrer Vorgeschichte eine geeignete berufliche Perspektive. Wir stellen mittels Gesprächen und Testungen fest, ob Sie für eine Umschulung geeignet sind.
- Praktikumsbetreuung: Während eines Praktikums werden Sie individuell und fachgerecht betreut. Wir unterstützen Sie bei aufkommenden Problemen und begleiten Sie während der gesamten Zeit im Betrieb.
- Bewerbungstraining: Ihr Bewerbungstraining integrieren wir direkt in den Maßnahmealltag und unterstützen Sie in allen Phasen des Bewerbungsprozesses. Wir begleiten Sie in folgenden Bereichen:
- Aktualisierung Ihres Lebenslaufs
- Erstellung Ihrer digitalen Bewerbungsmappe
- Formulierung von Anschreiben für mögliche Arbeitgeber
- Verbesserung Ihrer Fähigkeiten zur Kommunikation und Selbstpräsentation
- Begleitung bei der Suche nach geeigneten Stellenausschreibungen
Die Bundesagentur für Arbeit kann Beschäftigte bei beruflichen Weiterbildungen und Umschulungen finanziell unterstützen. Je nach Ausgangssituation kommen insbesondere drei Förderwege infrage:
- ein Bildungsgutschein für eine zugelassene Weiterbildung
- die Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III mit Übernahme von Lehrgangskosten und einem möglichen Arbeitsentgeltzuschuss
- das Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III bei einem umfangreichen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf im Unternehmen
Welche Förderung geeignet ist, hängt unter anderem von der Weiterbildung, der Unternehmensgröße, der beruflichen Ausgangssituation und dem betrieblichen Qualifizierungsbedarf ab. Die Entscheidung trifft die Bundesagentur für Arbeit.
Der Bildungsgutschein, die Beschäftigtenqualifizierung und das Qualifizierungsgeld sind nicht dasselbe.
- Der Bildungsgutschein ist eine schriftliche Förderzusage für eine bestimmte Person und ein festgelegtes Bildungsziel. Er kann im Rahmen der Förderung einer beschäftigten Person ausgestellt werden.
- Die geförderte Weiterbildung nach § 82 SGB III ist der rechtliche Förderrahmen für die Qualifizierung von Beschäftigten. Die Bundesagentur für Arbeit kann Lehrgangskosten übernehmen und dem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zahlen.
- Das Qualifizierungsgeld ist dagegen eine Entgeltersatzleistung. Es kommt vor allem in Betracht, wenn ein erheblicher Teil der Belegschaft aufgrund des Strukturwandels neue Kompetenzen benötigt. Die Lehrgangskosten trägt dabei grundsätzlich der Arbeitgeber.
Ja, auch Beschäftigte können einen Bildungsgutschein erhalten. Eine Förderung ist nicht ausschließlich arbeitslosen oder arbeitssuchenden Personen vorbehalten.
Bei Beschäftigten erfolgt die Förderung häufig nach § 82 SGB III. Der Bildungsgutschein kann bestätigen, dass die persönlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sind und die Bundesagentur für Arbeit die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung vollständig oder teilweise übernimmt.
Bei betrieblich organisierten Förderverfahren kann die Bundesagentur für Arbeit mit Zustimmung der beschäftigten Person und des Arbeitgebers auf die Ausstellung des eigentlichen Gutscheindokuments verzichten.
> Mehr zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmende
> Weitere Informationen für Arbeitnehmende
Nein, bei der Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III muss nicht zwingend eine konkrete Arbeitslosigkeit drohen.
Die Weiterbildung soll dazu beitragen, Ihre berufliche Qualifikation, Beschäftigungsfähigkeit und langfristigen Beschäftigungschancen zu verbessern. Sie kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich Tätigkeiten durch Digitalisierung, neue Technologien oder veränderte Arbeitsprozesse weiterentwickeln.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft dennoch jeden Förderfall individuell. Ein erkennbarer beruflicher Qualifizierungsbedarf muss vorhanden sein.
