Wofür interessieren Sie sich?
Nutzen Sie unser Tool JobConnect, um mit wenigen Klicks die passende Maßnahme zu finden.
Wir beraten Sie individuell auch telefonisch, per Mail und persönlich zu unserem Bildungsangebot. Nehmen Sie gerne Kontakt zu den Mitarbeitenden in den Bildungszentren auf.
Im Beratungsgespräch thematisieren wir Ihren bisherigen beruflichen Werdegang und Ihre aktuelle Situation und gleichen dies mit unseren Bildungsangeboten ab. Sie erhalten alle relevanten Informationen zu passenden Maßnahmen und können sich bei einem Rundgang einen ersten Eindruck von der zukünftigen Lernumgebung verschaffen.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch in unseren Bildungszentren.
Unsere Maßnahmen finden in Präsenz statt. Über unsere virtuelle Lernplattform stellen wir Ihnen zusätzlich ergänzende Inhalte und Übungen zur Verfügung.
Bei den Umschulungen setzen die Kammern und Prüfungsämter das Sprachniveau fest:
- Steuerkammer: mindestens B2, Sondergenehmigung möglich
- IHK: keine sprachlichen Voraussetzungen (B2 i.d.R. ausreichend, ansonsten Teilnahme an Vorkurs erforderlich)
In Assessments, Integrationsmaßnahmen und Vorbereitungslehrgängen haben wir keine sprachlichen Voraussetzungen. Ob Ihr Sprachniveau für weiterführende Maßnahmen ausreichend ist, stellen wir im Rahmen der Maßnahmen fest. In unseren Weiterbildungen erfolgt die Einschätzung der sprachlichen Eignung im Infogespräch.
Wir beraten Sie gerne in unseren Bildungszentren zu Ihren individuellen Voraussetzungen.
Je nach Art und Dauer der Maßnahme haben Sie einen Anspruch auf unterweisungsfreie Tage. Beachten Sie bei der Planung die Schließzeiten der Bildungszentren.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Detailseiten unserer Bildungsangebote oder im persönlichen Beratungsgespräch.
In unseren Umschulungen erhalten Sie nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen ein Zeugnis der zuständigen Kammer, eine Teilnahmebescheinigung sowie ein hausinternes Zertifikat bei Beenden der Theoriephase.
In allen anderen Maßnahmen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, bei einigen ausgewählten Modulen in den Weiterbildungen auch ein Zertifikat.
Bitte beachten Sie, dass für den Erhalt der Bescheinigungen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie beispielsweise eine regelmäßige Teilnahme oder das Bestehen von Prüfungen und Leistungsnachweisen.
In Plauen bieten wir für Teilnehmende, die nicht im Tagespendelbereich wohnen, die Möglichkeit der Unterbringung in akademieeigenen Appartements. Die 2- und 3-Raum-Wohnungen verfügen über eine Kleinküche, eine moderne Sanitärausstattung und eine ansprechende Einrichtung.
Wir beraten Sie gerne zu den Details, Voraussetzungen und möglichen Finanzierungsoptionen. Kontaktieren Sie uns!
Berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder/und Behinderungen. Ziel ist, Betroffenen zu helfen, trotz ihrer Einschränkungen wieder eine leidensgrechte berufliche Tätigkeit ausüben zu können oder eine neue passende Beschäftigung zu finden.
Wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen, können Sie Anspruch auf berufliche Rehabilitation haben:
- Die Ausbildungs-, Berufs- und Erwerbstätigkeit ist wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert
- Besondere Hilfen zur dauerhaften Eingliederung in Ausbildung, Arbeit oder Beruf sind notwendig
- Der Erhalt des Arbeitsplatzes bei bestehender teilweiser Erwerbsminderung ist durch die berufliche Rehabilitation möglich
Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, „die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.“ (SGB IX, §49)
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Träger bei der Beantragung und der Organisation der Kostenübernahme:
- Deutsche Rentenversicherung: Zuständig, sobald Sie insgesamt 180 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Ausnahme: Sie haben bereits 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, eine medizinische Reha absolviert und beantragen Ihre LTA in den 6 Monaten nach der medizinischen Reha.
- Agentur für Arbeit/Jobcenter: Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind. Oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten.
- Krankenkasse: Zuständig, wenn Sie krankgeschrieben sind und Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht weiter gerecht werden können.
- Sozialdienst: Zuständig, wenn Sie sich aktuell in einer Klinik oder Reha-Einrichtung befinden.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Details sowie weiteren Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie online bei dem für Sie zuständigen Kostenträger:
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitleben (LTA). Dies können sein:
- Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Jobsuche
- Berufliche Anpassung (Umschulung, Weiterbildung)
- Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
Dauer und Anzahl der Maßnahmen variieren je nach individueller Situation und Art der Maßnahme. Integrationsmaßnahmen haben eine Dauer von 6-12 Monaten, Umschulungen von 18 bzw. 24 Monaten.
