Im März 2025 fand der jährliche Tag der Rückengesundheit, initiiert vom Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) e.V. und der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e.V., statt. Mit dem Aktionstag wird zur aktiven Prävention von Rückenbeschwerden aufgerufen. Wir haben ein paar Übungen für Sie zusammengestellt!
Nacken im Fokus: Beweglich bleiben – Schmerz vertreiben!
… ist das Motto des diesjährigen Aktionstages.
Sehr viele Menschen sind von Beschwerden im Nacken- und Schulterbereich betroffen. Eine telefonische Umfrage aus dem Jahr 2020 ergab, dass 45,7% der Befragten binnen eines Jahres Nackenschmerzen hatten. Bei Frauen war der Wert mit 54,9% signifikant höher als bei Männern (36,2%). Die Anzahl der Schmerzattacken nimmt mit zudem zunehmendem Alter erheblich zu.
Video: 5 HWS-Übungen von Ergotopia – Diese sanften Übungen können Ihren Nacken entspannen.
Was kann ich für einen gesunden Nacken tun?
Haltung & Bewegung wechseln
Damit die Muskulatur nicht steif wird, ist es wichtig, sich regelmäßig zu bewegen. Eine regelmäßige Veränderung der Kopfhaltung (neigen & drehen) sind gut für den Nacken. Schultern können sich vor allem bei einem Wechsel zwischen Sitzen und Stehen oder dem Wechsel der Armhaltung entspannen.
Entspannung
Durch erhöhten Stress entstehen Zwangshaltungen, die zu einer schmerzhaften Gewohnheit werden können. Bewusste Entspannungsmethoden, beispielsweise Progressive Muskelentspannung, können dem entgegenwirken.
Ergonomie am Arbeitsplatz
Auch die Gestaltung des Arbeitsplatzes ist wichtig, um den Nacken zu entlassen. Die richtige Positionierung von Tastatur, Maus und Monitor oder ein stetiger Wechsel zwischen Sitzen, Gehen und Stehen können einen positiven Einfluss auf die Nacken- und Rückenmuskulatur haben.
Ergonomische Hilfsmittel: Höhenverstellbare Arbeitsplätze, Hebe-Trage-Hilfen, Einsatz ergonomischer Werkzeuge
Ergonomie im privaten Umfeld
Auch im privaten Alltag kann man mit vielen kleinen Hilfsmitteln eine Menge erreichen. Beispielsweise mit ergonomischen Arbeitsmitteln, welche Muskelverspannungen verringern sollen. Kleine Bewegungs- und Sporteinheiten können Nacken und Schultern zusätzlich entlasten.
Ein paar einfache Übungen für einen gesunden Nacken
Mit kleinen physiotherapeutischen Übungen kann man selbst viel tun, um den Nacken zu entspannen. Achtung! Sollten sich die Schmerzen Übungen verstärken, konsultieren Sie unbedingt einen Facharzt zur Abklärung! Dies gilt auch bei länger anhaltenden Problemen.