> Mehr zur geförderten Weiterbildung für Arbeitnehmende
> Weitere Informationen für Arbeitnehmende
Eine geförderte Weiterbildung im bestehenden Arbeitsverhältnis muss in der Regel mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
Das gilt insbesondere, wenn:
- die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet,
- eine vollständige oder teilweise Freistellung erforderlich ist,
- der Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss beantragt,
- das Unternehmen einen Teil der Lehrgangskosten trägt oder
- mehrere Beschäftigte gemeinsam qualifiziert werden sollen.
Besprechen Sie Ihren Weiterbildungswunsch deshalb frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber. Dieser kann sich anschließend vom Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit zu den Fördermöglichkeiten beraten lassen.
> Mehr zur geförderten Weiterbildung für Arbeitnehmende
> Weitere Informationen für Arbeitnehmende
Die Förderung sollte vor Beginn der Weiterbildung gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Arbeitgeber geklärt werden.
Der übliche Ablauf ist:
- Sie bestimmen Ihr berufliches Weiterbildungsziel.
- Sie besprechen die Weiterbildung mit Ihrem Arbeitgeber.
- Sie wählen eine geeignete zugelassene Bildungsmaßnahme aus.
- Ihr Arbeitgeber oder Sie nehmen Kontakt zur Bundesagentur für Arbeit auf.
- Die Agentur für Arbeit prüft die persönlichen, betrieblichen und maßnahmebezogenen Voraussetzungen.
- Nach einer positiven Entscheidung wird ein Bildungsgutschein ausgestellt oder die Förderung über das betriebliche Verfahren bewilligt.
Die Akademie Schweiger & Schmitt informiert Sie vorab über geeignete Umschulungen, Präsenzweiterbildungen und virtuelle Präsenzangebote und stellt die erforderlichen Maßnahmedaten zur Verfügung. Kontaktieren Sie dazu gerne eines unserer Bildungszentren!
Die verbindliche Förderentscheidung trifft ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit.
> Mehr zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmende
> Weitere Informationen für Arbeitnehmende
Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein oder eine Förderung nach § 82 SGB III besteht nicht.
Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet grundsätzlich nach Prüfung des Einzelfalls und im Rahmen ihres Ermessens. Dabei berücksichtigt sie unter anderem den beruflichen Qualifizierungsbedarf, das Weiterbildungsziel, die Beschäftigungsperspektive sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Besondere gesetzliche Ansprüche können unter bestimmten Voraussetzungen beim Nachholen eines Berufsabschlusses oder eines Schulabschlusses bestehen.
> Mehr zum Bildungsgutschein für Arbeitnehmende
> Weitere Informationen für Arbeitnehmende
Eine geförderte Weiterbildung kommt grundsätzlich infrage, wenn die Weiterbildung einen nachhaltigen beruflichen Nutzen hat und über eine kurze betriebliche Einweisung hinausgeht.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen gehören:
- ein bestehendes Arbeitsverhältnis,
- eine Weiterbildungsdauer von insgesamt mehr als 120 Stunden,
- die Zulassung des Bildungsträgers und der konkreten Maßnahme,
- überbetrieblich verwertbare Kenntnisse und Fähigkeiten,
- ein Berufsabschluss, der grundsätzlich mindestens zwei Jahre zurückliegt,
- grundsätzlich keine Förderung nach § 82 SGB III in den vorangegangenen zwei Jahren,
- keine gesetzlich vorgeschriebene oder ausschließlich betriebsspezifische Schulung.
In begründeten Fällen können Ausnahmen von einzelnen zeitlichen Voraussetzungen möglich sein.
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Gefördert werden können beruflich verwertbare Weiterbildungen, die zu den persönlichen und betrieblichen Qualifizierungszielen passen.
Dazu gehören insbesondere:
- Anpassungsqualifizierungen,
- berufliche Fachweiterbildungen,
- Teilqualifikationen,
- Umschulungen,
- Vorbereitungen auf eine Externenprüfung,
- andere abschlussorientierte Qualifizierungen,
- unter besonderen Voraussetzungen vorbereitende Grundkompetenzen.
