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Psychische Belastungen und berufliche Rehabilitation: Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben

Psychische Belastungen und berufliche Rehabilitation: Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben

Eine psychische Belastung kann das Berufsleben grundlegend verändern. Aufgaben, die früher selbstverständlich waren, werden plötzlich zur Herausforderung. Die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz erscheint kaum möglich – oder der erlernte Beruf passt nicht mehr zu den gesundheitlichen Voraussetzungen. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Arbeitsleben beendet ist. Berufliche Rehabilitation kann Ihnen dabei helfen, neue Perspektiven zu entwickeln, Ihre Belastbarkeit zu stabilisieren und schrittweise in eine passende Beschäftigung zurückzukehren.

Die Akademie Schweiger & Schmitt begleitet Menschen mit psychischen und körperlichen Belastungen auf diesem Weg – persönlich, professionell und mit einem klaren Ziel: eine berufliche Zukunft, die zu Ihren Fähigkeiten und Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Psychische Belastung: Wenn der bisherige Beruf zur Herausforderung wird

Depressionen, Angststörungen, Erschöpfungssyndrome oder andere psychische Störungen können die berufliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Häufig haben Betroffene bereits lange versucht, die gewohnten Anforderungen weiterhin zu erfüllen.

Vielleicht erkennen Sie sich in einigen dieser Situationen wieder:

  • Die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz erscheint gesundheitlich nicht mehr realistisch.
  • Bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen lösen eine starke Belastung aus.
  • Nach einer längeren Erkrankung fehlt Ihnen die Sicherheit für den beruflichen Wiedereinstieg.
  • Sie möchten arbeiten, wissen aber noch nicht, welcher berufliche Weg zu Ihnen passt.
  • Sie sind nicht mehr so leistungsfähig wie früher.
  • Ihre Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit ist beeinträchtigt.

In dieser Situation geht es nicht darum, möglichst schnell irgendeine Arbeit aufzunehmen. Entscheidend ist eine nachhaltige Lösung, die Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen, Ihre Fähigkeiten und Ihre beruflichen Interessen miteinander verbindet.

Was ist berufliche Rehabilitation?

Die berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen dabei unterstützen, ihre Belastbarkeit wiederherzustellen, um anschließend dauerhaft am Arbeitsleben teilzuhaben. Rechtlich werden diese Unterstützungsangebote als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kurz LTA – bezeichnet.

Das Ziel besteht darin, Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, wiederherzustellen oder neu aufzubauen. Dabei soll die Teilhabe am Arbeitsleben möglichst langfristig gesichert werden.

Berufliche Rehabilitation kann deshalb sehr unterschiedlich aussehen. Während manche Menschen zunächst Orientierung und Stabilisierung benötigen, können andere direkt mit einer Weiterbildung, Umschulung oder betrieblichen Integration beginnen. Ihre individuelle Lösung erarbeiten Sie dabei gemeinsam mit Ihrem Berater des zuständigen Kostenträger.

Im Mittelpunkt steht immer Ihre individuelle Ausgangssituation.

Video: Alles gegeben, bis nichts mehr ging – Burnout und der Weg zurück | no stigma!

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei psychischen Störungen

Welche Reha-Maßnahme geeignet ist, hängt unter anderem von Ihrer gesundheitlichen Belastbarkeit, Ihrer bisherigen Berufserfahrung und Ihren beruflichen Zielen ab.

In der Akademie Schweiger & Schmitt bieten wir verschiedene Wege der beruflichen Rehabilitation an:

1. Assessment: Fähigkeiten und berufliche Perspektiven erkennen

Ein berufliches Assessment ist ein Eignungstest. Es hilft dabei, Ihre aktuelle Leistungsfähigkeit, Ihre Interessen und Ihre individuellen Entwicklungsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen.