Schulterkreisen
- Ziel: Durchblutung anregen und Spannungen mindern
- Ausgangsstellung: auf einem Hocker sitzen oder im Stand mit locker hängenden Armen
- Durchführung: leichte Kreisbewegungen mit den Schultern durchführen, mit kleinen Kreisen beginnen und allmählich den Bewegungsumfang steigern
- Wiederholung: 10-15 mal pro Runde, danach eine Pause; 2-3x wiederholen
Schultern hoch- & runterziehen
- Ziel: Anspannung & Entspannung der Muskulatur
- Ausgangsstellung: auf einem Hocker sitzen oder im Stand mit locker hängenden Armen
- Durchführung: Schultern in Richtung Ohren und langsam wieder absenken, mit kleinen Bewegungen beginnen und allmählich steigern
- Wiederholung: 10-15 mal pro Runde, danach eine Pause; 2-3x wiederholen
Dehnung der oberen Rückenmuskeln
- Ziel: durch Dehnung Spannung reduzieren
- Ausgangsstellung: Sitz oder Stand, Hände vor dem Körper ausgestreckt verschränkt
- Durchführung: Arme und Schultern nach vorne unten strecken, Kinn dabei leicht nach unten ziehen, 30 Sekunden halten
- Wiederholung: 2-3 mal wiederholen mit einer Pause von min. 30 Sekunden
Dehnung der Brustmuskulatur
- Ziel: aufrechte Körperhaltung unterstützen und Schulter-Nacken-Bereich entlasten
- Ausgangsstellung: neben einen Türrahmen stellen, Unterarm an den Türrahmen legen
- Durchführung: Körper langsam vom Türrahmen wegdrehen, 30 Sekunden halten
- Wiederholung: 2-3 mal wiederholen mit einer Pause von min. 30 Sekunden
Unsere Erfolgsgeschichten
Wir durften bereits zahlreiche Rehabiltanden, Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmende auf ihrem Weg zurück in Arbeit begleiten bzw. weiterbilden. Darauf sind wir stolz. Stöbern Sie doch mal in unseren Erfolgsgeschichten, um mehr über ehemalige Teilnehmende zu erfahren – wie sie zu uns gekommen sind, welche Unterstützung sie in unserem Haus erfahren haben und welchen Weg sie nach Abschluss ihrer Maßnahme eingeschlagen haben.
Wir sind für Sie da!
Haben Sie Fragen zu unseren Bildungs- und Integrationsangeboten und unseren Unterstützungsmöglichkeiten? Nehmen Sie bitte Kontakt zu unseren Mitarbeitenden in den Bildungszentren auf. Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennenzulernen!
Social Media
Auch auf unseren Social Media Kanälen halten wir Sie rund um die berufliche Rehabilitation, Erwachsenenbildung und viele anderen Themen auf dem Laufenden. Wir freuen uns auf Ihre Likes, Kommentare und Empfehlungen an Freunde und Bekannte!
Weiterführende Links
Die berufliche Rehabilitation umfasst unterstützende Leistungen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Ziel ist, die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (SGB IX, §49).
Rechtlich werden diese Unterstützungsangebote als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kurz LTA – bezeichnet.
Der Begriff Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – kurz LTA – bezeichnet Unterstützungen, mit denen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder wiederhergestellt und die berufliche Teilhabe möglichst dauerhaft gesichert werden soll.
Dazu können beispielsweise berufliche Orientierung, Qualifizierungen, Umschulungen, Hilfen zum Erhalt eines Arbeitsplatzes und technische Arbeitshilfen gehören
Rechtlich verankert sind die Rechte, Ziele sowie der Anspruchsrahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).
Ergänzend werden Verfahrens‑ und Qualitätsstandards präzisiert durch das Fachkonzept Rehabilitation der Bundesagentur für Arbeit sowie die gemeinsamen Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).
Sie könnten Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (also berufliche Rehabilitation) haben, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr nachgehen können oder Ihren Beruf nicht mehr mit Ihrer Gesundheit vereinbaren können.
Darüber hinaus, wenn Sie
- eine medizinische Rehabilitation absolviert haben.
- Erwerbsminderungsrente beziehen.
- gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen haben.
- Ihrer Tätigkeit nach einem Arbeitsunfall nicht mehr vollumfänglich nachgehen können.
- den Anforderungen Ihrer aktuellen Tätigkeit gesundheitlich nicht entsprechen können.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Personen, deren Erwerbsfähigkeit infolge Krankheit, Behinderung oder gesundheitlicher Beeinträchtigung gefährdet oder gemindert ist, die aber grundsätzlich arbeitsfähig bleiben können. Entscheidend sind eine plausible Begründung der Notwendigkeit, aussagekräftige Unterlagen und die Abstimmung mit dem zuständigen Kostenträger.