Nicht gefördert werden in der Regel kurze Einweisungen, ausschließlich interne Produktschulungen, Schulungen für betriebsspezifische Software und gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen.
Die Akademie Schweiger & Schmitt bietet Beschäftigten an:
Ob eine konkrete Maßnahme gefördert werden kann, wird vor Beginn individuell geprüft.
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Bei der regulären Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III und beim Qualifizierungsgeld muss die Weiterbildung insgesamt mehr als 120 Stunden umfassen.
Die Unterrichtsstunden müssen nicht zusammenhängend absolviert werden. Die Weiterbildung kann auf mehrere Abschnitte verteilt werden und beispielsweise berufsbegleitend stattfinden.
Kurze Seminare, einzelne Workshops und kurzfristige betriebliche Einweisungen erfüllen diese Voraussetzung normalerweise nicht.
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Ja, eine geförderte Weiterbildung kann grundsätzlich in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Entscheidend ist nicht allein die Unterrichtsform, sondern ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Maßnahme zum festgestellten Qualifizierungsbedarf passt.
Auch eine Weiterbildung außerhalb der üblichen Arbeitszeit kann grundsätzlich geprüft werden. Die zeitliche Organisation und eine mögliche Freistellung sollten frühzeitig mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.
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Ja, auch virtuelle und hybride Weiterbildungen können grundsätzlich gefördert werden.
Sowohl die Akademie Schweiger & Schmitt als Bildungsträger als auch unsere virtuellen Präsenzangebote sind für die Förderung zugelassen.
Gemeinsam mit Viona bieten wir Ihnen virtuelle Präsenzweiterbildungen und virtuelle Präsenzumschulungen an. Der Live-Unterricht wird digital durchgeführt; die Teilnahme erfolgt begleitet an einem Bildungszentrum der Akademie. Ob das gewählte Angebot die Fördervoraussetzungen erfüllt, wird anhand der konkreten Maßnahme geprüft.
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Die Bundesagentur für Arbeit kann die Lehrgangskosten einer Weiterbildung vollständig oder teilweise übernehmen.
Zusätzlich können – abhängig vom Förderverfahren und vom Einzelfall – weitere Kosten berücksichtigt werden, wenn sie durch die Weiterbildung zusätzlich entstehen. Dazu können gehören:
- Lernmittel und Prüfungsgebühren,
- Fahrkosten,
- zusätzliche Kinderbetreuungskosten,
- Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung,
- Verpflegungskosten bei auswärtiger Unterbringung,
- behinderungsbedingt erforderliche Mehraufwendungen.
Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, legt die Bundesagentur für Arbeit in der Förderentscheidung fest.
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Nein, eine vollständige Kostenübernahme ist möglich, aber nicht in jedem Fall garantiert.
Die Höhe der Förderung hängt insbesondere ab von:
- der Größe des Unternehmens,
- der Art und dem Ziel der Weiterbildung,
- dem vorhandenen Berufsabschluss,
- dem Alter der beschäftigten Person,
- einer möglichen Schwerbehinderung,
- bestehenden betrieblichen oder tariflichen Qualifizierungsvereinbarungen.
Bei größeren Unternehmen ist regelmäßig eine Beteiligung an den Lehrgangskosten vorgesehen. Aussagen wie „immer 100 Prozent kostenfrei“ treffen deshalb auf die Beschäftigtenqualifizierung nicht allgemein zu.
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Die Unternehmensgröße beeinflusst sowohl die Übernahme der Lehrgangskosten als auch den möglichen Arbeitsentgeltzuschuss.
