Im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung kann die Bundesagentur für Arbeit berufliche Weiterbildungen und Anpassungsqualifizierungen von Beschäftigten fördern. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss kommen abschlussorientierte Weiterbildungen infrage, beispielsweise Umschulungen oder berufsanschlussfähige Teilqualifikationen.
Informationen für Arbeitnehmende
Qualifizierung: Der Schlüssel zum Erfolg!
Strukturwandel und Transformation: „Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit!“ Dieses Sprichwort ist heute aktueller denn je. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit unterstützen wir Sie dabei, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten bedarfsgerecht auf- und auszubauen und so Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern.
Digitalisierung, IT, Künstliche Intelligenz: Neue Technologien bieten enorme Chancen, stellen Beschäftigte aber auch vor Herausforderungen. Als Arbeitnehmende/r ist es in Ihrem Interesse, in Sachen Digitalisierung, IT und KI Schritt zu halten. Gestalten Sie den digitalen Wandel aktiv mit und qualifizieren Sie sich für Aufgabengebiete der Zukunft!
Fachkräftemangel: Der Mangel an Fachkräften ist für Geringqualifizierte eine enorme Chance, denn der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte nimmt stetig zu. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit, um Ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen, einen Berufsabschluss nachzuholen und sich fit für die Zukunft des Arbeitsmarktes zu machen!
Schon gewusst?
Die Beschäftigtenqualifizierung ist nicht mit dem Qualifizierungsgeld gleichzusetzen! Dieses ersetzt anteilig das Arbeitsentgelt, das Beschäftigten durch eine weiterbildungsbedingte Freistellung entfällt.
Formen der geförderten Weiterbildung
Geförderte Weiterbildung für Beschäftigte:
Die Weiterbildung soll dazu beitragen,
- die berufliche Qualifikation zu verbessern,
- die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen,
- neue berufliche Anforderungen zu bewältigen,
- die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung zu verbessern und
- den aktuellen Arbeitsplatz möglichst langfristig zu sichern.
Geförderte Weiterbildung für Beschäftigte ohne oder mit einem nicht mehr verwertbaren Berufsabschluss:
Die Weiterbildung muss dazu beitragen, einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. In diesem Fall kommen abschlussorientierte Weiterbildungen infrage, beispielsweise Umschulungen oder berufsanschlussfähige Teilqualifikationen. Dies kann auch für Beschäftigte gelten, die aufgrund einer mehr als vierjährigen an- oder ungelernten Tätigkeit voraussichtlich nicht mehr in ihrem erlernten Beruf arbeiten können.
Geförderte Maßnahmen
Für Arbeitnehmende, die während der Weiterbildung weiterhin in einem Unternehmen beschäftigt sind, können insbesondere folgende Maßnahmen gefördert werden:
- Weiterbildungen in Präsenz
- Umschulungen in Präsenz
- virtuelle Präsenzweiterbildungen
- virtuelle Präsenzumschulungen
- vorbereitende Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
Die Weiterbildung kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend durchgeführt werden.
Voraussetzungen
Eine Förderung kommt grundsätzlich in Betracht, wenn:
- ein bestehendes Arbeitsverhältnis vorliegt,
- die Weiterbildung mehr als 120 Unterrichtsstunden umfasst,
- der Bildungsträger sowie die Maßnahme nach AZAV zugelassen sind,
- die vermittelten Kenntnisse über eine arbeitsplatzbezogene Einweisung hinausgehen,
- der vorhandene Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt,
- in den vorherigen zwei Jahren keine Weiterbildung nach § 82 SGB III gefördert wurde,
- es sich nicht um eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung handelt.
Weitere Voraussetzungen:
- Der Arbeitgeber ist grundsätzlich in die Planung einzubeziehen.
- Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
Wichtig:
- Eine drohende Arbeitslosigkeit ist nicht zwingend erforderlich.
- Über jeden Förderfall wird individuell entschieden.
- Ein genereller Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Lehrgangskosten können vollständig oder teilweise übernommen werden.
Die Akademie Schweiger & Schmitt ist als Bildungsträger nach AZAV zugelassen. Unsere förderfähigen Weiterbildungen verfügen über die erforderliche Maßnahmezulassung.

Informationen für Arbeitgebende
Gut ausgebildete Mitarbeitende: Das Rückgrat Ihres Unternehmens!
In Zeiten des digitalen Wandels, kürzer werdender Innovationszyklen und struktureller Herausforderungen rückt die Qualifizierung Ihrer Belegschaft in den Fokus. Mit Schweiger & Schmitt haben Sie dabei einen starken Partner. Gemeinsam stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens und sichern Arbeitsplätze!
Folgende Optionen stehen zur Auswahl:
- individuelle Förderung von Beschäftigten
- Förderung von mehreren Beschäftigten über einen Sammelantrag
- Berufliche Weiterbildung während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld
Wie hoch ist die Förderung?
Im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung kann die Bundesagentur für Arbeit zwei Kostenbestandteile fördern:
| Beschäftigte | Lehrgangskosten | Arbeitsentgeltzuschuss |
|---|---|---|
| Weniger als 50 | 100 % | 75 % |
| 50 bis 499 | 50 % | 50 % |
| Ab 500 | 25 % | 25 % |
Besondere Fördermöglichkeiten:
- Bei Beschäftigten ohne verwertbaren Berufsabschluss und einer abschlussorientierten Weiterbildung können Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss bis zu 100 % betragen.
- Bei Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten können für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Beschäftigte bis zu 100 % der Lehrgangskosten übernommen werden.
- Besteht eine tarifvertragliche oder betriebliche Qualifizierungsvereinbarung, können die Fördersätze um fünf Prozentpunkte erhöht werden.
Geförderte Weiterbildung beantragen
- Weiterbildungsbedarf bestimmen, Weiterbildungsziel festlegen
- Passendes Weiterbildungsangebot auswählen
- Beschäftigte wenden sich an ihre Agentur für Arbeit
- Arbeitgeber wenden sich an den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit
Die Planung erfolgt gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Die Förderentscheidung erfolgt in Form eines Bildungsgutscheins oder der Bewilligung über ein betriebliches Antragsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit.
Informationen der Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Website weiterführende Informationen zur Beschäftigtenqualifizierung nach § 82 SGB III zur Verfügung:
Agentur für Arbeit: Qualifizierungsoffensive
Agentur für Arbeit: Förderung der beruflichen Weiterbildung Beschäftigter
Downloads (PDF):
Flyer zur Qualifizierungsoffensive herunterladen
Merkblatt zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
Weitere Informationen zur Mitarbeiterqualifizierung
Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit:
Telefon: 0800-4555520 (gebührenfrei)
Website Arbeitgeber-Service
Wir beraten Sie gerne!
Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – wir beraten Sie gerne zur Beschäftigtenqualifizierung sowie abschlussorientierten Weiterbildungen und den Möglichkeiten der Weiterbildung oder Umschulung bei Schweiger & Schmitt!
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Senden Sie eine WhatsApp an 0175-5750290

Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Begleitet virtuell Lernen.
Für Arbeitssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende und Arbeitgebende, die ihre Beschäftigten qualifizieren möchten!
Telefon: 03741-7191825
Mobil: 0151-61425703
E-Mail: viona@schweiger-schmitt.de
Ihre Vorteile
- bis zu 100 % Kostenübernahme
- attraktive Finanzierungsmodelle, z. B. Bildungsgutschein
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