Berufliche Rehabilitation unterstützt Menschen, die wegen Krankheit oder Unfall ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, bei der Entwicklung neuer beruflicher Perspektiven und beim dauerhaften Wiedereinstieg ins Erwerbsleben. Dieser Beitrag erklärt Ziele, Anspruchsvoraussetzungen, typische Maßnahmen sowie den Ablauf von Antrag bis Integration — und wie die Akademie Schweiger & Schmitt Sie dabei begleitet.
In diesem Artikel:
> Was bedeutet „berufliche Rehabilitation“?
> Rechtsgrundlage der beruflichen Rehabilitation
> Wer hat Anspruch auf berufliche Rehabilitation?
> Video: Wiedereinstieg in den Beruf nach psychischer Erkrankung (VdK-TV)
> Typische Praxisfälle der beruflichen Rehabilitation
> Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
> Berufliche Rehabilitation: Der Ablauf von Antrag bis Integration
> Prüfen Sie, ob unser Angebot für Sie infrage kommt!
Was bedeutet „berufliche Rehabilitation“?
Berufliche Rehabilitation zielt darauf ab, Ihre Erwerbsfähigkeit dauerhaft wiederherzustellen oder neu zu gestalten. Das kann bedeuten: Umschulung in einen anderen Beruf, Qualifizierung, Integration in Beschäftigung oder Unterstützung beim Wiedereinstieg. Erklärtes Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die Erhaltung, Wiederherstellung oder Neubeschaffung der Teilhabe am Arbeitsleben.
Rechtsgrundlage der beruflichen Rehabilitation
Rechtlich verankert sind die Rechte, Ziele sowie der Anspruchsrahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch). Ergänzend werden Verfahrens‑ und Qualitätsstandards präzisiert durch das Fachkonzept Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit sowie die gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Wer hat Anspruch auf berufliche Rehabilitation?
Sie könnten Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben, wenn Sie …
- aus gesundheitlichen Gründen Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.
- Ihren Beruf nicht mehr mit Ihrer Gesundheit vereinbaren können.
- eine medizinische Rehabilitation absolviert haben.
- Erwerbsminderungsrente beziehen.
- gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen haben.
- Ihrer Tätigkeit nach einem Arbeitsunfall nicht mehr vollumfänglich nachgehen können.
- den Anforderungen Ihrer aktuellen Tätigkeit gesundheitlich nicht entsprechen können.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Personen, deren Erwerbsfähigkeit infolge Krankheit, Behinderung oder gesundheitlicher Beeinträchtigung gefährdet oder gemindert ist, die aber grundsätzlich arbeitsfähig bleiben können. Entscheidend sind eine plausible Begründung der Notwendigkeit, aussagekräftige Unterlagen und die Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.
Wichtige Faktoren:
- Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung: Krankheit, Behinderung oder Schädigung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
- Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (in Bezug auf den erlernten Beruf oder die letzte Tätigkeit): Die Beeinträchtigung muss Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsleben haben (bisherige Tätigkeit kann nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden).
- Potenzial zur Teilhabe: Es muss eine Aussicht bestehen, dass durch eine rehabilitative Maßnahme die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder neu gestaltet werden kann.
- Verhältnis zur Sozialversicherung: Für bestimmte Kostenträger sind Beitragszeiten/relevante Versicherungsverhältnisse oft prüfungsrelevant.
Unsere gemeinsamen Ziele:
- Ihre gesundheitliche Stabilisierung.
- Die Wiederherstellung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit und Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
- Ein sicherer und geeigneter Arbeitsplatz.
- Die Vereinbarkeit von Gesundheit, Arbeit und Privatleben.
Video: Wiedereinstieg in den Beruf nach psychischer Erkrankung (VdK-TV)
Typische Praxisfälle der beruflichen Rehabilitation
Folgende Szenarien begründen in der Regel den Antrag nach Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
- Psychische Erkrankung: Zur Erhaltung der psychischen Gesundheit ist es notwendig, sich beruflich neu zu orientieren, um starke Belastungen der bisherigen Tätigkeit zu vermeiden.
- Erkrankung/Schmerz‑ oder Bewegungsstörung: Die bisherige Tätigkeit, z.B. im handwerklichen Bereich, belastet die gesundheitliche Stabilität und erfordert eine berufliche Umorientierung in einen leidensgerechten Tätigkeitsbereich.