Die regulären Fördersätze betragen grundsätzlich:
| Unternehmensgröße | Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss |
|---|---|---|
| Weniger als 50 Beschäftigte | grundsätzlich 100 % | 75 % |
| 50 bis 499 Beschäftigte | 50 % | 50 % |
| Ab 500 Beschäftigte | 25 % | 25 % |
Die tatsächliche Förderung wird im Einzelfall festgelegt. Verbundene Unternehmen können bei der Ermittlung der Betriebsgröße gemeinsam betrachtet werden. Besondere Förderregelungen können zu höheren Fördersätzen führen.
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Ja, Beschäftigte ohne verwertbaren Berufsabschluss können bei einer abschlussorientierten Weiterbildung besonders unterstützt werden.
Führt die Weiterbildung unmittelbar oder schrittweise zu einem anerkannten Berufsabschluss, können die Lehrgangskosten vollständig übernommen werden. Auch der Zuschuss zum Arbeitsentgelt kann für weiterbildungsbedingte Ausfallzeiten bis zu 100 Prozent betragen.
Eine besondere Förderung kann außerdem für Beschäftigte mit einem ausländischen Berufsabschluss infrage kommen, wenn dieser in Deutschland noch nicht formal anerkannt oder beruflich nicht verwertbar ist.
Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten können zudem für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Beschäftigte bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen werden.
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Wie Ihr Arbeitsentgelt während der Weiterbildung geregelt wird, hängt vom gewählten Förderinstrument und der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber ab.
Bei der Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III kann der Arbeitgeber für Zeiten, in denen Sie wegen der Weiterbildung nicht arbeiten, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Dieser Zuschuss beträgt je nach Unternehmensgröße grundsätzlich 25, 50 oder 75 Prozent.
Bei einer abschlussorientierten Weiterbildung für Beschäftigte ohne Berufsabschluss sind bis zu 100 Prozent möglich.
Beim Qualifizierungsgeld entsteht dagegen ein weiterbildungsbedingter Entgeltausfall. Das Qualifizierungsgeld ersetzt hiervon grundsätzlich 60 beziehungsweise 67 Prozent.
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Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch den Strukturwandel gefährdet ist.
Die Weiterbildung soll neue Kompetenzen vermitteln und dadurch eine nachhaltige Weiterbeschäftigung im bisherigen Unternehmen ermöglichen. Das Qualifizierungsgeld ist kein allgemeiner Zuschuss für jede berufliche Weiterbildung und kein anderer Begriff für den Bildungsgutschein.
Es wird alternativ zur regulären Übernahme von Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgeltzuschuss nach § 82 SGB III eingesetzt.
> Mehr zum Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III
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Qualifizierungsgeld setzt einen umfangreichen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf im Unternehmen voraus.
Betroffen sein müssen grundsätzlich:
- mindestens 10 Prozent der Beschäftigten bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten oder
- mindestens 20 Prozent der Beschäftigten bei Unternehmen ab 250 Beschäftigten.
Der Qualifizierungsbedarf, die geplanten Weiterbildungen und die Perspektive einer nachhaltigen Beschäftigung müssen grundsätzlich in einer Betriebsvereinbarung oder einem betriebsbezogenen Tarifvertrag festgehalten werden. Bei Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers aus.
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen, der Bildungsträger muss zugelassen sein und die Beschäftigten müssen der Teilnahme zustimmen. Anders als bei § 82 SGB III ist eine gesonderte AZAV-Zulassung der einzelnen Maßnahme grundsätzlich nicht erforderlich.
> Mehr zum Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III
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Das Qualifizierungsgeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten grundsätzlich 67 Prozent.
Das Qualifizierungsgeld ersetzt damit nicht automatisch das gesamte bisherige Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber kann die Leistung freiwillig aufstocken, soweit die Summe aus verbleibendem Arbeitsentgelt, Qualifizierungsgeld und Zuschuss das ursprüngliche Soll-Entgelt nicht übersteigt.
Die Lehrgangskosten und die Sozialversicherungsbeiträge trägt beim Qualifizierungsgeld grundsätzlich der Arbeitgeber. Beschäftigte dürfen nicht an den Weiterbildungskosten beteiligt werden.