Für die Dauer der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie vom zuständigen Kostenträger Übergangsgeld sowie Fahrt- und Verpflegungskosten.
Während der beruflichen Rehabilitation sind sie grundsätzlich renten-, kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb. In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht (außer bei einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung).
Gerne unterstützen und beraten wir Sie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und zum Übergangsgeld. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den Mitarbeitenden in unseren Bildungszentren auf.
Spezifische Einblicke in den Maßnahmealltag erhalten Sie direkt bei den Bildungsangeboten.
Unabhängig von der Maßnahme erhalten Sie bei uns jederzeit Unterstützung und Beratung durch unsere multiprofessionellen Teams. Mehr über unsere unterstützenden Angebote erfahren Sie auf unser Seite Begleitung & Stabiliserung.
Im Rahmen der Nachbetreuung (6 Monate) erhalten Sie auch weiterhin Unterstützung im neuen Arbeitsalltag oder bei persönlichen Fragen.
Sollten Sie im Verlauf der Maßnahme keinen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, besteht nach Beendigung der Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Anschlussübergangsgeld. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und im Bewerbungsprozess.
Wird das Maßnahmeziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht und/oder können Sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht entsprechen, beraten wir Sie gerne gemeinsam mit Ihrem zuständigen Reha-Berater über Alternativen und Lösungen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft. Dazu zählen beispielsweise Eingliederungszuschüsse, Zuschüsse für technische Arbeitsmittel oder für notwendige Weiterbildungen. Eine Beratung zu den Leistungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger oder dem Integrationsfachdienst.
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist eine Leistung zur Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Diese richtet sich an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und Arbeitnehmer. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachweisbare Notwendigkeit einer Weiterbildung. Umgesetzt wird die Förderung durch Bildungsgutscheine.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, können Sie Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) haben:
- Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern.
- Die Weiterbildung ist notwendig, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
- Der Erwerb von Grundkompetenzen verbessert die allgemeine Beschäftigungsfähigkeit oder bereitet auf eine abschlussorientierte Maßnahme vor.
Zwingend erforderlich ist zudem ein Beratungsgespräch bei Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Durchführende Bildungsträger müssen für eine Förderung zugelassen sein (dies ist bei uns der Fall!).
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Träger:
- Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen oder einen Anspruch darauf haben
- Jobcenter: Zuständig, wenn Sie Bürgergeld beziehen oder Anspruch darauf haben
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Details sowie weiteren Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie online bei dem für Sie zuständigen Kostenträger:
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Übernommen werden können folgende Kosten:
- Lehrgangsgebühren einschließlich Kosten für erforderliche Lernmittel, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren
- Fahrkosten
- Kosten für Kinderbetreuung während der beruflichen Weiterbildung
- Kosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung, sofern das tägliche Pendeln nicht zumutbar ist
Sie können zudem Anspruch auf Weiterbildungsgeld erhalten.
Dauer und Anzahl der Maßnahmen variieren je nach individueller Situation und Art der Maßnahme.
Umschulungen haben eine Dauer von 18 bzw. 24 Monaten, der dazugehörige Vorbereitungslehrgang eine Dauer von bis zu 4 Monaten.
Aufgrund der geringen Gültigkeitsdauer kann ein Bildungsgutschein frühestens drei Monate vor Maßnahmebeginn bei uns vorgelegt werden.
In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie vor dem Erhalt des Bildungsgutscheins zu unserem umfangreichen Bildungsangebot. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist eine Leistung zur Weiterbildungsförderung der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter. Diese richtet sich an Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und Arbeitnehmer. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachweisbare Notwendigkeit einer Weiterbildung. Umgesetzt wird die Förderung durch Bildungsgutscheine.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft, können Sie Anspruch auf Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) haben:
- Die Weiterbildung ist notwendig, um Sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern.
- Die Weiterbildung ist notwendig, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Zwingend erforderlich ist zudem ein Beratungsgespräch bei Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Durchführende Bildungsträger müssen für eine Förderung zugelassen sein (dies ist bei uns der Fall!).
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Träger:
- Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie angestellt sind und zur Sicherung des Arbeitsplatzes eine Qualifizierung benötigen oder eine Einstellungszusage unter der Voraussetzung einer bestimmten Qualifikation vorliegt
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu den Details sowie weiteren Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
Die Anträge und weitere Informationen finden Sie online bei dem für Sie zuständigen Kostenträger:
Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Aufgrund der geringen Gültigkeitsdauer kann ein Bildungsgutschein frühestens drei Monate vor Maßnahmebeginn bei uns vorgelegt werden.
In einem unverbindlichen Informationsgespräch beraten wir Sie vor dem Erhalt des Bildungsgutscheins zu unserem umfangreichen Bildungsangebot. Vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.