- Unfallfolgen: Körperliche Einschränkungen nach einem Unfall erfordern die berufliche Neuorientierung.
Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation
Im Kontext der beruflichen Rehabilitation gibt es eine Fülle an Maßnahmen, die alle dem gleichen Ziel dienen: Die Wiederherstellung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit und die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Dazu zählen bei uns im Haus:
Assessments/ Eignungsabklärung / Arbeitserprobung:
Auf Grundlage standardisierter Testungen und Einzelgesprächen beurteilen wir Ihre Eignung für eine weiterführende Maßnahme, welche Ihre Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht. Dazu zählen u.a. die Erfassung Ihrer Fähigkeiten, Belastbarkeit, Neigungen und Perspektiven.
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Reha‑Vorbereitungslehrgänge:
Wir vermitteln allgemeine Grundkompetenzen (Gruppenumschulung ) und erarbeiten – je nach Ausrichtung und Maßnahme – berufsspezifische Grundlagen, um die verkürzte Ausbildungszeit und den späteren Einstieg zu kompensieren.
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Weiterbildungen:
Aufbauend auf Ihrer Ausbildung und/oder Ihrer beruflichen Erfahrungen vertiefen wir in einer Weiterbildung Ihre Kenntnisse und erhöhen so Ihre Beschäftigungschancen.
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Umschulungen:
In der Gruppenumschulung führen wir Sie in zwei Jahren zu einem vollwertigen kammergeprüften Berufsabschluss und einer neuen beruflichen Perspektive.
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Integrationsmaßnahmen:
Unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Situation vermitteln wir Sie durch Berufsorientierung und praktische Erprobungen in neue Arbeit. Unser multidisziplinäres Team unterstützt und berät Sie dabei bei beruflichen und privaten Herausforderungen.
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Begleitende Hilfen:
Unser Ziel ist die Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Gemeinsam steigern wir Ihre Belastbarkeit, schaffen Alltagsstrukturen und ermitteln Ihre gesundheitlichen Grenzen. Über den Unterrichtsbetrieb hinaus bieten wir Ihnen z. B. individuellen Stützunterricht oder gesundheitsförderliche Strukturen und Räumlichkeiten. Unser Team unterstützt Sie bei privaten Problemlagen und Gesundheitsfragen mit psychologischer und sozialpädagogischer Beratung und Netzwerkarbeit.
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Berufliche Rehabilitation in Plauen, Erfurt, Dresden und Mühlhausen: Der Ablauf von Antrag bis Integration
Schritt 1: Finanzierung & Beantragung
Je nach Einzelfall übernimmt einer der folgenden Leistungsträger die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung der Teilhabeleistung am Arbeitsleben (LTA) sowie die Klärung der Kostenübernahme:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie insgesamt 180 Monate (15 Jahre) Rentenversicherungsbeiträge geleistet haben. Ausnahme: Bei mindestens 60 Monaten Beitragszahlung und abgeschlossener medizinischer Reha, sofern der LTA-Antrag innerhalb von sechs Monaten nach der Reha gestellt wird.
- Bundesagentur für Arbeit (BA): Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind oder noch nicht die erforderlichen Rentenversicherungsbeiträge eingebracht haben.
- Unfallversicherung und Berufsgenossenschaften: Zuständig nach einem Arbeitsunfall.
- Krankenkasse: Zuständig bei längerer Krankschreibung, wenn deshalb der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Sozialdienst: Zuständig für Personen, die sich aktuell in einer Klinik oder Rehabilitationseinrichtung befinden.
Hinweis: Träger können Zuständigkeiten übertragen oder sich auf gemeinsame Lösungen einigen.
Schritt 2: Leistungsentscheidung
Sobald Ihr Bescheid positiv ist, nimmt Ihr persönlicher Ansprechpartner Kontakt zu Ihnen auf, um mögliche berufliche Reha-Maßnahmen zu besprechen.
Sie erhalten Informationen zu passenden Bildungsträgern, die die infrage kommenden Maßnahmen anbieten. Bei jedem Bildungsträger können Sie ein unverbindliches Informationsgespräch vereinbaren. Wir stellen Ihnen in diesem Gespräch unser Leistungs- und Bildungsangebot vor. Dazu gehören Integrationsmaßnahmen, Umschulungen und Weiterbildungen.