Gemeinsam klären wir beispielsweise:

  • Sind Sie ausreichend belastbar für eine berufliche Reha-Maßnahme?
  • Welche beruflichen Tätigkeiten kommen weiterhin infrage?
  • Welche Arbeitsbedingungen unterstützen Ihre Stabilität?
  • Ist eine Umschulung oder berufliche Neuorientierung sinnvoll?
  • Welche Unterstützung benötigen Sie auf Ihrem weiteren Weg?

Das Ergebnis schafft eine fundierte Grundlage für die nächsten Schritte Ihrer beruflichen Rehabilitation.

Mehr zu den Assessments in der Akademie Schweiger & Schmitt …

2. Reha-Vorbereitungslehrgang: Schrittweise wieder Sicherheit gewinnen

Nach einer längeren Erkrankung ist der unmittelbare Einstieg in eine Umschulung nicht immer der passende Weg. Besonders wenn die Schulzeit bereits einige Jahre zurückliegt, kann es herausfordernd sein, geeignete Lernstrategien zu entwickeln und die notwendigen Kompetenzen für eine neue Qualifizierung mitzubringen.

Ein Reha-Vorbereitungslehrgang unterstützt Sie dabei, sich gezielt auf eine Umschulung vorzubereiten. Sie gewöhnen sich wieder an einen geregelten Tagesablauf, stärken Ihre Belastbarkeit und entwickeln Lernmethoden, die zu Ihnen und Ihrer persönlichen Situation passen. Darüber hinaus erwerben Sie bereits erste fachliche Grundlagen für Ihren angestrebten Umschulungsberuf und schaffen damit eine gute Basis für den erfolgreichen Einstieg in die anschließende Qualifizierung.

Mehr zu den Reha-Vorbereitungslehrgängen in der Akademie Schweiger & Schmitt …

3. Umschulung: Einen neuen Beruf mit Zukunft erlernen

Kann der bisherige Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden, eröffnet eine Umschulung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation neue berufliche Perspektiven.

Sie erwerben einen anerkannten Berufsabschluss und bereiten sich gezielt auf eine Tätigkeit vor, die Ihren Fähigkeiten und gesundheitlichen Voraussetzungen besser entspricht. So schaffen Sie die Grundlage, langfristig und möglichst wieder in Vollzeit am Arbeitsleben teilzuhaben.

Unsere Mitarbeitenden begleiten Sie dabei nicht nur in Sachen Bildung. Psychologische und sozialpädagogische Unterstützung kann dazu beitragen, Belastungen frühzeitig zu erkennen, Lösungen zu entwickeln und den erfolgreichen Abschluss zu sichern.

Mehr zu den Umschulungen in der Akademie Schweiger & Schmitt …

4. Integrationsmaßnahmen: Begleitet zurück in Arbeit

Nicht immer ist ein neuer Berufsabschluss erforderlich – und eine Umschulung ist auch nicht in jedem Fall der passende individuelle Weg. Häufig kann ein beruflicher Quereinstieg die geeignete Lösung sein, um eine Tätigkeit oder berufliche Nische zu finden, die den persönlichen Fähigkeiten, gesundheitlichen Voraussetzungen und individuellen Herausforderungen gerecht wird.

Für diesen Weg eignet sich eine Integrationsmaßnahme. Sie unterstützt Sie dabei, Ihre persönliche und gesundheitliche Stabilität zu stärken, eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln und sich schrittweise wieder dem Arbeitsmarkt anzunähern.

Zu den Leistungen der Maßnahme gehören:

  • Entwicklung einer realistischen und tragfähigen beruflichen Perspektive
  • Erstellung professioneller Bewerbungsunterlagen
  • Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
  • Suche nach geeigneten Praktikums- und Arbeitsplätzen
  • Praktische Erprobung in mehreren Unternehmen
  • Psychologische und sozialpädagogische Begleitung zur persönlichen Stabilisierung
  • Begleitung während des beruflichen Wiedereinstiegs

Durch die praktischen Erprobungen erhalten Sie die Möglichkeit herauszufinden, welche Tätigkeiten Sie unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft ausüben können. Gleichzeitig können Sie prüfen, welches Arbeitsumfeld und welcher Betrieb gut zu Ihren persönlichen Voraussetzungen passen.