Wichtige Faktoren:
- Vorliegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung: Krankheit, Behinderung oder Schädigung der körperlichen oder psychischen Leistungsfähigkeit.
- Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit (in Bezug auf den erlernten Beruf oder die letzte Tätigkeit): Die Beeinträchtigung muss Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsleben haben (bisherige Tätigkeit kann nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeübt werden).
- Potenzial zur Teilhabe: Es muss eine Aussicht bestehen, dass durch eine rehabilitative Maßnahme die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessert oder neu gestaltet werden kann.
- Verhältnis zur Sozialversicherung: Für bestimmte Kostenträger sind Beitragszeiten/relevante Versicherungsverhältnisse oft prüfungsrelevant.
Eine psychische und/oder körperliche Beeinträchtigung kann die berufliche Situation erheblich verändern. Die berufliche Rehabilitation unterstützt Sie dabei, neue Perspektiven zu entwickeln, Ihre Belastbarkeit zu stabilisieren und Schritt für Schritt in eine geeignete Beschäftigung zurückzukehren.
Möglicherweise finden Sie sich in einer oder mehreren dieser Situationen wieder:
- Eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr realistisch.
- Der erlernte Beruf entspricht nicht mehr den aktuellen gesundheitlichen Voraussetzungen.
- Bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen führen zu einer starken Belastung.
- Nach einer längeren Erkrankung fehlt Ihnen die Sicherheit für den beruflichen Wiedereinstieg.
- Sie möchten wieder arbeiten, wissen jedoch noch nicht, welcher berufliche Weg für Sie geeignet ist.
- Ihre bisherige Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt.
- Ihre Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit sind beeinträchtigt.
Die Akademie Schweiger & Schmitt begleitet Menschen mit psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen auf ihrem Weg zurück ins Arbeitsleben – persönlich, professionell und mit einem klaren Ziel: eine berufliche Zukunft zu entwickeln, die zu den individuellen Fähigkeiten und zur aktuellen Lebenssituation passt.
Im Mittelpunkt steht eine langfristig tragfähige Lösung, die Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen, persönlichen Fähigkeiten und beruflichen Interessen miteinander in Einklang bringt.
> Weitere Infos für Rehabilitanden
> Blog: Psychische Belastungen und berufliche Rehabilitation: Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben
Berufliche Rehabilitation kann sehr unterschiedlich aussehen. Während manche Menschen zunächst Orientierung und Stabilisierung benötigen, können andere direkt mit einem Vorbereitungslehrgang, einer Weiterbildung, Umschulung oder einer Integrationsmaßnahme beginnen.
Gemeinsam mit dem zuständigen Berater beim Kostenträger erarbeiten wir stets eine individuelle Lösung für jeden Rehabilitanden.
Einblicke in konkrete Bildungs- bzw. Maßnahmeinhalte, berufliche Perspektiven, weiterführende Maßnahmen und mehr erhalten Sie direkt auf den Websites der jeweiligen Maßnahme. Einen Gesamtüberblick finden Sie in unseren Bildungsangeboten.
Darüber hinaus stehen unsere SozialpädagogInnen und PsychologInnen unseren Rehabilitanden vom ersten Tag an unterstützend, organisierend und beratend zur Seite. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Herstellung und Sicherung der benötigten Grundstabilität.
Ergotherapie: Je nach Bildungszentrum stehen unseren Rehabilitanden diverse ergotherapeutische Angebote zur Verfügung. Ziel ist es, eigene Ideen umzusetzen, sich neu auszuprobieren und kreativ zu entfalten. Ergotherapie dient unserer Rehabilitanden darüber hinaus zur Stabilisierung – gerade am Anfang einer Integrationsmaßnahme.
Rehasport: Je nach Bildungszentrum können wir Rehasport – intern und/oder durch professionelle Partner – anbieten. Dabei unterstützen wir Rehabilitanden beim Bewegungsausgleich, dem Erhaltung der Mobilität sowie der Verbesserung der Ergonomie am Arbeitsplatz. Die Umsetzung erfolgt primär über Bewegungseinheiten und Entspannungsangebote.