Haben Sie keine Sorge, eine berufliche Reha nicht zu bewältigen: Falls nötig, führen wir vor Beginn der Maßnahme ein Assessment (Eignungstest) durch. Gemeinsam prüfen wir, welche Maßnahme am besten zu Ihnen passt und ob Sie aktuell die Anforderungen erfüllen. Sollten Sie die Anforderungen nicht erfüllen, schlagen wir geeignete Alternativen vor.
Schritt 3 • Start der Maßnahme
Teilen Sie Ihrem Berater beim Kostenträger Ihre Wahl des Bildungsträgers umgehend mit. Gemeinsam besprechen Sie mit ihm/ihr passende Maßnahmen und legen den Beginn der Maßnahme fest.
Sie erhalten Unterlagen zur Berechnung des Übergangsgeldes, das Sie während der beruflichen Rehabilitation finanziell absichert. Gerne helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der Antragsunterlagen. Zusammen erstellen wir einen Leistungsplan, der auf Ihre persönlichen Voraussetzungen und Ihre aktuelle Belastbarkeit abgestimmt ist.
Im Mittelpunkt steht für uns dabei die Balance aus Gesundheit, Arbeit, Familie und Lebensqualität — sowohl während der Maßnahme als auch im späteren Berufsleben.
Schritt 4 • Ihre Zeit in der Akademie Schweiger & Schmitt
Wir unterstützen Sie beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben. Begleitung und Stabilisierung sind dabei genauso wichtig wie Bewerbungstraining und die Orientierung auf passende Tätigkeitsfelder. Ob Umschulung, Weiterbildung oder Integrationsmaßnahme – wir vermitteln alle nötigen Fähigkeiten, damit Sie am Ende fit für die Arbeitsplatzsuche und Ihren Bewerbungsprozess sind. Praktika bieten Ihnen die Möglichkeit, verschiedene Berufe auszuprobieren und einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden.
In Integrationsmaßnahmen bereiten wir Sie praxisnah auf den möglichen Arbeitsalltag vor und berücksichtigen dabei Ihre persönlichen Lebensumstände, Bedürfnisse und Lerngeschwindigkeit. Auf Wunsch helfen wir auch beim Aufbau oder der Erweiterung Ihres Unterstützungsnetzwerks. Während der Maßnahme werden Sie von einem multiprofessionellen Team aus Integrationsbegleitern, Dozenten, Psychologen und Sozialpädagogen betreut.
Erfahren Sie mehr zum Thema Begleitung & Stabilisierung
Schritt 5 • Nachbetreuung
Auch nach dem Abschluss Ihrer Maßnahme sind wir für Sie da: Bei Fragen oder zur Begleitung im neuen Arbeitsalltag können Sie während der Nachbetreuung jederzeit auf unsere Unterstützung zählen. Haben Sie bis zum Ende der Maßnahme keinen passenden Arbeitsplatz gefunden, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anschluss-Übergangsgeld beantragt werden. Während der sechsmonatigen Nachbetreuung helfen wir Ihnen weiterhin bei der Arbeitsplatzsuche und im Bewerbungsprozess.
Sollte das Maßnahmeziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht werden oder Sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht entsprechen, besprechen wir gemeinsam mit Ihrem zuständigen Berater mögliche Alternativen und Lösungen.
Unser Reha-Prozess mit weiteren Informationen zu Finanzierung & Ablauf …
Prüfen Sie jetzt, ob unser Angebot für Sie infrage kommt!
- Option 1: Vereinbaren Sie ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch!
- Option 2: Nutzen Sie unsere Online-Hilfe JobConnect, um für Sie passende Maßnahmen zu finden!
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein.
Zur Klärung rechtlicher Fragen empfehlen wir eine Beratung beim zuständigen Kostenträger und/oder eine spezialisierte Rechtsberatung.
Unsere Erfolgsgeschichten
Wir durften bereits zahlreiche Rehabiltanden, Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende auf ihrem Weg zurück in Arbeit begleiten bzw. weiterbilden. Darauf sind wir stolz.
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