Mehr zu den Integrationsmaßnahmen in der Akademie Schweiger & Schmitt …

Wer bezahlt eine berufliche Rehabilitation?

Die Kosten einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in der Regel von dem zuständigen Rehabilitationsträger übernommen.

Zu den wichtigsten Kostenträgern gehören:

Ist der Rehabilitationsbedarf die Folge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, können die Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft getragen werden.

Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, hängt von Ihrer individuellen Versicherungs- und Erwerbsbiografie sowie von der Ursache Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ab. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der jeweilige Kostenträger nach Prüfung der persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen.

Auch wenn Sie noch keinen Antrag gestellt haben, können und sollten Sie sich frühzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren. 

Beruflicher Wiedereinstieg braucht individuelle Unterstützung

Psychische Störungen verlaufen unterschiedlich. Deshalb braucht berufliche Rehabilitation eine individuelle Begleitung, realistische Ziele und ausreichend Zeit. Im Mittelpunkt steht zunächst die gesundheitliche und persönliche Stabilisierung als Grundlage für eine nachhaltige Rückkehr in das Arbeitsleben.

In der Akademie Schweiger & Schmitt verbinden wir berufliche Qualifizierung mit begleitenden Hilfen. SozialpädagogInnen sowie PsychologInnen unterstützen Sie dabei, Ihre Belastbarkeit schrittweise zu entwickeln, Ihren Alltag zu strukturieren und persönliche oder gesundheitliche Hürden zu bewältigen. Gemeinsam werden Strategien erarbeitet, die Ihnen mehr Sicherheit im Umgang mit Belastungssituationen geben und Ihre berufliche Teilhabefähigkeit stärken.

In Qualifizierungen und Umschulungen helfen FachdozentInnen dabei, Wissenslücken zu schließen, geeignete Lernstrategien zu entwickeln und bei Bedarf individuellen Stützunterricht anzubieten. Zudem unterstützen sie bei der Suche nach einem passenden Praktikumsbetrieb und begleiten die praktische Erprobung.

Ergonomisch ausgestattete Arbeitsplätze und individuelle Arbeitshilfen tragen zusätzlich dazu bei, gesundheitliche Belastungen zu reduzieren und einen leidensgerechten Lern- und Arbeitsplatz zu ermöglichen.

Akademie Schweiger & Schmitt: Gemeinsam zurück ins Berufsleben

Seit 1990 widmet sich die Akademie Schweiger & Schmitt der beruflichen Wiedereingliederung von Rehabilitanden sowie der Qualifizierung von Arbeitssuchenden und Beschäftigten.

Unsere Angebote reichen von Assessments und Reha-Vorbereitungslehrgängen über Umschulungen und Weiterbildungen bis zu individuell begleiteten Integrationsmaßnahmen.

Sie müssen Ihren weiteren beruflichen Weg nicht allein planen. Wir hören Ihnen zu, beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen, welche Angebote für Ihre Situation infrage kommen können.

Prüfen Sie jetzt, ob unser Angebot für Sie infrage kommt!

Sie können Ihren bisherigen Beruf aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr ausüben? Sie möchten wieder arbeiten, benötigen aber Orientierung oder Unterstützung beim beruflichen Neustart?

Gemeinsam besprechen wir Ihre Ausgangssituation und informieren Sie über geeignete Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation. Ein unverbindliches Gespräch kann der erste Schritt auf Ihrem Weg zurück in ein selbstbestimmtes und dauerhaftes Arbeitsleben sein.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein.
Zur Klärung rechtlicher Fragen empfehlen wir eine Beratung beim zuständigen Kostenträger und/oder eine spezialisierte Rechtsberatung.

Unsere Erfolgsgeschichten

Erfolgsgeschichten Akademie Schweiger & Schmitt Berufliche Rehabilitation

Wir durften bereits zahlreiche Rehabiltanden, Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende auf ihrem Weg zurück in Arbeit begleiten bzw. weiterbilden. Darauf sind wir stolz.