Qualifizierungsgeld und die reguläre Förderung nach § 82 SGB III werden für dieselbe Person und dieselbe Weiterbildung nicht gleichzeitig eingesetzt. Welches Instrument besser geeignet ist, sollte der Arbeitgeber vor Beginn der Weiterbildung mit dem Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit klären.
> Mehr zum Qualifizierungsgeld nach §§ 82a bis 82c SGB III
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Virtuelle Präsenzangebote sind hybride Bildungsmaßmaßnahmen bei Schweiger & Schmitt. Dabei werden Teilnehmende in einem unserer Bildungszentren virtuell beschult und vor Ort von einem qualifizierten Kursbegleiter betreut.
Gemeinsam mit Viona, der Online-Akademie der IBB AG, bieten wir vorwiegend Arbeitssuchenden sowie Arbeitnehmenden mit Qualifizierungsbedarf ein umfangreiches Portfolio aus zertifizierten Fort- und Weiterbildungen, Umschulungen sowie Teilqualifikationen auf anerkannte Bildungsabschlüsse aus zahlreichen Fachgebieten in Voll- und Teilzeit.
Viona gehört zu den Pionieren des digitalen Lernens in Deutschland.
Über die Online-Akademie von Viona nehmen Teilnehmende aus einem der Bildungszentren der Akademie Schweiger & Schmitt am virtuellen Live-Unterricht teil und werden dabei vor Ort von einem Kursbegleiter betreut. Hochqualifizierte Trainer:innen vermitteln den Lernenden die Kursinhalte.
Hinter Viona steht das IBB – Institut für Berufliche Bildung. Seit seiner Gründung im Jahr 1985 hat sich das Institut zu einem der größten und erfolgreichsten privaten Bildungsanbieter Deutschlands entwickelt.
Als erster überregionaler Bildungsanbieter in Deutschland wurde das IBB bereits 1996 mit all seinen Niederlassungen nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Seither entspricht das IBB dieser sehr umfassenden und anspruchsvollen Qualitätsnorm genauso wie den Anforderungen der AZAV.
Zentrale Vorteile unserer virtuellen Präsenzangebote sind:
- der schnelle Kursstart ohne lange Wartezeiten
- die Möglichkeit wohnort- bzw. arbeitsplatznah an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können
- das flexible Lernen in kleinen Gruppen (in Voll- oder Teilzeit)
Weitere Vorteile:
- Gemeinschaftliches Lernen in unseren Bildungszentren
- Fachberatung und Unterstützung bei der Wahl passender Kursangebote
- Schnupperstunden für Interessenten
- Moderner Online-Unterricht mit erfahrenen Dozenten
- Bereitstellung eines optimal ausgestatteten Lernbereichs
- Praxisorientierte Beispiele, Gruppen- & Projektarbeiten
- Optimale Prüfungsvorbereitung
- Optional: Vorbereitungskurse, Bewerbungsunterstützung
Im Unterschied zu aufgezeichneten Online-Kursen findet der Unterricht im Rahmen unserer virtuellen Präsenzangebote live über die Plattform MS Teams statt.
In unseren Bildungszentren Plauen, Erfurt, Dresden und Mühlhausen werden Sie von erfahrenen Dozenten in einem virtuellen Klassenzimmer unterrichtet.
Zeitgleich steht Ihnen vor Ort ein qualifizierter Kursbegleiter zur Verfügung, der Sie kompetent durch das virtuelle Präsenzangebot begleitet. Sie lernen gemeinsam mit anderen Teilnehmenden, tauschen sich in Arbeitsgruppen aus und können Ihrem Dozenten und Kursbegleiter jederzeit Fragen stellen.