> Mehr zum Thema Begleitung & Stabilisierung
> Weitere Informationen für Rehabilitanden
Die berufliche Rehabilitation umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), also unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Teilhabe von
- Menschen mit relevanten gesundheitlichen Einschränkungen,
- Menschen mit Behinderungen sowie
- Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind.
Dazu zählen insbesondere Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und zur Förderung der Arbeitsaufnahme, z. B.:
- Berufliche Anpassung (Umschulung, Weiterbildung, Integration)
- Gründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
- Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft
- Leistungen in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
Die Dauer einer Maßnahme variiert je nach individueller Situation und Art der Maßnahme. In manchen Fällen ist es ratsam, mehrere Maßnahmen zu kombinieren, z.B. eine Umschulung mit einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang. Dadurch verlängert sich die Gesamtdauer der absolvierten Maßnahmen.
Integrationsmaßnahmen haben eine Dauer von 6-12 Monaten, Umschulungen von 18 bzw. 24 Monaten, der dazugehörige Vorbereitungslehrgang eine Dauer von bis zu 4 Monaten. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus Praktika bei qualifizierten Partnerunternehmen. Weiterbildungen haben in der Regel kürzere Laufzeiten, oft mehrere Wochen bis einige Monate.
Wir beraten Sie gerne unverbindlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin in unseren Bildungszentren.
Ein Rehabilitationsträger prüft, bewilligt und finanziert die erforderlichen Rehabilitationsleistungen.
Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können insbesondere die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig sein. Welcher Träger konkret zuständig ist, hängt unter anderem von Versicherungszeiten und der Ursache der gesundheitlichen Einschränkung ab.
Reha-Beraterinnen und Reha-Berater sind Mitarbeitende der Rehabilitationsträger (Kostenträger) und unterstützen bei Fragen zur beruflichen Rehabilitation.
Sie klären den individuellen Unterstützungsbedarf, informieren über geeignete Leistungen und begleiten bei Bedarf die Einleitung und Durchführung der beruflichen Rehabilitation.
Die „Bildungskosten“ einer bewilligten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben werden in der Regel vollständig vom zuständigen Kostenträger bzw. Rehabilitationsträger übernommen.
Zu den wichtigsten Kostenträgern gehören:
- die Deutsche Rentenversicherung
- die Deutsche Rentenversicherung Bund
- die Bundesagentur für Arbeit
- die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft
Ist der Rehabilitationsbedarf die Folge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit, können die Kosten durch die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die zuständige Berufsgenossenschaft getragen werden.
Für die Dauer der beruflichen Rehabilitation erhalten Sie darüber hinaus Übergangsgeld sowie Fahrt- und Verpflegungskosten.
Während der beruflichen Rehabilitation sind sie grundsätzlich renten-, kranken- und pflegeversichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung zahlt Ihr Rentenversicherungsträger, bei betrieblicher Aus- und Weiterbildung gegebenenfalls der Ausbildungsbetrieb. In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht (außer bei einer betrieblichen Aus- und Weiterbildung).
Verbindliche Aussagen zur Kostenübernahme erhalten Sie von Ihrem Reha-Berater beim zuständigen Rehabilitationsträger (Kostenträger)!
Welcher Kostenträger für Sie zuständig ist, hängt von Ihrer individuellen Versicherungs- und Erwerbsbiografie sowie von der Ursache Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen ab.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft der jeweilige Kostenträger nach Prüfung der persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Rehabilitationsträger bei der Beantragung und der Organisation der Kostenübernahme:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (Rentenversicherungsbeiträge) oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Darüber hinaus, wenn ohne die berufliche Rehabilitation voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden müsste oder wenn die Leistung unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.
- Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind. Oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder einer Berufskrankheit leiden.