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Fragen für Rehabilitanden

Die berufliche Rehabilitation umfasst unterstützende Leistungen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Ziel ist, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (SGB IX, §49).

Rechtlich werden diese Unterstützungsangebote als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kurz LTA – bezeichnet.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Der Begriff Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kurz LTA – bezeichnet Unterstützungen, mit denen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und die berufliche Teilhabe möglichst dauerhaft gesichert werden soll.

Dazu können beispielsweise berufliche Orientierung, Qualifizierungen, Umschulungen, Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes und technische Arbeitshilfen gehören

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Rechtlich verankert sind die Rechte, Ziele sowie der Anspruchsrahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

Ergänzend werden Verfahrens‑ und Qualitätsstandards präzisiert durch das Fachkonzept Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit sowie die gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).

Sie könnten Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (also berufliche Rehabilitation) haben, wenn Sie  aus gesundheitlichen Gründen Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können oder Ihren Beruf nicht mehr mit Ihrer Gesundheit vereinbaren können.

Darüber hinaus, wenn Sie

  • eine medizinische Rehabilitation absolviert haben.
  • Erwerbsminderungsrente beziehen.
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen haben.
  • Ihrer Tätigkeit nach einem Arbeitsunfall nicht mehr vollumfänglich nachgehen können.
  • den Anforderungen Ihrer aktuellen Tätigkeit gesundheitlich nicht entsprechen können.

Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Personen, deren Erwerbsfähigkeit infolge Krankheit, Behinderung oder gesundheitlicher Beeinträchtigung gefährdet oder gemindert ist, die aber grundsätzlich arbeitsfähig bleiben können. Entscheidend sind eine plausible Begründung der Notwendigkeit, aussagekräftige Unterlagen und die Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.

Wichtige Faktoren:

  • Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung: Krankheit, Behinderung oder Schädigung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
  • Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (in Bezug auf den erlernten Beruf oder die letzte Tätigkeit): Die Beeinträchtigung muss Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsleben haben (bisherige Tätigkeit kann nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden).
  • Potenzial zur Teilhabe: Es muss eine Aussicht bestehen, dass durch eine rehabilitative Maßnahme die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder neu gestaltet werden kann.
  • Verhältnis zur Sozialversicherung: Für bestimmte Kostenträger sind Beitragszeiten/relevante Versicherungsverhältnisse oft prüfungsrelevant.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Eine psychische und/oder körperliche Beeinträchtigung kann die berufliche Situation erheblich verändern. Die berufliche Rehabilitation unterstützt Sie dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, Ihre Belastbarkeit zu stabilisieren und Schritt für Schritt in eine geeignete Beschäftigung zurückzukehren.

Möglicherweise finden Sie sich in einer oder mehreren dieser Situationen wieder:

  • Eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr realistisch.
  • Der erlernte Beruf entspricht nicht mehr den aktuellen gesundheitlichen Voraussetzungen.
  • Bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen führen zu einer starken Belastung.
  • Nach einer längeren Erkrankung fehlt Ihnen die Sicherheit für den beruflichen Wiedereinstieg.
  • Sie möchten wieder arbeiten, wissen jedoch noch nicht, welcher berufliche Weg für Sie geeignet ist.
  • Ihre bisherige Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt.
  • Ihre Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit sind beeinträchtigt.

Die Akademie Schweiger & Schmitt begleitet Menschen mit psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben – persönlich, professionell und mit einem klaren Ziel: eine berufliche Zukunft zu entwickeln, die zu den individuellen Fähigkeiten und zur aktuellen Lebenssituation passt.

Im Mittelpunkt steht eine langfristig tragfähige Lösung, die Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen, persönlichen Fähigkeiten und beruflichen Interessen miteinander in Einklang bringt.