Ein virtuelles Präsenzangebot kommt für Sie infrage, wenn Sie eines der folgende Ziele verfolgen:
- Beruflich neu durchstarten
- Vermittlungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt verbessern
- Nach einer längeren Pause wieder in Ihren Beruf einsteigen
- Im bestehenden Beruf weiterbilden und den Arbeitsplatz sichern
- Aus persönlicher Motivation heraus weiterbilden
Grundsätzlich richtet sich unser Angebot an:
Von der Teilqualifizierung über eine Fort- und Weiterbildung bis zur kompletten Umschulung – unser Angebot umfasst zahlreiche Bildungsmaßnahmen aus unterschiedlichsten Fachbereichen:
- IT, Informatik
- Künstliche Intelligenz (KI)
- Kaufmännisch, Büro, Personal
- Digitalisierung
- Coaching, Bewerbungsunterstützung
- Management, Führung
- Vorbereitungskurse
- Energie, Umwelt
- Wirtschaft, Steuern, Recht
- Grafikdesign, Mediengestaltung
- Hotel, Gastgewerbe
- Vertrieb, Marketing, Kommunikation
- 3D, CGI
- Akademische Weiterbildungen
- Qualitätsmanagement
- Pädagogik, Didaktik
- Medizin, Pflege, Gesundheit
- Meister & Fachwirte (IHK)
- Persönlichkeitsentwicklung
- Schul- & Berufsabschlüsse
- Technik, Automatisierung
- Angebote für Migranten
- Sprachen
> Unsere virtuellen Präsenzangebote
Gemeinsam mit Ihnen finden wir das für Sie optimal passende Angebot! Kontaktieren Sie uns gerne:
- Telefon: 03741-7191825
- Mobil: 0151-61425703
- E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Sie arbeiten im Klassenverbund, in Gruppenarbeit in einem virtuellen Nebenraum oder bearbeiten Einzelaufgaben. Ebenso können kurze Präsentationen gehalten werden.
Für jede Weiterbildungswoche gibt es einen online abrufbaren Stundenplan. Etwa die Hälfte der Zeiten sind Wissensvermittlungsstunden, sprich Unterricht mit Dozent und Mitschülern im virtuellen Klassenraum. Die andere Hälfte dient dem selbstständigen oder gemeinsamen Vertiefen von Lerninhalten und dem Bearbeiten von Aufgaben.
In bestimmten Modulen werden zusätzlich Konsultationsstunden angeboten, in denen Sie gezielt Rückfragen mit dem Dozenten klären können.
Je nach gewähltem Kursangebot und Anzahl der besuchten Module, variiert die Kursdauer von 2 Tagen bis hin zu mehreren Monaten.
Weiterbildungsmodule, die in Teilzeit angeboten werden, dauern üblicherweise doppelt so lange. Genaue Informationen zur Kursdauer finden Sie auf unserer Website auf den Detailseiten der jeweiligen Kursangebote!
Die meisten Lernmodule enthalten sogenannte LEKs (Lernerfolgskontrollen), in denen Ihr Wissensstand abgefragt wird.
Das Endergebnis aller abgelegten LEKs hat Einfluss darauf, ob Sie am Ende Ihrer Weiterbildung ein Zertifikat oder eine Teilnahmebescheinigung für das jeweilige Modul erhalten. In einigen Modulen werden stattdessen andere Prüfungen abgelegt (z.B. TÜV).
LEKs und die meisten anderen Prüfungen finden online statt. Eine Ausnahme sind spezielle Weiterbildungsmodule, bei denen Prüfungen z.B. bei der örtlichen IHK abgelegt werden müssen.
In unserer Fachberatung erfahren Sie alles rund um die abzulegenden Prüfungen. Sprechen Sie uns einfach an!
- Telefon: 03741-7191825
- Mobil: 0151-61425703
- E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Je nach individueller Ausgangssituation des Teilnehmenden und Förderprogramm werden die Kosten für die Teilnahme an einem unserer virtuellen Präsenzangebote für Arbeitssuchende oder Arbeitnehmende mit Qualifizierunsgbedarf in der Regel vollständig vom zuständigen Kostenträger getragen.