Wir empfehlen Ihnen vor Beginn des Antragsprozesses unbedingt ein persönliches Gespräch mit dem für Sie zuständigen Rehaberater beim Kostenträger. Auch wir beraten Sie gerne unverbindlich und unterstützen Sie bei der Beantragung. Vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin in einem unserer Bildungszentren.
> Weitere Informationen zu Beantragung, Finanzierung und Ablauf
> Weitere Informationen für Rehabilitanden
Gerne beraten wir Sie in einem Infogespräch in einem unserer Bildungszentren unverbindlich zu den Grundlagen der beruflichen Rehabilitation, möglichen Alternativen und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Abhängig von Ihrer Situation berät und unterstützt Sie einer der folgenden Rehabilitationsträger bei der Beantragung und der Organisation der Kostenübernahme:
- Deutsche Rentenversicherung (DRV): Zuständig, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben (Rentenversicherungsbeiträge) oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen. Darüber hinaus, wenn ohne die berufliche Rehabilitation voraussichtlich eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden müsste oder wenn die Leistung unmittelbar im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung für eine erfolgreiche berufliche Wiedereingliederung erforderlich ist.
- Agentur für Arbeit: Zuständig, wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen haben und arbeitssuchend sind. Oder wenn Sie noch nicht ausreichend Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig, wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder einer Berufskrankheit leiden.
> Weitere Informationen zu Beantragung, Finanzierung und Ablauf
> Weitere Informationen für Rehabilitanden
Gerne unterstützen und beraten wir Sie beim Ausfüllen der Antragsunterlagen zur Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) und zum Übergangsgeld. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den Mitarbeitenden in unseren Bildungszentren auf.
Das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, dass berechtigte Wünsche der leistungsberechtigten Person bei der Auswahl und Durchführung von Rehabilitationsleistungen berücksichtigt werden müssen.
Wünsche sollten möglichst bereits im Antrag genannt und nachvollziehbar begründet werden. Die endgültige Entscheidung trifft der zuständige Rehabilitationsträger nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Ein Reha-Bescheid ist die schriftliche Entscheidung des zuständigen Rehabilitationsträgers über einen Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation oder Teilhabe.
Er informiert darüber, ob die beantragte Leistung bewilligt, teilweise bewilligt oder abgelehnt wurde und welche Fristen oder Bedingungen gelten. Rechtlich handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Bei einer Ablehnung informiert die Rechtsbehelfsbelehrung darüber, wie Sie Widerspruch einlegen können.
Ein Teilhabeplan wird insbesondere erstellt, wenn mehrere Leistungen oder Rehabilitationsträger beteiligt sind.
Darin werden der festgestellte Unterstützungsbedarf, die vorgesehenen Leistungen, die Zuständigkeiten und der geplante Ablauf aufeinander abgestimmt. Der Teilhabeplan wird bei Bedarf an den Verlauf der Rehabilitation angepasst.
Im Rahmen der Nachbetreuung (6 Monate) erhalten RehabilitanInnen auch weiterhin Unterstützung im neuen Arbeitsalltag oder bei persönlichen Fragen.
Sollten Sie im Verlauf der Maßnahme keinen passenden Arbeitsplatz gefunden haben, besteht nach Beendigung der Maßnahme unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Anschlussübergangsgeld. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und im Bewerbungsprozess.
Wird das Maßnahmeziel aus gesundheitlichen Gründen nicht erreicht und/oder können Sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes nicht entsprechen, beraten wir Sie gerne gemeinsam mit Ihrem zuständigen Reha-Berater über Alternativen und Lösungen.
Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen auch Leistungen an Arbeitgeber zur Unterstützung der Beschäftigungsbereitschaft. Dazu zählen beispielsweise
- Eingliederungszuschüsse,
- Zuschüsse für technische Arbeitsmittel oder
- Zuschüsse für notwendige Weiterbildungen.
Eine Beratung zu den Eingliederungsleistungen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger oder dem Integrationsfachdienst.