> Weitere Infos für Rehabilitanden 
> Blog: Psychische Belastungen und berufliche Rehabilitation: Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben

Berufliche Rehabilitation kann sehr unterschiedlich aussehen. Während manche Menschen zunächst Orientierung und Stabilisierung benötigen, können andere direkt mit einem Vorbereitungslehrgang, einer WeiterbildungUmschulung oder einer Integrationsmaßnahme beginnen.

Gemeinsam mit dem zuständigen Berater beim Kostenträger erarbeiten wir stets eine individuelle Lösung für jeden Rehabilitanden.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Einblicke in konkrete Bildungs- bzw. Maßnahmeinhalte, berufliche Perspektiven, weiterführende Maßnahmen und mehr erhalten Sie direkt auf den Websites der jeweiligen Maßnahme. Einen Gesamtüberblick finden Sie in unseren Bildungsangeboten.

Darüber hinaus stehen unsere SozialpädagogInnen und PsychologInnen unseren Rehabilitanden vom ersten Tag an unterstützend, organisierend und beratend zur Seite. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Herstellung und Sicherung der benötigten Grundstabilität.

Ergotherapie: Je nach Bildungszentrum stehen unseren Rehabilitanden diverse ergotherapeutische Angebote zur Verfügung. Ziel ist es, eigene Ideen umzusetzen, sich neu auszuprobieren und kreativ zu entfalten. Ergotherapie dient unserer Rehabilitanden darüber hinaus zur Stabilisierung – gerade am Anfang einer Integrationsmaßnahme.

Rehasport: Je nach Bildungszentrum können wir Rehasport – intern und/oder durch professionelle Partner – anbieten. Dabei unterstützen wir Rehabilitanden beim Bewegungsausgleich, dem Erhaltung der Mobilität sowie der Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz. Die Umsetzung erfolgt primär über Bewegungseinheiten und Entspannungsangebote.

> Mehr zum Thema Begleitung & Stabilisierung
> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Die berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), also unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von

  • Menschen mit relevanten gesundheitlichen Einschränkungen,
  • Menschen mit Behinderungen sowie
  • Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.

Dazu zählen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme, z. B.:

  • Berufliche Anpassung (Umschulung, Weiterbildung, Integration)
  • Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
  • Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
  • Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
  • Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Die Dauer einer Maßnahme variiert je nach individueller Situation und Art der Maßnahme. In manchen Fällen ist es ratsam, mehrere Maßnahmen zu kombinieren, z.B. eine Umschulung mit einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Dadurch verlängert sich die Gesamtdauer der absolvierten Maßnahmen.

Integrationsmaßnahmen haben eine Dauer von 6-12 Monaten, Umschulungen von 18 bzw. 24 Monaten, der dazugehörige Vorbereitungslehrgang eine Dauer von bis zu 4 Monaten. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus Praktika bei qualifizierten Partnerunternehmen. Weiterbildungen haben in der Regel kürzere Laufzeiten, oft mehrere Wochen bis einige Monate.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Ein Rehabilitationsträger prüft, bewilligt und finanziert die erforderlichen Rehabilitationsleistungen.

Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können insbesondere die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig sein. Welcher Träger konkret zuständig ist, hängt unter anderem von Versicherungszeiten und der Ursache der gesundheitlichen Einschränkung ab.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Reha-Beraterinnen und Reha-Berater sind Mitarbeitende der Rehabilitationsträger (Kostenträger) und unterstützen bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation.

Sie klären den individuellen Unterstützungsbedarf, informieren über geeignete Leistungen und begleiten bei Bedarf die Einleitung und Durchführung der beruflichen Rehabilitation.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Die „Bildungskosten“ einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in der Regel vollständig vom zuständigen Kostenträger bzw. Rehabilitationsträger übernommen.

Zu den wichtigsten Kostenträgern gehören:

Ist der Rehabilitationsbedarf die Folge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, können die Kosten durch die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft getragen werden.

Für die Dauer der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie darüber hinaus Übergangsgeld sowie Fahrt- und Verpflegungskosten.

Während der beruflichen Rehabilitation sind sie grundsätzlich renten-, kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb. In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht (außer bei einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung).