- Telefon: 03741-7191825
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Bitte verschaffen Sie sich einen Überblick über das Kursangebot auf unserer Website oder treten Sie direkt mit uns in Kontakt, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Wir beantworten Ihre Fragen, helfen Ihnen dabei, das optimale Bildungsangebot für Ihren persönlichen Bedarf zu finden. Dabei berücksichtigen wir Ihren Lebenslauf, Ihre Leistungsfähigkeit sowie Ihre zukünftigen beruflichen Ziele und begleiten Sie persönlich von der Erstberatung bis zum erfolgreichen Abschluss ihrer Bildungsmaßnahme:
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- E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Alle Auskünfte sowie zugehörige Beratungsgespräche sind für Sie grundsätzlich kostenlos.
Wann und wie häufig eine Klasse für ein Weiterbildungsmodul startet, ist variabel.
Viele Kursangebote starten alle 14 Tage oder einmal im Monat. Andere starten nur zweimal im Jahr, da sie an Prüfungstermine der Kammern gekoppelt sind. Details dazu können Sie auf unserer Website beim jeweiligen Kursangebot sehen oder bei uns erfragen.
Bitte beachten Sie, dass wir je nach angestrebter Weiterbildung eine gewisse Vorlaufzeit für die Klärung von Formalitäten benötigen.
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Eine Teilnahme aus dem Home-Office möglich, wenn Sie Selbstzahler sind oder der Kostenträger, welcher ihre Weiterbildung (mit-)finanziert – z. B. die Agentur für Arbeit – mit Ihrer Teilnahme aus dem Home-Office einverstanden ist.
Letzteres ist in der Regel allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, z. B. bei gesundheitlichen Einschränkungen. Details dazu werden vor Beginn der Maßnahme gemeinsam mit Ihnen und dem Kostenträger geklärt.
Eine Teilnahme in Teilzeit ist bei ausgewählten Weiterbildungsangeboten möglich.
Welche Angebote dafür in Frage kommen, können Sie beim jeweiligen Kursangebot auf unserer Website einsehen oder direkt bei uns erfragen. Auch der Suchfilter auf der Viona-Website ermöglicht Ihnen gezielt nach Teilzeitkursen zu filtern.
An Wochenenden und am Abend werden keine Weiterbildungsmodule angeboten.
Vollzeitkurse laufen von 08:00 Uhr bis 16:15 Uhr, während Teilzeitangebote in der Regel um 12:40 Uhr enden.
Ähnlich wie in der Schule liegen zwischen den Unterrichtsblöcken kurze Pausen. Zusätzlich gibt es eine Mittagspause von 12:40 Uhr bis 13:10 Uhr.
Im zuständigen Bildungszentrum stellen wir Ihnen einen voll ausgestatteten Lernbereich inkl. eines modernen PCs oder Laptops sowie eines Headsets zur Verfügung. Sofern nötig, erhalten Sie von uns weiteres technisches Zubehör.
Mit Ihren persönlichen Zugangsdaten loggen Sie sich bequem im virtuellen Klassenraum ein. Dort stehen Sie während des Unterrichts im Austausch mit Ihrem Dozenten und Ihren Mitschülern.
Ihr Kursbegleiter sorgt vor Ort für einen reibungslosen Ablauf und unterstützt bei Fragen.
Mit der Beschäftigtenqualifizierung (geförderter Weiterbildung) und dem Qualifizierungsgeld unterstützt die Bundesagentur für Arbeit virtuelle Präsenzangebote für Arbeitnehmende mit Qualifizierungsbedarf.
Beschäftigtenqualifizierung / Geförderte Weiterbildung:
Im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung kann die Bundesagentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Anpassungsqualifizierungen von Beschäftigten fördern. Für Beschäftigte ohne oder mit einem nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss kommen abschlussorientierte Weiterbildungen infrage, beispielsweise Umschulungen oder berufsanschlussfähige Teilqualifikationen.
