Voraussetzungen
Sie sind aufgrund körperlicher oder psychischer Erkrankung zuhause und möchten zurück ins Arbeitsleben? Mithilfe beruflicher Rehabilitation finden wir gemeinsam Ihren Weg zurück in Arbeit und Unabhängigkeit.
Die Grundlage ist Ihr gesetzlicher Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).
Sie könnten Anspruch auf LTA haben, wenn Sie …
- aus gesundheitlichen Gründen Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können
- Ihren Beruf nicht mehr mit Ihrer Gesundheit vereinbaren können
- eine medizinische Rehabilitation absolviert haben
- Erwerbsminderungsrente beziehen
- gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen haben
- nach einem Arbeitsunfall Ihrer Tätigkeit nicht mehr vollumfänglich nachgehen können
- den Anforderungen Ihrer aktuellen Tätigkeit gesundheitlich nicht entsprechen können
Unsere gemeinsamen Ziele:
- gesundheitliche Stabilisierung
- Wiederherstellung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit
- ein sicherer und geeigneter Arbeitsplatz
- Vereinbarkeit von Gesundheit, Arbeit und Privatleben
Wir begleiten Sie …
- auf Ihrem Weg von der Stabilisierung bis zur neuen Arbeitsstelle
- beim Bearbeiten von Anträgen und Herausforderungen mit Behörden
- wenn die Teilhabefähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann
- bei Herausforderungen im Privat- wie Berufsleben
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Maßnahme.
Schritt 1 • Finanzierung & Beantragung
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Träger bei der Beantragung Ihrer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben ( LTA) und der Organisation der Kostenübernahme.

Zuständig, sobald Sie insgesamt 180 Monate (15 Jahre) Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Ausnahme: Sie haben bereits 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge gezahlt, eine medizinische Reha absolviert und beantragen Ihre LTA in den 6 Monaten nach der medizinischen Reha.
Kostenfreie Hotline: 0800-10004800

Berufsgenossenschaft (DGUV)
Infoseite
Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten.
Kostenfreie Hotline: 0800-6050404
Bundesagentur für Arbeit /Jobcenter
Infoseite
Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Kostenfreie Hotline: 0800-4555500

Krankenkasse
Wenn Sie längerfristig krank geschrieben sind und Ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachkommen können, wenden Sie sich zur Beratung an Ihre Krankenkasse.

Sozialdienst
Befinden Sie sich aktuell in einer Klinik oder Reha-Einrichtung, dann lassen Sie sich vom dort zuständigen Sozialdienst beraten.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Maßnahme.
Schritt 2 • Leistungsentscheidung
Nach einem positiven Bescheid setzt sich Ihr persönlicher Berater mit Ihnen in Verbindung, um konkrete Möglichkeiten der beruflichen Reha zu besprechen.
Dabei erhalten Sie Informationen über Bildungsträger, die geeignete Maßnahmen durchführen. Bei jedem Bildungsträger steht Ihnen ein unverbindliches Informationsgespräch zu.
Im Informationsgespräch beraten wir Sie zu unserem umfangreichen Bildungsangebot. Dazu zählen neben Integrationsmaßnahmen auch Umschulungen und Weiterbildungen.
Sie brauchen keine Bedenken haben, eine berufliche Reha nicht zu schaffen. Bei Bedarf wird vor dem Start der Maßnahme ein Assessment (Eignungstest) durchgeführt.
Dabei erarbeiten wir gemeinsam, welche Maßnahme die Richtige für Sie ist und prüfen, ob Sie den Anforderungen der Maßnahme aktuell gerecht werden können!
Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen Alternativen.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Maßnahme.
Schritt 3 • Start der Maßnahme
Ihre Entscheidung für einen Bildungsträger teilen Sie bitte sofort Ihrem Berater mit. Gemeinsam werden mögliche Maßnahmen besprochen und ihr Starttermin festgelegt.
Sie erhalten Unterlagen zur Berechnung des Übergangsgeldes, welches Sie während einer beruflichen Rehabilitation absichert. Diese können Sie gerne gemeinsam mit uns ausfüllen!
Ihr Kostenträger berät zu Förderung und Finanzierung von Lebensunterhalt, Fahrtkosten etc.
Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam einen Plan, der Ihren individuellen Voraussetzungen sowie Ihrer derzeitigen Belastbarkeit entspricht.
Im Vordergrund steht für uns stets die Vereinbarkeit von Gesundheit, Arbeit, Familie und Lebensqualität – in der Maßnahme wie auch im zukünftigen Berufsleben.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Maßnahme.
Schritt 4 • Ihre Zeit bei uns
Wir begleiten Sie zurück ins Arbeitsleben. Begleitung und Stabilisierung sind dabei genauso wichtig wie Bewerbungstraining und die Suche nach geeigneten Tätigkeitsfeldern.
Egal, ob in der Umschulung, Weiterbildung oder Integrationsmaßnahme, wir vermitteln alle relevanten Kenntnisse, sodass Sie am Ende der Maßnahme über Kompetenzen für die Arbeitsplatzsuche und einen souveränen Bewerbungsprozess verfügen.
Durch Praktika können und sollen Sie sich in verschiedenen Berufsfeldern ausprobieren und einen geeigneten Arbeitsplatz finden.
In Integrationsmaßnahmen machen wir Sie fit für einen potentiellen Arbeitsalltag und gehen individuell auf Ihre Lebensumstände, Bedürfnisse und Lerngeschwindigkeit ein. Wir begleiten Sie bei Bedarf auch beim Aufbau oder Erweiterung Ihres unterstützenden Netzwerks.
Ihr Kostenträger berät über Fördermöglichkeiten für Ihren Arbeitgeber. Das erhöht Ihre Vermittlungschancen.
Während der Maßnahme begleitet Sie unser multiprofessionelles Team aus Integrationsbegleitern, Dozenten, Psychologen und Sozialpädagogen.
Erfahren Sie mehr zum Thema Begleitung & Stabilisierung
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Maßnahme.
Schritt 5 • Nachbetreuung
Ob bei der Begleitung im neuen Arbeitsalltag oder bei persönlichen Fragen: Im Rahmen der Nachbetreuung können Sie jederzeit auf unsere Unterstützung zählen.
Sollten Sie im Verlauf der Maßnahme keinen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, besteht nach Beendigung der Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Anschluss-Übergangsgeld.
Im Rahmen der 6-monatigen Nachbetreuung können Sie auch weiterhin auf unsere Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und im Bewerbungsprozess zählen.
Wird das Maßnahmeziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht und/oder können Sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht entsprechen, beraten wir Sie gerne gemeinsam mit Ihrem zuständigen Berater über Alternativen und Lösungen.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer Maßnahme.