Verbindliche Aussagen zur Kostenübernahme erhalten Sie von Ihrem Reha-Berater beim zuständigen Rehabilitationsträger (Kostenträger)!

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Welcher Kostenträger für Sie  zuständig ist, hängt von Ihrer individuellen Versicherungs- und Erwerbsbiografie sowie von der Ursache Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ab.

Die Entscheidung über eine Förderung trifft der jeweilige Kostenträger nach Prüfung der persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Rehabilitationsträger bei der Beantragung und der Organisation der Kostenübernahme:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (Rentenversicherungsbeiträge) oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Darüber hinaus,  wenn ohne die berufliche Rehabilitation voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden müsste oder wenn die Leistung unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.
  • Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind. Oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
  • Berufsgenossenschaft: Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder einer Berufskrankheit leiden.

Wir empfehlen Ihnen vor Beginn des Antragsprozesses unbedingt ein persönliches Gespräch mit dem für Sie zuständigen Rehaberater beim Kostenträger. Auch wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einem unserer Bildungszentren.

> Weitere Informationen zu Beantragung, Finanzierung und Ablauf
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Gerne beraten wir Sie in einem Infogespräch in einem unserer Bildungszentren unverbindlich zu den Grundlagen der beruflichen Rehabilitation, möglichen Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung.

Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Rehabilitationsträger bei der Beantragung und der Organisation der Kostenübernahme:

  • Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (Rentenversicherungsbeiträge) oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Darüber hinaus,  wenn ohne die berufliche Rehabilitation voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden müsste oder wenn die Leistung unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.
  • Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind. Oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
  • Berufsgenossenschaft: Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder einer Berufskrankheit leiden.

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Gerne unterstützen und beraten wir Sie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und zum Übergangsgeld. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den Mitarbeitenden in unseren Bildungszentren auf.

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Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass berechtigte Wünsche der leistungsberechtigten Person bei der Auswahl und Durchführung von Rehabilitationsleistungen berücksichtigt werden müssen.

Wünsche sollten möglichst bereits im Antrag genannt und nachvollziehbar begründet werden. Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Rehabilitationsträger nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Ein Reha-Bescheid ist die schriftliche Entscheidung des zuständigen Rehabilitationsträgers über einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe.

Er informiert darüber, ob die beantragte Leistung bewilligt, teilweise bewilligt oder abgelehnt wurde und welche Fristen oder Bedingungen gelten. Rechtlich handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Bei einer Ablehnung informiert die Rechtsbehelfsbelehrung darüber, wie Sie Widerspruch einlegen können.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Ein Teilhabeplan wird insbesondere erstellt, wenn mehrere Leistungen oder Rehabilitationsträger beteiligt sind.

Darin werden der festgestellte Unterstützungsbedarf, die vorgesehenen Leistungen, die Zuständigkeiten und der geplante Ablauf aufeinander abgestimmt. Der Teilhabeplan wird bei Bedarf an den Verlauf der Rehabilitation angepasst.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Im Rahmen der Nachbetreuung (6 Monate) erhalten RehabilitanInnen auch weiterhin Unterstützung im neuen Arbeitsalltag oder bei persönlichen Fragen.

Sollten Sie im Verlauf der Maßnahme keinen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, besteht nach Beendigung der Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Anschlussübergangsgeld. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und im Bewerbungsprozess.

Wird das Maßnahmeziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht und/oder können Sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht entsprechen, beraten wir Sie gerne gemeinsam mit Ihrem zuständigen Reha-Berater über Alternativen und Lösungen.

> Weitere Informationen für Rehabilitanden

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft. Dazu zählen beispielsweise

  • Eingliederungszuschüsse,
  • Zuschüsse für technische Arbeitsmittel oder
  • Zuschüsse für notwendige Weiterbildungen.

Eine Beratung zu den Eingliederungsleistungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger oder dem Integrationsfachdienst.

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Symbolbild: Telefonhörer
Wir rufen Sie gerne zurück!

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