Das Qualifizierungsgeld ersetzt anteilig das Arbeitsentgelt, das Beschäftigten durch die weiterbildungsbedingte Freistellung entfällt. Es richtet sich an Beschäftigte, deren berufliche Aufgaben sich durch Digitalisierung, Automatisierung, neue Technologien oder andere strukturelle Veränderungen wesentlich verändern. Dadurch soll eine zukunftssichere Weiterbeschäftigung im bisherigen Unternehmen ermöglicht werden.
Gemeinsam mit Ihnen finden wir das für Sie optimal passende Angebot! Kontaktieren Sie uns gerne:
- Telefon: 03741-7191825
- Mobil: 0151-61425703
- E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Ja, unsere virtuellen Präsenzangebote sind AZAV-zertifiziert.
Das bedeutet, dass sie den Qualitätsanforderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) – und somit der deutschen Rechtsverordnung – entsprechen und u. a. durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden können.
Darüber hinaus sind wir als Bildungsträger zertifiziert nach AZAV und DIN EN ISO 9001:2015.
Lernende tauschen sich im virtuellen Klassenraum im direkten Gespräch über ihr Headset sowie einen Live-Chat aus.
Dies ist in den Stunden der Wissensvermittlung (während des Unterrichts durch den Dozenten) als auch während der Wissensvertiefung (Selbstlernphase) möglich. Der Klassenraum ist täglich von 08:00 bis 16.15 Uhr geöffnet. Lernende treffen sich dort auch, um Lerninhalte zu vertiefen oder erteilte Aufgaben im Team zu besprechen.
Darüber hinaus herrscht reger Austausch zwischen den Teilnehmenden der unterschiedlichen virtuellen Präsenzangebote in unseren Bildungszentren. Hier wurde schon so manche neue Freundschaft geschlossen!
Für den Unterricht benötigtes Lernmaterial erhalten Sie entweder zum Weiterbildungsbeginn von unseren Kursbegleitern in der Akademie Schweiger & Schmitt und/oder im Unterrichtsverlauf von Ihren Dozenten im Datei-Format.
Einige Materialien erhalten Sie dabei nur als Leihgabe, während andere Materialien auch nach Abschluss der Weiterbildung bei Ihnen verbleiben. Entsprechende Details werden zu Beginn Ihrer Weiterbildung von unseren Kursbegleitern kommuniziert.
Während Ihres Kurangebotes stehen Ihnen bei inhaltlichen und fachlichen Fragen die Dozenten zur Verfügung.
Darüber hinaus sind die Kursbegleiter der Akademie Schweiger & Schmitt stets vor Ort und unterstützen Sie jederzeit bei organisatorischen oder technischen Fragen. Bei administrativen Problemstellungen steht Ihnen unsere Fachberatung zur Verfügung .
So steht ihrem Lernerfolg nichts im Weg.
Grundsätzlich herrscht während der Teilnahme an einem virtuellen Präsenzangebot eine allgemeine Anwesenheitspflicht.
Wenn ein Kostenträger (z. B. die Agentur für Arbeit oder ein Unternehmen) Ihre Weiterbildung finanziert, sind im Krankheitsfall entsprechende Nachweise (z. B. Attest) vorzulegen. Diese Nachweise werden von unseren Kursbegleitern an den jeweiligen Kostenträger weitergeleitet.
Bei sonstigen Verhinderungen ist eine Abwesenheit nach rechtzeitiger Mitteilung an die Kursbegleiter ebenfalls möglich. Grundsätzlich sollte bei Abwesenheiten möglichst frühzeitig zwischen Teilnehmenden und Kursbegleitern kommuniziert werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Idealerweise nehmen Sie durchgehend am Unterricht teil. Private Termine sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten liegen. Längerfristige Fehlzeiten können zum vorzeitigen Ende der Weiterbildung führen, da versäumte Inhalte oft nicht mehr sinnvoll in Eigenregie nachgearbeitet werden können.
„Fragen & Antworten“ fachlich geprüft am: 31.07.2026
Grundlage: Informationen der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und weiterer Kostenträger.
